Wohnung frei ab.. auch später einziehen?

16 Antworten

Wenn du die Wohnung bekommst, und ab dem 1.9. die Miete zahlst, ist es dem Vermieter vollkommen wurscht, wann du einziehst.

Natürlich können Sie das. Er kann dann aber noch von der Zusage zurücktreten, wenn er lieber ab dem 1.9. einen Mieter will. Oder Sie müssen ein, zwei Monate früher zahlen. Fragen aber kostet nichts.

Bedenken Sie bitte auch, dass es hilfreich sein kann, nach und nach schon Kisten, Kartons etc. in die neue Wohnung zu stellen. Das muss ein Vermieter nämlich sonst nicht früher dulden.

Manchmal kann man einen Nachmieter finden für die alte Wohnung und dannfrüher ausziehen

Wenn diese Wohnung zu 1.9. angeboten wird, wird der Vermieter auch ab diesem Zeitpunkt einen Vertrag abschließen wollen. Evtl. könnt ihr einen späteren Vertragsbeginn aushandeln - aber warum sollte sich der Vermieter ("selbstschädigend-Mietverlust) darauf einlassen?

Letztendlich einziehen könnt ihr dann wann ihr wollt.

Der Wohnungsmarkt ist leider schon seit geraumer Zeit komplett überlaufen.

Gerade bezahlbare Wohnungen sind gefragt wie nie.

Wenn Ihr jetzt kündigt, kommt Ihr zum 31. Oktober aus dem Vertrag für die alte Wohnung raus. Andere Mieter haben dasselbe Problem. Jetzt ist Euer Verhandlungsgeschick gefragt.

Vermutlich wird es darauf hinaus laufen, dass Ihr am 01.10. einzieht und für den Oktober halt zwei Mieten zahlt, einmal für die alte Wohnung, einmal für die neue.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung