Wie findet ihr diesen Urteil im Mietrecht?
- Nur weil eine Mieterin sagte dass der Vermieter abzockt, ist sie fristlos gekuendigt.
- In München hat sich eine Mieterin immer wieder abfällig über ihren Vermieter geäußert. Anderen Mietern habe sie gesagt, dass er die Mieter „abzocken“ würde und dass er „geldgierig“ sei. Der Vermieter hat von diesen Äußerungen erfahren und der Mieterin den Mietvertrag fristlos gekündigt. Die Mieterin ist daraufhin nicht ausgezogen, woraufhin der Vermieter eine Räumungsklage erhob. Das Amtsgericht München hat dem Vermieter in einem Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 412 C 29251/14, Recht gegeben.
8 Antworten
Hallo schlapp2
Du verschweigst den wichtigsten Punkt des Verfahrens, auf dass du dich beziehst nämlich, dass die Mieterin gemäß Urteilsbegründung versucht haben soll ihrem Vermieter eine sexuelle Belästigung anzuhängen.
Damit handelt es sich ganz klar um Verleumdung und vortäuschen einer Straftat, womit die Kündigung auch defintiv verhältnismäßig ist.
Grundsätzlich halte ich es aber für rechtmäßig die Miethöhe als Abzocke zu empfinden und dies auch unter Verwendung des Wortes "geldgeil" zu kommunizieren, wenn es nur ist wäre das von der Meinungsfreiheit gedeckt.
LG
Darkmalvet
Das ist vollkommen richtig!
Niemand darf unberechtigt öffentlich blosgestellt oder gar verleumdet werden.
Die böswillig falsche Unterstellung der sexuellen Belästigung ist ein schon ein starkes Stück!
Der Vermieter hat sich dagegen zurecht gewehrt; das Gericht hat dies erkannt und der Kündigung mit dem Räumungsurteil recht gegeben.
Komplett in Ordnung, was Vertragspartner so machen, geht ja auch nur die etwas an.
Was soll man machen, wenn das Ding zwischen den Ohren der Mieterin sogar Sex erlebt haben will.
Und das muss ein Vermieter sich nun wirklich nicht antuen, wir wissen nicht einmal, wie die Mieterin aussieht.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(Deutschland)
Völlig in Ordnung, wenn ihre Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprochen haben.
Wenn die Vorwürfe geprüft wurden und nicht stimmen dann gibts am Urteil nichts auszusetzen.