Wie findet ihr diesen Urteil im Mietrecht?

8 Antworten

Hallo schlapp2

Du verschweigst den wichtigsten Punkt des Verfahrens, auf dass du dich beziehst nämlich, dass die Mieterin gemäß Urteilsbegründung versucht haben soll ihrem Vermieter eine sexuelle Belästigung anzuhängen.

Damit handelt es sich ganz klar um Verleumdung und vortäuschen einer Straftat, womit die Kündigung auch defintiv verhältnismäßig ist.

Grundsätzlich halte ich es aber für rechtmäßig die Miethöhe als Abzocke zu empfinden und dies auch unter Verwendung des Wortes "geldgeil" zu kommunizieren, wenn es nur ist wäre das von der Meinungsfreiheit gedeckt.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar

Das ist vollkommen richtig!

Niemand darf unberechtigt öffentlich blosgestellt oder gar verleumdet werden.

Die  böswillig falsche Unterstellung der sexuellen Belästigung ist ein schon ein starkes Stück!

Der Vermieter hat sich dagegen zurecht gewehrt; das Gericht hat dies erkannt und der Kündigung mit dem Räumungsurteil recht gegeben.

Komplett in Ordnung, was Vertragspartner so machen, geht ja auch nur die etwas an.

Was soll man machen, wenn das Ding zwischen den Ohren der Mieterin sogar Sex erlebt haben will.

Und das muss ein Vermieter sich nun wirklich nicht antuen, wir wissen nicht einmal, wie die Mieterin aussieht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Vorwürfe geprüft wurden und nicht stimmen dann gibts am Urteil nichts auszusetzen.