Erst Wohnung dann Studienplatz?
Hallo liebe Community,
undzwar habe ich heute die tolle Nachricht bekommen, dass ich einen Studentenwohnheimplatz habe, sehr Zentral gelegen und auch noch in einer 2er WG Wohnung (geht hoch bis 7er WG).
Jedoch habe ich ein "Problem". Ich soll bis zum 20.07, also in einer Woche, bescheid geben ob ich die Wohnung haben will oder nicht. Ich habe allerdings noch keine Zusage für ein Studiumsplatz.
Ich bin mir zu 99 % sicher, dass ich da ebenfalls angenommen werde, zumal ich mich schon letztes Jahr erfolgreich für das Studium beworben habe, jedoch aus persönlichen Gründen noch ein Jahr warten wollte (Arbeiten dann Australien ;) ✓).
Wie ist das mit der Kündigung?
Wenn ich unterschreiben würde, sich später aber herrausstellen sollte, dass ich kein Platz an der Uni bekommen würde, wie lange wäre dann die Kündigungsfrist.
Weil die Zusage/Absage bekomme ich frühstens Mitte August.
Allein der Umstand dass die Wohnungen eh nur für Studierende vermietet werden sollte müsste doch im Umkehrschluss für mich heißen, dass, wenn es hart auf hart kommt, die ein berechtigtes Interesse haben sollte, so schnell es geht einen neuen Studenten einbüchsieren müssen.
Was würdet ihr machen?
LG
Oli
3 Antworten
Für einen Wohnheimplatz eines Studentenwerkes benötigt man idR eine Immatrikulationsbescheinigung, dh den Nachweis darüber, dass Du an dieser HS eingeschrieben bist.
Wenn Du diese nicht hast, bekommst Du grds. auch keinen Wohnheimplatz.
Ist der Studiengang zulassungsfrei? Wenn ja, hast Du bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen den Studienplatz sicher.
Das gibt es, und manchmal zicken die vom Studierendenwerk auch rum.
Leider sind die ja nicht auf Seiten der Studierenden, aber alles kann nachgereicht werden.
Viel Glück.
Prüfe ein Stipendium, diese Möglichlkeit wird oft vergessen, warum auch immer.
...ich würde auf jeden Fall die Wohnung nehmen, mit dem Zusatz, wenn du
den Studienplatz bekommst. Wenn es nicht klappt ist die Wohnung dann
eh` ruck-zuck weitervermietet.