Meldebescheid von Partner für's Jobcenter?

4 Antworten

Eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe "beantragt" man nicht. Entweder man ist kraft Gesetz eine oder eben nicht.

Wenn der Partner nach der Trennung meldungstechnisch nicht woanders gelebt hat, dann wird das aus der Meldebescheinigung entsprechend hervorgehen.

Wie das Jobcenter auf den "Zuzug" reagiert, müßt Ihr abwarten. Wenn er während der zurückliegenden Zeit bei Dir gemeldet war und das Jobcenter das nicht wußte, dann könnte es Ärger geben.

Dann müßt Ihr glaubhaft darlegen, wo er tatsächlich gewohnt hat und warum er dort nicht gemeldet war.


Emi97 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 12:31

Er hatte vorher bei seiner Familie den Erstwohnsitz und dann als er zu mir kam meine Wohnung als Erstwohnsitz angegeben aber den Zweitwohnsitz bei seiner Familie angegeben. Oder ist da der Zweitwohnsitz nicht relevant?

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Emi97 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 12:40
@Agamemnon712

Verstehe das mit dem Link leider nicht ganz. Es kam ja nie was von der Behörde. Müsste ich dann dafür aufkommen?

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Agamemnon712  05.08.2020, 12:42
@Emi97

Zum Ummelden mußt man nicht aufgefordert werden. Das hätte er von sich aus machen müssen.

Wenn er wieder bei Dir wohnt, dann mußt Du ihn beim JC quasi 'anmelden' und danach müßt Ihr abwarten, wie es weitergeht.

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Das Jobcenter möchte einen Nachweis vom Freund, also eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

Wenn er sich nie aus deiner Wohnung nachweislich abgemeldet hat und damals eine Meldebescheinigung erhalten hat, dann gilt die natürlich weiter.

Wollte denn das Jobcenter damals keinen Nachweis das er ausgezogen ist ?

Denn dann könnte es bei dem sogenannten Jahr auf Probe sicher zu Problemen kommen.


Emi97 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 12:35

Ich hatte davor kein Geld vom Jobcenter bezogen gehabt. Erst seit Oktober 19. Da war er bereits schon im September ausgezogen und ich musste nur dies angeben wann er ausgezogen war mehr wollten die nicht haben

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isomatte  05.08.2020, 12:45
@Emi97

Hast du denn eine Meldebescheinigung und wenn ja, steht er denn auch darin ?

Sollte das der Fall sein, dann wird er sicher keine neue bekommen, wenn er offiziell noch da gemeldet ist und dann könnte es viel mehr Probleme als nur das mit dem Jahr auf Probe geben.

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Emi97 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 12:52
@isomatte

Ja ich habe eine aber da stehe nur ich drinnen weil ich 2016 alleine eine eingezogen bin.

könnte ich das mit dem Antrag denn rückgängig machen und auf Alg2 verzichten oder ist das jetzt schon zu spät? Welche Konsequenzen könnte es geben?

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isomatte  05.08.2020, 13:27
@Emi97

Als er sich angemeldet hat, hat er dann auch eine bekommen ?

Wenn ja, dann würde er ja jetzt keine mehr bekommen, wenn er sich wie gesagt nie abgemeldet hat, kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

Ist der Antrag gestellt, dann läuft das auch erst einmal, aber im Regelfall fehlen dann immer noch min.1 Nachweis oder Beleg und wenn man dann die gesetzte Frist zur Abgabe nicht einhält, dann wird man ggf.noch einmal schriftlich aufgefordert und kommt man dann seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, dann würde im Regelfall der Antrag dann abgelehnt.

Er soll versuchen sich auf die Wohnung anzumelden, sollte er eine neue Meldebescheinigung bekommen, dann sieht er ja was eingetragen ist, dann kann man immer noch entscheiden das man der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen will und der Antrag dann früher oder später abgelehnt wird.

Denn sollte er damals dann eine bekommen haben bzw.eine neue bekommen und daraus dann ersichtlich sein das er nie abgemeldet war, könnte es im schlimmsten Fall zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen und einer Strafanzeige wegen Betrugs kommen.

Es sei denn ihr könntet nachweisen oder glaubhaft machen das er ab Tag X tatsächlich nicht mehr bei dir gewohnt hat, ab und zu ein Besuch oder Übernachtung geht keinen etwas an.

Wenn man sich wie es normal wäre regelmäßig duscht, Wäsche wäscht usw.dann sollte man das evtl.schon mit einer BK - Abrechnung nachweisen können, denn dann hätte man im Regelfall ja einen dementsprechenden Wasserverbrauch.

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Emi97 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 13:32
@isomatte

Nein er hat nie eine erhalten, ihm wurde nur auf dem Ausweis ein Sticker mit der neuen Adresse aufgeklebt.

Wie macht man denn sowas Glaubhaft also wird da ein persönliches Gespräch zu stattfinden oder nicht?

Was würde denn passieren wenn man der Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und es abgelehnt wird? Wird er dann trotzdem dazugezählt oder denken die er sei nicht eingezogen? Erhalte ich dadurch dann keine Leistungen und kann darauf verzichten? BK Abrechnung hatte ich bereits vorgezeigt da wurde aber nie bisher etwas dazu angesprochen.

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isomatte  05.08.2020, 13:40
@Emi97

Wenn er dann seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen würde, dann gibt es für ihn halt nichts, er darf dann natürlich auch nicht dauerhaft bzw.über längere Zeit bei dir einziehen oder wohnen, gegen einen längeren Besuch mit Übernachtung kann keiner etwas sagen.

Solange du die Voraussetzungen erfüllst, würdest du auch weiter Leistungen bekommen, solange sich an den bekannten Umständen ( Jobcenter ) von dir nichts ändert.

Sicher kannst du auch jeder Zeit schriftlich und formlos auf eigene zustehende Leistungen verzichten, dieser freiwillige Verzicht kann jeder Zeit für die Zukunft wieder zurückgezogen werden, also neuer Antrag ist dann jeder Zeit wieder möglich.

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Genau deswegen will das JobCenter ja die Meldebescheinigung haben. es wird natürlich geprüft, wie lange ihr bereits zusammen dort wohnt.

Das werdet ihr dann natürlich GLAUBHAFT erklären müssen.

Ich glaube Du wirst eine Menge Ärger bekommen.

Dein Freund ist im September 2019 ausgezogen und ab Oktober 2019 beziehst Du Leistungen vom Jobcenter.

Da er sich aber nicht abgemeldet hat, wird das Jobcenter vermuten, dass er nie ausgezogen ist. Und somit hast Du zuviel Leistungen vom Jobcenter erhalten. Denn für die Kosten der Unterkunft hättest Du nur die Hälfte bekommen. Und auch beim Regelbedarf hättest Du weniger bekommen.

Das heißt, ihr müsst nachweisen, dass er ab Oktober 2019 tatsächlich nicht mehr bei Dir gewohnt hat. Aber das wird schwer, wenn nicht gar unmöglich. Er hätte sich aufgrund der Meldepflicht ummelden müssen. Und zwar an die Adresse, wo sein gewöhnlicher Aufenthalt ist.

Hinzu kommt, dass er, wenn auch nur sporadisch, immer wieder bei Dir in der Wohnung war. Dies wird man dann so sehen, dass ihr weiterhin zusammengewohnt habt.

Ich rate euch, jetzt alles offen zu legen und mit offenen Karten zu spielen. Es steht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs im Raum. Dies kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.


Emi97 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 13:24

Alles klar danke für die Infos.

Was wäre denn wenn ich jetzt eine Verzichtserklärung ausfülle das ich kein Alg2 mehr beziehen möchte, gäbe es dann im Nachhinein trotzdem Probleme? Weil dann würde mein Partner einfach dafür aufkommen was mir quasi vom JC fehlen würde.

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alterbaer74  05.08.2020, 13:29
@Emi97

Sicher kannst Du jetzt den Antrag auf Arbeitslosengeld II zurück ziehen. Aber er wohnt ja jetzt schon seit 2 Wochen wieder bei Dir. Und das hättest Du SOFORT mitteilen müssen und nicht erst 2, 3 Wochen später. Sein Einzug hätte nämlich Auswirkungen auf die Leistungen für Juli und August gehabt.

Sicher könnte man jetzt sagen, dass wenn ihr nichts sagt, das Jobcenter auch nichts mitbekommt. Aber darauf würde ich mich an eurer Stelle nicht verlassen. Wenn es nicht jetzt heraus kommt, dann eventuell später irgendwann, durch einen dummen Zufall.

Ich würde es darauf nicht ankommen lassen und lieber ehrlich sein und mit offenen Karten spielen.

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