Wie findet ihr dieses Verhalten des Hausmeisters?

StudentenWohnheim A hatte Kakerlake bei den allen Mitbewohnern und war schon bekannt und geprüft (mit vorherigen Ankuendiugnen durch Hausmeister A), dass ich sowas im meinen Zimmer hatte.

Beim Umzug zu Wohnheim B sind die Kakerlake mitgenommen, da sie sich verstecken.

2 Mitbewohnerinnen merkten das in der WG und haben das dem Hausmeister gemeldet.

Hier hatte der Vermieter schon starke Beweislage: Dass Wohnheim A schon sowas hatte und auch die Zeugenaussagen, dass der Mitbewohnerinnen sowas bei meinem Einzug merkten.

Er hatte Kammerjäger dabei bestellt und er kam nach 1-2 Tagen. hatte er absichtlich keine Ankündigung an mich verschickt, damit ich die Beweislage nicht verstecke

Hausmeister B nutzte Generalschlüssel, um mein Schlafzimmer (geschlossen mit Schließzylinder) aufzumachen, während ich im Bett schlafe und hatte Psychoterror genutzt um mich zu überzeugen, dass er das Zimmer betritt. Er kam wegen zickiger Beschwerde von den Mitbewohnern.

Sein Ziel war ausschließlich mein gesamtes Zimmer zu fotografieren, er kam nicht um etwas zu stoppen oder zu beheben.

Während ich in andere Richtung angucke, hatte er sofort das Handy genutzt und ein allgemeines Bild vom Zimmer gemacht, als ich merkte sagte er : Das ist für das Management. Das war nachdem die Aufnahme genommen wurde. Als ausländisch (unerfahrene) und psychisch krank wusste nicht was ich dagegen machen kann.

In den Bildern sieht man nur heftige Unordnung von Kleidungen und Gegenstände überall. Keine konkrete Schaden.

Was war das Zweck hier? Sind diese Bilder vorm Amtsgericht nutzbar bzw Anwendbar? was beweist man hier?

Doch die technischen Möglichkeiten haben auch ihre Schattenseiten. So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.

Das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen mit der offiziellen Bezeichnung „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ dient dem Schutz der Privatsphäre. Denn dieser Paragraph untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum – zu dem unter anderem auch das eigene Schlafzimmer zählt.

Anwalt, Gesetz
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.