Hallo, ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.
Dort steht drin das er „wunschgemäß“ zum .......... kündigt.
Es war aber nicht mein Wunsch. Ich hab eine neue Arbeitsstelle aber diese fängt erst im September an.
Wenn ich jetzt E-Mail‘s beim Arbeitsamt zeige wo drin steht das es nicht MEIN Wunsch war und ich meinem Chef auch gesagt habe das ich eine neue Kündigung will ohne dieses Wort „wunschgemäß“, bekomme ich dann wenigstens Arbeitslosengeld für ca 1 Monat ?
Hat damit jemand Erfahrung ?
vielen Dank.