muss teilmöbiert oder leeres Zimmer im Untermietvertrag definiert sein?
Hallo,
die Frage steht oben. Wenn man z.B in ein WG Zimmer zieht, muss im Vertrag stehen, ob es teilmöbliert oder leer ist? Was wenns nicht tut? Ich frage wegen der Kündigungsfrist.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Miete
Voraussetzungen der 14-tägigen Kündigung bei Untervermietung: Vermieter wohnt in der gleichen Wohnung, der Untermieter wohnt allein im gemieteten Zimmer,das Zimmer ist überwiegend mit Gegenständen des Vermieters ausgestattet.
Fehlt eines dieser Merkmale, gilt ein normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Siehe auch § 549 BGB