Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, aufgrund von Problemen mit unserer jetzigen Wohnung haben wir nun einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen? Und wie verhält sich die meisten Makler: endlich bürokratisch und mit juristischen Finessen?

Recht, Eigentumswohnung, EU-Recht, Immobilienmakler, Jura, Vertragsrecht
Provision?

Wir haben ein Haus gekauft und der Makler verlangt nun 5,9% Provision die wir aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind zu zahlen.

-Laut dem Verkäufer der Immobilie hat nicht der Makler selbst die Immobilie verwaltet, sondern seine Ehefrau die nicht als Makler tätig ist, auch hat sie den Besichtigungstermin vereinbart und durchgeführt.

Der Makler hat keinen schriftlichen Maklervertrag aufgesetzt und auch im Expose stand zwar die Provisionshöhe, jedoch in keinster weise in welcher Form dieser Anspruch geltend gemacht wird. (Suggestiv im Kaufpreis inbegriffen)

Nachdem die von der "Maklerin" vorgeschlagene Bank die Finanzierung abgelehnt hatte, haben sind wir von der Kaufinteresse zurückgetreten, erst über einen Monat später haben sich die Verkäufer privat bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, das sie eine andere Finanzierungsmöglichkeit gefunden hatten. Über einen Finanzmakler, der dann alles weitere geregelt hatte, ist der Kauf dann zustande gekommen, nicht durch das wirken das Maklers.

Nach dem ersten Kontakt per Mail, hat uns der Makler die Adresse der Immobilie genannt, damit wir sie uns schon einmal vor dem Besichtigungstermin ansehen können, somit wäre uns die Immobilie bereits vor dem "Vertragsabschluss" bekannt gewesen.

Da die "Maklerin" mit uns Verhandlungen über die Provision führen wollte, hatten wir nie einen genauen Prozentsatz. Stand im Expose 5,9%, so schlug sie 4,5 vor, später waren sie bereit auf 3,5% zu senken. Zu diesen Verhandlungen selbst kam es aber nie, so das auch vor dem Kauf nie eine Einigung zustande kam. Erst nach Kauf der Immobilie kam eine Forderung der vollen 5.9%, davor die Information, das deren Anwalt bereits Informiert sei. Für die Verhandlungsabsichten des Maklers steht die Verkäuferin als Zeugin bereit.

Im weiterem Kontakt mit den Verkäufern verhielt sich die "Maklerin" in höchsten Maße unprofessionell, beleidigte, drohte den Verkäufern und verlangte Zb. das die Verkäufer unseren Teil der Provision ebenfalls zahlen sollten, beauftragten die Verkäufer mit uns Kontakt aufzunehmen, für die Zahlung der Provision, statt sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen etc. was meines erachtens nach einen schweren Vertrauensbruch darstellt.

Wir waren nie im Büro des Maklers, wir wurden auch nicht über die vertraglichen Pflichten und Rechte (Zahlung, Aufträge des Maklers, Widerrufsrecht etc. informiert).

 Der Kontakt der "Maklerin" trat ausschließlich über mich in Kraft, ich bin aber weder Käuferin , noch Mitinhaberin der Immobilie

Recht, Immobilienmakler, Provision, Wirtschaft und Finanzen
Hausverkauf (Käufer springt kurz vor Übergabe ab)?

Hallo ich habe folgende Situation.

Wir verkaufen aktuell unser Haus über einen Makler. Wir hatten einen Interessenten über ihn bei un der sofort gesagt hat er kauft das Haus und möchte in einem Monat direkt einziehen. Der Rest sollte dann ja eigentlich über den Makler laufen.

Da es zwar ein sehr kurzer Zeitraum war, wir aber das Haus so schnell wie möglich los werden wollten haben wir uns auf einen Monat geeinigt. Mein Vater hat sich schnell eine Wohnung gesucht und auch bekommen und wir haben einen Termin mit einer Räumungs-Firma ausgemacht da wir das alles in dem kurzen Zeitraum sonst nicht geschafft hätten.

Wir haben uns die ganze Zeit Gedanken darüber gemacht warum es noch keinen Notar Termin gibt. Eine Woche vor der Vereinbarten Übergabe wurde uns vom Makler mitgeteilt das der Verkauf nicht zustande kommt da die Finanzierung des Käufers abgelehnt wurde. Anscheinend existierte bisher auch nichts schriftliches bezüglich des Kaufs mit dem Käufer.

Nun müssen meine Eltern 2 Wohnungen und 1 Haus bezahlen was eine kaum tragbare Finanzielle Belastung ist.

Meine Frage ist nun ob hierbei der Makler versagt hat da er eigentlich so etwas wie einen Vorvertrag hätte machen sollen (falls es das gibt) oder ob wir einfach Pech gehabt haben und sowas immer passieren kann.
Hätten wir von Käufer oder Makler Anspruch auf Schadenersatz da meine Eltern nun auf den Kosten sitzen bleiben und versuchen müssen den Zeitraum zu überbrücken?

Recht, haus verkaufen, Immobilienmakler, Immobilienrecht
Makler erscheint 2 mal nicht zum Termin - wie verhalten?

Hallo, das Haus in dem wir noch wohnen soll vom Vermieter aus verkauft werden.

Wir hatten mit dem Makler jetzt bereits 2 Termine. Den ersten, einen Besichtigungstermin, er wollte den Wert des Hauses schätzen, hatten wir vor 3 Wochen. Telefonische Absprache 3 Tage vorher....

Wohnung in jeder Ecke gewienert und geputzt, früher von der Arbeit heim, da der Makler ja nach 17 Uhr nicht mehr kann...

Naja der Makler ist nicht erschienen, hat auch nicht abgesagt, ich habe auch nicht hinterhertelefoniert, weil er ja was von uns wollte.

Zwischenzeitlich war er dann doch da. Spontan eher. Naja er hatte sich entschuldigt, ihm ist was dazwischen gekommen.

Gestern hatten wir einen Termin, da er Fotos für das Inserat machen wollte von unserer Wohnung. Termin schriftlich abgesprochen (SMS Verlauf). Gestern das gleich, ganze Wohnung auf Vordermann gebracht, alle privaten Bilder entfernt, wieder Überstundenfrei genommen. Und? Makler taucht nicht auf, sagt nicht ab und ist bis heute auch Telefonisch nicht erreichbar. Mein Vermieter sagte, wir sollen die Termine mit dem Makler selber ausmachen. Das wäre einfacher.

Bin ich noch verpflichtet den Herren reinzulassen, bzw einen neuen Termin mit ihm zu machen? Ich möchte mir nicht noch einmal den ganzen Streß machen, geschweige denn irgendwie nicht Zeit dafür investieren. Wie sieht das rechtlich aus? Was muss ich, was kann ich? Kann der Vermieter mir ankreiden, wenn ich in Zukunft keine Termine mehr mit dem Makler wahrnehme?

Haus, Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausverkauf, Immobilienmakler
Bindungsfrist Makler?

Wir hatten zwecks Verkauf unseres Hauses für kurze Zeit eine Maklerin beauftragt, da diese Person absolut unmöglich war, haben wir ihr gekündigt. Daraufhin hat sie allen Interessenten gesagt, dass das Haus nicht mehr zum Verkauf steht. Nun schickt sie uns eine Liste mit Namen und Adressen von Leuten die sich auf ihre Anzeige gemeldet haben und behauptet, dass wir an diese Leute nicht verkaufen dürfen, bzw. das sie Anspruch auf ihre Provision hat wenn es mit einem der Leute zum Abschluss kommt und angeblich haben die Leute dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das die 2te Aussage blödsinn ist, ist mir schon klar, denn der Notarvertrag ist bindend und ich kann ja nichts dafür wenn meine Käufer mit der Ollen einen Vertrag geschlossen haben, das müssen die ja selber wissen. Wo ich mir unsicher bin, ist ob Sie Anspruch auf die Provision hat wenn sich jetzt zufällig auf meine Anzeige Leute melden die zuvor schon von ihr ein Expose bekommen haben oder sogar zur Besichtigung da waren. Wenn da überhaupt Anspruch besteht, wie lange, es könnte ja sein, dass wir das Haus erstmal 1/2 Jahr oder länger vermieten und dann nochmal einen Verkaufsversuch starten. Was mich auch interessiert ist, wie sie überhaupt rausfinden kann an wen wir verkauft haben. Ich gehe mal davon aus, dass die Ämter aus Datenschutzgründen garkeine Auskunft geben dürfen und wenn die neuen Eigentümer eingezogen sind, sind die sicher auch nicht verpflichtet der Malkerin nachzuweisen wo sie vorher gewohnt haben damit diese einen Datenabgleich machen können. Denn viele Namen gibt es ja häufig, wie Müller, Möller, Schulze. Ferner behauptet die Maklerin, dass dies auch für Verwandet von Interessenten gelten würde, dass denke ich ist blödsinniges Trommeln? Vielleicht kennt sich hier jemand mit der rechtichen Seite aus? Ich bin nicht bereit für die Olle die Arbeit zu machen und sie kassiert und ich bin auch nicht gewillt ihr später die Namen meiner Käufer mitzuteilen.

Recht, Immobilienmakler, Maklerprovision

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