Vodafone: sind Easy Box und Plus Box identisch?

Hallo,

unser Telefon- und DSL-Anschluss war gestört. Nach verschiedenen Versuchen das Problem zu beheben, kam der Techniker an der Hotline zu dem Ergebnis, dass die Vodafone Easy Box 803 defekt sein müsse.

Daher wurde uns eine neue Easy Box 904 zugeschickt. Leider funktionierte der Anschluss immer noch nicht.

Nun stellte eine andere Mitarbeiterin der Hotline fest, dass die 904-Box nicht mit unserem ISDN-Anschluss kompatibel wäre. Sie empfahl die Umstellung von ISDN auf IP. Damit waren wir auch einstanden, weil wir nur noch eine Telefon-Nr. benötigen. Plus dem DSL-Anschluss.

Nun soll nächste Woche ein Techniker (der Telekom!) kommen und die Leitung umschalten.

Uns wurde schriftlich mitgeteilt: "...schließen Sie bitte unmittelbar nach Freischaltung der Leitung die Plusbox an und geben in das Gerät den Installations-Code ein ...". Dies ist der springende Punkt.

Wenn man nach www.google.com/search?q=vodafone+plusbox&ei=vLabYee0N8OmaOGXjNgI&ved=0ahUKEwjngvCIpKz0AhVDEx... googelt, erhält man (auch in aktuellen Beiträgen) immer nur Hinweise auf "Plusbox 340" und "Plusbox510". Falls diese identisch sind mit den Easyboxen, dann müsste doch auch mal Easybox 904 zu finden sein? 

Frage: Ist mit "Plusbox" die "Easybox" gemeint? Oder müssen wir selber noch diese "Plusbox" kaufen?

Von Vodafone haben wir leider keine Antwort erhalten...

Computer, Technik, Telefon, DSL, Easybox, Technologie, Vodafone
Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, aufgrund von Problemen mit unserer jetzigen Wohnung haben wir nun einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen? Und wie verhält sich die meisten Makler: endlich bürokratisch und mit juristischen Finessen?

Recht, Eigentumswohnung, EU-Recht, Immobilienmakler, Jura, Vertragsrecht
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