Hausverkauf (Käufer springt kurz vor Übergabe ab)?

7 Antworten

Nein, da gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Den Makler würde ich zwar kündigen, aber einen Fehler hat er nicht wirklich gemacht, man kann ihm evtl. mangelnde Aufklärung vorwerfen.

Damit deine Eltern sich nicht doch noch über den Tisch ziehen lassen: der Makler schafft Interessenten bei, der Käufer vereinbart über den Makler einen Notartermin. Im Kaufvertrag lassen deine Eltern sich nur auf folgende Formulierung ein: Der Besitz (= Schlüssel) geht erst über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

Der Käufer wird in der Regel fordern, dass der Kaufpreis erst fällig ist, wenn der Notar die lastenfreie Umschreibung bestätigen kann.

4 Wochen nach Beurkundung ein Besitzübergang: nicht unmöglich, aber sehr sportlich.

Schadenersatz nein. Auch wenn ihr das Haus schnell los werden wollt, ihr seid Verkäufer, ihr gebt die Marschrichtung vor.

Solange ihr nicht beim Notar war...... kann es noch keinen Schaden geben.

Vorvertrag ist meist recht sinnfrei, denn damit der irgendeine Relevanz hat, müsste der beim Notar gemacht werden.

Wenn es der Käufer eilig hat, strebt man schnellstmöglich einen Notartermin an.

Und sobald der stattfand, kümmert man sich um eine neue Wohnung oder Übergangslösung (zur Not Pension + Lager für den Hausrat, wenn es der Käufer entsprechend honoriert -- nur warum, der sitzt ja zum Kaufzeitpunkt meist auch nicht unter der Brücke...). Jedoch nicht vorher, wenn man sich nicht zwei Objekte parallel leisten kann.

Wer sich auf so was einlässt -- ohne notariellen Vertrag -- trägt einseitig das Risiko.

Das Problem ist, dass ein Grundstückskauf über den Notar laufen muss, alles davor ist nicht verpflichtend. Entsprechend hätte euer Makler hier nicht viel machen können.

wenn der Käufer hingegen die Finanzierung nie erwähnt hat und somit falsches Vertrauen erweckt hat, dann könnte es sein, dass man hier einen Schadenersatz erlangen kann.

Ein guter Makler prüft die Bonität des Käufers - ich beauftrage ihn für gutes Geld, damit nichts schiefgeht!!! Andernfalls ist eine Kaufabwicklung sinnfrei! Makler haften bei versäumter Bonitätsprüfung. Es gibt Gerichtsurteile zum Thema Mieter. Ich würde einen Anwalt einschalten.

Woher ich das weiß:Recherche