Darf ein Arzt eine Behandlung ablehnen?

Hallo, ich habe über ein Online Formular d einer Praxis nach einem Termin gefragt. Einen ganz normalen Termin, nicht für einen Akuttermin wie in der Antwort beschrieben. Mir wurde wie unten zu lesen, gesagt, das ich keinen Termin bekomme. Nicht mal in 1-2-3 oder 4 Wochen.

Darf eine Praxis einfach so einen Patienten ablehnen? Mir gar keinen Termin geben? Ich war noch nie da, die Praxis kennt "nur" meinen Namen. der ist ausländisch..... .

DOC Düsseldorf

Neue Nachricht vom 01.08.2024

Sehr geehrte(r) XXXXXXXXXX

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01.08.2024, 09:44

Offen

Terminanfrage

Leistung

Erstvorstellung

Versicherung

Gesetzlich

Patient

Neuer Patient

Details

Bewegungseinschränkung im LWS BWS Bereich. Brauche keine Krankmeldung. Brauche Diagnose

Welche Beschwerden haben Sie genau?

Bin nach dem Aufstehen, zu Boden gefallen, konnte mich nicht ohne Schmerzen bewegen. Aktuell habe ich im LWS - BWS Bereich Schmerzen beim bücken oder Knien . Oberschenkel Muskeln sind verhärtet. Fühlt sich wie Brett im Rücken an . Nehme 1-2 x IBO 400 am Tag

Wie lange haben Sie bereits diese Beschwerden?

Eine Woche

Ist bei Ihnen bereits eine bildgebende Untersuchung (z.B. Röntgen, MRT oder CT) erfolgt?

Nein

Präferenzen.XXXXXXXXX.

01.08.2024, 09:44

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01.08.2024, 14:41

Liebe Patientin, lieber Patient,

01.08.2024, 14:41

Leider können wir Ihnen derzeit keinen freien Termin in der Akutsprechstunde mehr anbieten.

01.08.2024, 14:41

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Praxis-Team

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Orthopäde, Orthopädie, Patient, patientenrecht, Termin
Keine Mahn- Bearbeitungsgebühren bei der Berufsgenossenschaft?

Hallo!

Bin gerade dabei meinen Businessplan (Physiotherapie) zu schreiben. Dabei stoße ich auch auf das Thema Zahlungsfristen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.

Nun steht im Rahmenvertrag der BG:

 § 6

Bezahlung

(1) Die Rechnungen sind vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eingang zu bezahlen.

(2) Wird die Zahlungsfrist vom Unfallversicherungsträger nicht eingehalten, setzt die Geltendmachung eines evtl. Verzugsschadens eine erfolglose Mahnung mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) voraus. Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden.

(3) Die Bezahlung der Leistungen nach dieser Vereinbarung schließt die Geltendmachung von Forderungen gegen den Patienten aus.

Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden?

Warum ist das bei den Krankenkassen möglich und hier nicht? Oder ist das trotzdem mit einem Rechtsanwalt durchsetzbar?

Geht mir jetzt nur ums Prinzip. Stecke selber nicht in so einem Fall.

Hatte mal Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit eingetragenen "Klauseln" hatten die vor Gericht nicht haltbar waren. 

Aber bei einer Genossenschaft......? Ist das hier anders zu werten? Dann könnten ja theoretisch die Krankenkassen genauso verfahren. Andere, PI hätten das Nachsehen. 

Schönes Wochenende! 

Recht, Abrechnung, Berufsgenossenschaft, Physiotherapie, Physiotherapeut