Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten
Was tun bei (Schein)mietverträgen im Rahmen einer Zwangsversteigerung?

Guten Tag liebe Ratgebende!

Meine Situation ist wie folgt: Ich interessiere mich für ein Objekt, das zwangsversteigert wird. Der erste Termin hat bereits stattgefunden, das Objekt wird wohl in die 2. Runde gehen.

Nun ist es so, dass der Eigentümer alle Register ziehen wird um die Sache zu verzögern, zu erschweren oder sonstwie abzubrechen – unter anderem hat er sich auch einen (rechtsextrem anmutenden) Verein ins Boot geholt, der sich darauf spezialisiert hat Zwangsversteigerungen zu vereiteln.

So sind beim ersten Termin plötzlich Mietverträge aufgetaucht, die sowohl die Wohn- als auch die Nebengebäude bis auf den Wohnraum des Eigentümers (der dort auch noch wohnt) umfassen. Mehrere angeblich unkündbare Mietverträge datiert auf das Jahr 2012 (obwohl bekannt ist, dass der Eigentümer das Gelände und die Gebäude zu dieser Zeit selber genutzt hat). Mit einem Mietpreis von sage und schreibe 1Euro pro Monat (Mieter ist im Übrigen genau dieser spezielle Verein). Es fiel der Begriff „gewerblich genutzte Wohnfläche“ (hieße Kündigungsfristen von 6 Monaten?!?). Ob die Verträge notariell beglaubigt sind ist mir nicht bekannt. Der Richter hat bereits angedeutet, dass dies wohl Scheinmietverträge sind.

Nun ist es ja schon zeit- und kostenintensiv genug nur einen unwilligen Alteigentümer aus dem Haus zu bekommen. Zu diesen Mietverträgen tun sich mir diverse Fragen auf:

  1. Wer überprüft ob die Mietverträge gültig sind und wer kümmert sich darum? Muss ich das tun wenn ich neuer Eigentümer bin? Welche Konsequenzen haben ungültige Mietverträge für das weitere Vorgehen? Muss ich diese „Mieter“ dann trotzdem einzeln räumen lassen?

  2. Habe ich ein auch ein Sonderkündigungsrecht auf „unkündbare“ Mietverträge falls irgendein tauber und blinder Richter sie für gültig erklärt?

  3. Können beim 2. Termin weitere Verträge oder Änderungen dieser Verträge auftauchen?

  4. Können Alteigentümer und „Mieter“ mir auf unbestimmte Zeit und nach Lust und Laune neue Untermiet- oder Zwischenmietverträge präsentieren? Es soll ja mittlerweile ein Gesetz geben, das dies verhindert.

  5. Welcher Anwalt ist für mich in so einer Sache Ansprechpartner? Immobilienrecht? Mietrecht? Ich bin verwirrt.

Es ist im Grunde mehr als offensichtlich, dass diese Verträge zur Abschreckung von Bietinteressenten und zur Erschwerung des Verfahrens vorgelegt wurden, mal abgesehen davon, dass der Eigentümer sich im Hinblick auf eine Klage wegen Betrugs- und Steuerdingen vermutlich keinen Gefallen damit getan hat. Unter Vernachlässigung des Aspekts, dass es im Grunde völlig verrückt ist sich auf sowas einzulassen und ich über kurz oder lang einen Anwalt aufsuchen muss:

Ich wäre sehr dankbar über jeden SACHDIENLICHEN Hinweis. Wer hat ERFAHRUNG mit solchen Dingen?

Zwangsversteigerung, Mietrecht, Anwalt, Immobilien, Zwangsräumung
Liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor?

Hallo,

wir haben ein Haus gekauft und vor 1 Woche war Schlüsselübergabe. Nun hat der Schornsteinfeger festgestellt, dass die Ölheizung von 1992 ist (laut seinen Unterlagen und der Angaben der Ölheizung), uns jedoch vom Eigentümer und Maklerin mitgeteilt worden ist, dass diese von 2003 ist. Auch im Expose der Maklerin und im Energieausweis. welche der Vorbesitzer selber Online ausgefüllt hat, steht, dass die Heizungsanlage von 2003 ist. Der Vorbesitzer wurde durch uns kontaktiert und beruft sich auf eine Verbesserung der Heizungsanlage irgendeines Teiles, welches er uns noch in zwei Tagen mitteilen möchte (konnte sich nicht mehr daran erinnern, was erneuert wurde). Wir haben im Heizungskeller die Unterlagen gefunden, die belegen, dass die Heizungsanlage von 1992 ist.

Weiterhin haben wir vorgestern festgestellt, dass eine Kellerwand frisch überstrichen worden ist, offensichtlich um den Feuchtigkeitsschaden zu verbergen. Die Farbe war noch so frisch, dass beim Berühren mit der Hand die Hand weiß von der Farbe war. Auf den Boden sind Farbspritzer, die ebenfalls feucht waren. Auch hier haben wir den Kontakt zum Vorbesitzer gesucht, der uns mitteilte, dass ca. 9 Monate zuvor die Wand mit einer Injektionstechnik versiegelt worden ist aufgrund von feuchten Stellen. Das wurde uns vor Hauskauf nicht mitgeteilt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass nach 9 Monaten die Farbe trotz Feuchtigkeit an der Wand immer noch nass ist. Auch die Verkabelung aus Plastik an der Wand war noch recht frisch. Zumindest diese hätte trocken sein müssen. Der Vorbesitzer meinte, wir sollen uns keine sorgen machen, er würde die Rechnung raussuchen, da 25 Jahre Garantie der Injektionstechnik besteht und die Firma das dann regulieren müsste. Dies hätte uns doch vor dem Hauskauf mitgeteilt werden müssen, oder? Ebenfalls haben wir gefragt, ob in der Vergangenheit Feuchtigkeitsprobleme vorlagen.

Wir haben das Gefühl, dass kurz vor Schlüsselübergabe die Wand überstrichen wurde, damit es nicht so schnell auffällt.

Wie würdet ihr den Fall bewerten? Arglistig verschwiegener Mangel? Schadenersatzansprüche geltend machen? Besteht überhaupt ein Anspruch? Ich denke, die Fakten sprechen für uns, oder?

Vielen Dank schon mal für eure Mithilfe, Meinungen und Empfehlungen!

Recht, Immobilien, Ölheizung
"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Miete, Mietrecht, Immobilien, Bürgschaft, mieten, bürgen
Wie hoch ist der Preisunterschied zwischen einem gepflegten und einem verwilderten Garten einzuschätzen?

Achtung: Romanfassung ;)

Hallo,

ich stehe vor einem Gartenkauf und versuche mir eine Preisgrenze für den Erwerb zu setzen. Es handelt sich hierbei um Eigentumsland. Dieser Garten ist verwildert und hat einen maroden Maschendrahtzaun, sowie eine ca. Ende der 80er Jahre erbaute Holzbretterhütte mit kaputten Scheiben. Die Substanz der Hütte ist unklar, da ich noch nicht drin war. Das Grundstück ist ansonsten mit Bäumen und Sträuchern verwildert.

Gleich daneben liegt ein Zwillings-Grundstück. Selbe Fläche, gleiche Lage. Dieser ist jedoch ganzjährig gepflegt. Darauf befindet sich ein ~1975 errichteter massiver Bungalow mit verglaster Holzveranda, sowie am Ende des Areals ein Geräteschuppen; alles intakt. Dieser Garten wurde mir einmal angeboten, jedoch hat der Eigentümer (92 Jahre..) wieder zurückgerudert und betreibt ihn bis heute. Allerdings war ich damals schon in Preisverhandlungen und weiß also für welchen Preis der Garten zu verkaufen wäre.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie viel Prozent weniger ist der verwilderte Garten wohl wert? Zur Erinnerung: Gleiche Lage und Fläche. Gibt die Fläche den Preisausschlag oder der vorhandene nutzbare Bungalow, oder aber auch der Aufwand den verwilderten Garten wieder herzurichten?

Ich benötige also Anhaltspunkte als auch Argumentationsgrundlagen für die Preisverhandlungen.

Besten Dank im Voraus. MfG.

Garten, Immobilien, Grundstück
Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

Hallo, Ich bin angehender Student und will jetzt in eine Wohnung ziehen. Nach der besichtigung habe ich eine Reservierungsvereinbarung bekommen, ich muss 300€ bezahlen damit die Reservierung gültig wird, zur absicherung falls ich die Wohnung doch nicht nehme (was ich auch verstehe). Bei Vertrags abschluss bekomme ich das geld allerdings nicht herraus, sondern wird in eine Einzugsgebühr umgewandelt! Ist das rechtens?

Zitat aus der Reservierungsvereinbarung:

"Der Interessent wurde darüber aufgeklärt, dass die Wahl eines Wunschapartments nicht zwingend zu einem Mietvertrag über dieses Apartment führt. Die Vergabe der Apartments erfolgt durch VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Diese wird hiermit beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Erklärungen einen Mietvertrag vorzubereiten und einen Termin für dessen Unterzeichnung zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr beträgt 250,00 € zzgl. der jeweils gült. ges. MwSt., gesamt 297,50 €. a) Kommt es zu einem Abschluss des Mietvertrages, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Interessenten. Gegenüber der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH schuldet der Interessent dann eine Einzugsgebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen MwSt. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass aus buchhalterischen Gründen der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Reservierungsgebühr und der Forderungsanspruch hinsichtlich der Einzugsgebühr gegeneinander verrechnet werden. Der Interessent schuldet die Einzugsgebühr als Abgeltung für den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH, welche sich verpflichtet, das Apartment tatsächlich zu übergeben mit allem damit verbundenen Aufwand. b) Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, weil verfügbare Apartments nicht mehr vorhanden sind, erstattet die Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurück. c) Kommt ein Mietvertrag, aus vom Interessenten zu vertretenden Gründen nicht zustande, (z.B. weil der Interessent sich anders entschieden hat) so verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der o. g. Betrag auf dem folgenden Konto bei ... unter dem Verwendungszweck „Reservierungsgebühr CampusCity“ eingegangen ist, unter dem Vorbehalt, das zu diesem Zeitpunkt noch ein freies Apartment verfügbar ist."

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Bürgschaft für arbeitslose Mieter übernehmen?

Hallo!

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis interessiert sich gerade für eine eigene Wohnung. Er ist schon seit einiger Zeit arbeitslos, sie beginnt zum 1. September eine Ausbildung. Mit seinem Arbeitslosengeld & ihrer Ausbildungsvergütung könnten sie die Miete für eine Wohnung stemmen, die sie sich angesehen haben.. ein komfortables Leben können sie sich ansonsten zwar nicht von dem Geld einrichten, aber sie wollen unbedingt eine eigene Wohnung.

Ein Vermieter hat ihnen zu verstehen gegeben, dass sie die fragliche Wohnung zwar seinetwegen schon mieten könnten, er aber zur finanziellen Sicherheit aufgrund der unsicheren Geldverhältnisse des Paares eine Bürgschaft haben möchte ------------> jemand muss praktisch bürgen dafür, dass er die Miete und etwaige Schulden bezahlen würde, wenn die beiden es selbst nicht mehr schaffen sollten.

Da liegt das Problem --------> ein Elternpaar kann nicht bürgen, weil man selber auch erhebliche finanzielle Probleme hat. Das andere Elternpaar wäre grundsätzlich bereit diese Bürgschaft zu übernehmen, allerdings kommt hier rechtlicher Fragenkomplex auf!

---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

Wäre klasse, wenn ihr vllt. hier etwas beisteuern könntet :)

Herzlichen Dank & noch 'nen schönen SOnntag!!

Wohnrecht, Miete, Mieter, Beziehung, Mietrecht, Immobilien
Warum werden Stockwerke verschieden bezeichnet; Etage + Obergeschoss?

Hallo.

Gern möchte ich einmal wissen, warum man an Gebäuden die Etagen verschieden bezeichnet?

Früher in meiner Schule; die hatte einen Keller und darüber Etagen. Ich würde sagen 1. bis 3. Stock. In der Schule allerdings hieß es Keller // Erdgeschoss und 1. und 2. Obergeschoss.

Aber warum Obergeschoss? Warum ist es nicht einfach: Keller // 1. bis 3. Stock?

Ich kenne es nur so als Stock. Wenn ich ganz unten über dem Keller bin, bin ich im 1. Stock. Gehe ich dann höhrer ist es der 2.; 3. u.s.w. Deshalb verstehe ich es nicht, warum es zwei Bezeichnungen für die Geschosse gibt.

Anderes Beispiel: Früher in Kinderjahren wohnte ich auf einem Dorf in einem großen Block mit Balkons. Der hatte auch – klar – einen Keller und darüber optisch gesehen 5 Fenster oder 5 Balkons wie man möchte. Darüber das Dach.

Für mich war es immer der 1. bis 5. Stock. Ich kannte es schon immer nur so. Aber Bauarbeiter die dort arbeiteten, sagten dass es der Keller ist, darüber das Erdgeschoss und dann 1. bis 4. Obergeschoss. Aber warum Obergeschoss? Warum kenne ich es eigentlich schon immer nur als Keller + Stock?

Jetzt wohne ich in einem Block ganz oben, der 6 Stock hat. Oder anders gesagt im: 5. Obergeschoss.

Dieses Haus ist 2012 voll saniert worden und es wurden in der Treppe pro Etage die jeweiligen Zahlen groß an die Wand gemalt.

Hier ist es jetzt allerdings nicht so, dass es Erdgeschoss und Obergeschoss heißt. Ich wohne im 6. Stock – 5. Obergeschoss. Und da steht die 6 an der Wand. Ist man unten und geht hoch – ist also über dem Keller ist es kein Erdgeschoss sondern es steht die 1 an der Wand.

Also schlussfolgere ich daraus, dass es wohl keine gesetzliche Vorschrift ist, die Geschosse so zu bezeichnen. Aber warum heißt dann das Erdgeschoss oft auch 1. Stock; bzw. der 5. Stock – 4. Obergeschoss?

Hat es mit damals zu tun? DDR und BRD? Ich komme aus der DDR und kenne es nur so.

Da ich hobbymäßig viel mit Bauten und Bauzeichnungen zu tun habe, sehe ich aber oft, dass es immer wieder Erdgeschoss und Obergeschoss heißt, anstatt einfach nur 1. bis 5. Stock.

Vor 12 Jahren wohnte ich als anderes Beispiel im Hochhaus. Im 8. Stock; bzw. 7. Obergeschoss. Im Fahrstuhl drückte ich die 7 (OG). Meine Wohnung hatte aber eine 800'er Nummer. Die Wohnung genau unter mir, bestellte oft eine Pizza. Sie sagte, sie wohnt im 7. Stock. Der Pizzalieferer kam dann aber oft zu mir, da er im Fahrstuhl die 7 drückte und bei mir im 8. Stock war. Das war öfters der Fall.

Warum ist das so?

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Wohnung, bauen, Immobilien, mieten

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