Vor einem Mehrfamilienhaus, neben der Strasse, befinden sich zusätzlich zu den gemieteten und zugewiesenen Garagen mit Vorplätzen 2 mit Pflaster befestigte Stellflächen für den Allgemeinbedarf wie z.B. Kurzzeit Besucher, im Winter zur Lagerung des Schnees vom Garagenvorplatz usw, was zwar jeder weiß, dies aber nicht extra beschriftet ist. Nun hat ein Mieter einen PKW und ein Wohnmobil, aber nur eine Garage. Das angemeldete Wohnmobil steht nun, mangels anderer Abstellmöglichkeit, das ganze Jahr über vor dem Haus auf dieser Allgemeinfläche. Ein Abstellen auf der öffentl. Strasse ist aufgrund der vorhandenen Strassenbreite nicht möglich und ein anderer geeigneter Platz wird offensichtlich nicht gefunden. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde das Wohnmobil bisher nicht entfernt. Welche Möglichkeiten gibt es ohne gleich einen Rechtsstreit anzuzetteln ? Gibt es zur längerfristigen Abstellung eines Fahrzeuges evtl. auch gesetzl. Regelungen?
Bitte nur kompetente Antworten.