Hallo,

ich habe im Juni 2015 ein Haus gekauft (notariell beglaubigt, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, etc.), welches ich erst im Februar 2016 beziehen werde (Ummeldung der Anschrift).

Kann ich in 2015 angefallene Handwerkerkosten für das Eigenheim in meiner Steuererklärung für 2015 ansetzen, oder gilt das nur für selbst bewohnte Immobilien?

Vielen Dank für eure Antworten!