Hauskauf mit Anzahlung aber nicht gelöschter Grundschuld

Hi,

wir haben ein Haus gekauft (Notarvertrag unterschrieben, Kredit unterschrieben). Einzug ist allerdings erst in einem Jahr d.h. September 2015.

Vorab ist eine Anzahlung i.H.v. 100.000 € fällig, welche zur Löschung der Grundschuld (steht mit 150.000 € drin) gezahlt werden sollte. Voraussetzung für die Anzahlung war eine Auflassungsvormerkung und die gesicherte Lastenfreistellung.

Nun sagt die Bank aber, dass sie erst bei voller Kaupfpreiszahlung (450.000 €) die Löschurkunde freigibt.

Der Notar sieht trotzdem alle Voraussetzungen für die Zahlung der 100.000 € gegeben und wir müssen nun innerhalb von 7 Tagen das Geld überweisen.

D.h. wir zahlen nun 100.000 € und die Grundschuld bleibt im Grundbuch trotzdem stehen, bis wir die Restzahlung (350.000 €) im September 2015 zahlen.

  1. Was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren? Sind die 100.000 € dann weg, wenn die Bank das Haus zwangsversteigert? Eine Forderung gegen den Verkäufer wäre sinnlos, da dieser bereits jetzt überschuldet ist. Die Grundschuld steht vom Rang über unserer Vormerkung und bei einer Versteigerung wird unsere Vormerkung gelöscht, wurde mir von Notar mitgeteilt.

  2. Es gibt eine Entschädigungszahlung, wenn der Auszug später stattfindet, diese wird vom Restpreis abgezogen, d.h. es wären nie 450.000 € zur Zahlung fällig, wäre die Grundschuld dann gar nicht zu löschen? Der Notar kann uns hier leider nicht weiterhelfen.

Recht, Immobilien, Grundschuld., Hauskauf, Anzahlung
Was gehört zum Zubehör beim Hauskauf?

Hallöchen,

ich habe jetzt schon einiges dazu gelesen, habe aber noch keine gezielte Antwort gefunden, die zu meiner Frage passt.

Wir haben ein Haus gekauft, indem wir vorher zur Miete gewohnt haben. Das Geld ist auch bereits geflossen, die Bestätigung vom Verkäufer an den Notar raus, das sie das Geld erhalten haben - kurzum, Hausbesitzer sind wir bereits und bewohnen es auch.

Im Schopf lagert noch Zubehör zum Haus - verpackter Laminat, der als Ersatz für den im Haus verlegten Laminat dient, es ist also der selbe. Darüber hinaus ein Rolladen, passend für ein Fenster hier im Haus, Bodenleisten und das Holz, das wir im gesamten Haus als Decke haben. Im Kaufvertrag steht "Inventar/Mobiliar sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages".

Meine Frage richtet sich demnach nach folgender Regelung:

§ 97 Zubehör

(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.

(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

Daher meine Frage - gehören die genannten Gegenstände als Zubehör zu dem Kauf, da sie deutlich in Zusammenhang mit der Immobilie stehen und dafür einzusetzen sind oder der hat der Verkäufer das Recht diese Sachen einfach abzuholen und dies auch nachdem der Kauf bereits abgeschlossen ist?

Liebe Grüße und Danke im Voraus.

Immobilien, Hauskauf, Zubehör
Hausverkauf trotz Maklervertrag möglich?

Hallo zusammen,

ich habe für mein Haus einen Interessenten gefunden, der nicht über den beauftragten Makler vermittelt wurde. Dieser möchte das Haus nun gerne kaufen. Nun ist mir bekannt, dass es sich dabei um dünnes Eis handeln kann, wenn man ohne Mitwirkung des Maklers an einen anderen Interessenten verkauft. Das könnte selbst dann der Fall sein, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Maklervertrages (ist bereits gekündigt) zustande kommt. Mir ist auch bekannt, dass dies sehr stark vom Inhalt des Maklervertrages abhängig ist. Deshalb habe ich nachgeschaut und richte meine Fragen nun mit speziellem Vertragsinhalt an Euch:

  1. Die Überschrift lautet Alleinauftrag. Daraus schließe ich, dass ich während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler oder sonstwen mit dem Verkauf des Hauses beauftragen darf. Ist das korrekt oder besagt die Formulierung noch mehr?

  2. Im Vertrag steht, das empfohlen wird, andere Interessenten dem Makler zu melden. Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung und somit nicht bindend. Ich deute das so, dass ich sehrwohl mit Interessenten verhandeln oder sogar verkaufen darf, selbst wenn der Vertrag noch läuft.

  3. Ein Passus, der mir ausdrücklich verbietet selbst zu verkaufen steht nicht im Vertrag. Demnach darf ich doch auch während der Laufzeit mit einem Interessenten verjandeln und verkaufen, wenn dieser nicht über den Makler zu mir gekommen ist, oder!?

  4. Der Makler behält sich lediglich vor, Kosten für Inserate in Rechnung zu stellen, sofern er keinen Käufer für die Immobilie gefunden hat. Das muss er mir dann aber sicher detailliert per Rechnung nachweisen. Das halte ich für dreist bzw. denke, dass es sich um Unternehmerisches Risiko handelt. Aber gut, soll er mal berechnen.

Ich bin sehr auf Eure Antworten gespannt und versuche Rückfragen zum Vertrag möglichst schnell zu beantworten.

lg Vladi

Haus, Recht, Immobilien, Makler
Immo Kaufvertrag - Abtretung üblich?

Hallo,

Wir sind gerade im Begriff eine Wohnung zu kaufen, und sind verunsichert über einen Paragraphen im Kaufvertrag, bei dem es um die Maklerprovision des Verkäufers und offene Beträge des Verkäufers bei der Verwaltung geht. Wenn ich das richtig verstehe, möchte sich der Makler zusichern lassen, dass die Provision sowie Zahlungsrückstände der Verkäufer im Zweifel durch uns beglichen werden müssen - im Zweifel auch, wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert werden muss.

Es ist völlig klar, dass unser Anteil (Käuferanteil) an den Makler gezahlt wird. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum wir als Käufer auch noch für den Verkäuferanteil einstehen sollen. Ebenso besteht der Makler darauf, dass die Provision nicht zurückzahlbar ist, sollte der Kauf doch nicht zustandekommen. Könnten da auch noch Gläubiger von denen wir nichts wissen auf uns zukommen, bzw. die Hausverwaltung noch weitere unbekannte Posten auf uns abwälzen? Ist das ein gebräuchlicher Vertragsbestandteil?

Nachfolgend der passus aus dem Vertrag.

Vielen Dank für Eure Meinung


Soweit ein Gläubiger die Lastenfreistellung von Ablösungszahlungen abhängig macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Verbindlichkeiten zurückzuführen. Er beauftragt den Käufer, die Ablösung in Anrechnung auf den Kaufpreis vorzunehmen. Zahlung an sich selbst kann der Verkäufer insoweit nicht verlangen.

Weiterhin sind vorab aus dem Kaufpreis die den Verkäufer betreffenden Maklerkosten bei der XYZ Immobilien GmbH in Höhe von 9999,99 € auf deren Konto Nr. XYZ, sowie die vom Hausverwalter noch mitzuteilenden Wohngeldrückstände auf ein vom dem Hausverwalter noch anzugebendes Konto zu zahlen. Der Verkäufer tritt insoweit seinen Kaufpreisanspruch an die XYZ Immobilien GmbH sowie an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Diese Abtretungen werden hiermit offen gelegt. Der Käufer hat von den vorstehenden Abtretungen Kenntnis erlangt und ist mit den Abtretungen einverstanden. Dem Käufer ist bekannt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung die entsprechenden Beträge nur noch an den jeweiligen Abtretungsempfänger bezahlen kann.

Der Verkäufer erklärt, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis zur Ablösung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten und der aus dem Kaufpreis abgetreten Teilbeträge ausreicht.

.... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem Makler aus diesem Vertrag ein selbständiger Anspruch gegen Käufer und Verkäufer auf Zahlung der jeweiligen Provision zustehen soll. Insoweit wird ausdrücklich ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB abgeschlossen. Der Makler soll eine Kopie der Vertragsurkunde erhalten.

Immobilien, Makler, Notar, Vertragsrecht
Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

Der Titel meiner Frage ist vielleicht ein bisschen seltsam aber mein Vermieter und sein nicht ganz so schlauer Makler haben mir seit jeher Probleme bereitet, nun aber zu meinem Hauptproblem im Moment: Vor drei Monaten habe ich endlich beschlossen aus meiner Wohnung auszuziehen, ich habe ein Kündigungsschreiben geschickt, welches mit Unterschrift , also Einverständnis und Kenntnisnahme an mich zurückging, 2 Tage später Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014,sodass die Wohnung am 1.10 wieder neu bezogen werden kann. abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014, ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber als ich das Schreiben abgeschickt hatte und wollte nicht auch noch für den Monat Oktober zahlen. Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam. Gesagt getan, ich habe meine Wohnung schon leer geräumt, bis auf die Möbel und seiner "Maklerin" (Die mir bei der Vermietung damals den Mietvertrag 6 (!) mal erneut schicken musste, weil so viele Fehler darin waren) sogar den Zweitschlüssel gegeben, damit in meiner Abwesenheit Interessenten die Wohnung besichtigen können und sie schnell wieder vermietet werden kann. Nun schickt mir die Maklerin doch gestern eine Email die heisst: Oh, ach übrigens, Sie ziehen ja am 30.12.2014 aus, nicht wahr´? Denn in Ihrem Schreiben heisst es sie kündigen die Wohnung offiziell zum 30.09. Und ich war natürlich geschockt! Wenn jemand eine Wohnung kündigt und das BIS zu einem Gewissen tag,und den Brief auch noch 3 monate bevor diesem genannten Datum abschickt, dann kann man doch nicht zwei Wochen davor "Nachfragen"? Ich habe ihr natürlich sofort eine Email geschrieben die besagt dass sie falsch liegt und offensichtlich ziehe ich nicht erst am 30.12 aus? Siehe Brief? Doch nun kommt der Hammer: Ich erhalte eine automatische Email zurück, dass sie bis zum 30.09. im URLAUB und nicht erreichbar ist, also genau der Tag bis zu dem ich ausziehen hätte sollen. Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vermieter selbst ist ein älterer Herr der selbst nichts unternimmt und alles über diese Maklerin macht, ich habe noch nicht einmal seine Nummer (Adresse schon) Ich bin für Ratschläge dankbar, denn so etwas habe ich noch nicht erlebt. Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder? Da kann mich der Vermieter ja nicht dazunötigen, nochmals 3 Monate miete zu zahlen??

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Immobilien, Makler, Mieterschutz
Wie kann ich eine komplizierte Grundbuch-Belastung gelöscht bekommen?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Grundbuch-Belastung eines Grundstücks+Haus, dass ich plane zu erwerben. Der Fall setzt sich wie folgt zusammen.

Auszug aus dem Grundbuch: "Reallast betr. Unterhaltung von Ufermauern"

Erklärung Der Verkäufer "A" ist Eigentümer eines Grundstücks+Haus an dem ein Mühl-Kanal vorbei fließt. Die Nachbarn "B" sind Eigentümer dieses angrenzenden Kanals + anschließenden Wasserwerks. Eine Ufermauer des Kanals liegt allerdings auf dem Grundstück von "A". Weshalb o.g. Reallast laut Grundbuch auch dieses Grundstück von "A" belastet. "A" als Eigentümer des Grundstücks würde gerne eine Löschung dieser Grundbuch-Belastung erreichen, da natürlich niemand bereit ist, ein Grundstück zu kaufen, dass mit so einer Belastung „gesegnet“ ist. "B" hat allerdings signalisiert, dieser Löschung nicht zuzustimmen.

Soweit die Fakten. Habt Ihr eine Idee/Ahnung/Erfahrung wie oder ob man das o.g. Problem lösen kann? Kann man "B" verpflichten, für alles was in seinem Eigentum ist, auch selbst Haftung zu tragen?

Ich habe noch eine Idee: "A" bekommt das Grundstück seit Jahren nicht verkauft wegen dieser Belastung (und wegen dem miesen Gebäudezustand nicht vermietet) und muss momentan für die Instandhaltung des Hauses+Grundstück investieren.

Wäre es möglich, die Ufermauer aus dem Grundbuch von "A" rauszumessen. Sodass "B" seinen Kanal hat, "A" die Ufermauer + Haftung behält und ich mein Grundstück ohne Belastung? Ist das ein realistischer Deal? Dann hätte "A" das Haus los und das Geld, aber auch die Haftung.

Ich bin gespannt was ihr sagt. Und Danke schonmal für eure Auskunft.

Immobilien, Grundbuch, Grundstück, Belastung, Grunddienstbarkeit
Vorkenntnis bei Immobilien, Provisionsanspruch für den Makler

Angenommene Situation: Wir sind ein Maklerunternehmen.

  • Kunde hat per Mail oder Telefon nach der betreffenden Immobilie angefragt und Informationen per E-Mail oder Post von uns bekommen

  • Information vom Kunden, dass Kaufpreis zu hoch oder Lage nicht gut oder ein vorgeschobener Grund :) --> nimmt erstmal Abstand von Immobilie

  • unser Maklervertrag mit dem Auftraggeber läuft aus --> neuer Makler wird eingeschaltet

  • Kaufpreis der Immobilie wird wesentlich heruntergesetzt

  • Kunde hat wieder Interesse und besichtigt und kauft

Haben wir Anspruch auf die Provision, da er durch uns schon Vorkenntnis erlangt hat, möglicherweise auch die Adresse bekommen hat?

Besteht der Anspruch, auch wenn durch uns noch keine persönliche Besichtigung durchgeführt wurde?

Ist es relevant, dass das Objekt durch uns zu einem höheren Kaufpreis angeboten worden ist?

Danke an die Immo-profis!

PS: "Zu beachten ist, dass ein Makler auch dann Anspruch auf seine Maklerprovision hat, wenn er einem Kunden ein Objekt angeboten beziehungsweise vorgestellt hat, und dieser Kunde das betreffende Objekt zu einem späteren Zeitpunkt angeboten und zu einem wesentlichen günstigeren Preis erworben hat. Dies ist für den Anspruch des Maklers unerheblich: ist seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsabschluss, so hat er ein Recht darauf, seine Provision für das Objekt zu erhalten – [OLG Hamm, 21.03.2013, 18 U 133/12]." Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/maklerprovision-kausalitaet

(Ich bin mir nicht sicher ob das so auf unser geschildertes Problem zutrifft.)

Immobilien, Courtage, Makler, Provision
Mietvertrag ohne Übergabeprotokoll gültig?

Hallo,

ich habe eine Frage an die Community und würde mich über Antworten sehr freuen. Ich beschreibe einfach mal meine Situation:

Ich habe Ende Juni einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, in die ich am 1. Juli eingezogen bin. Mein Vermieter hat mir versprochen, dass ein Übergabeprotokoll noch erstellt wird. Er hat den Termin aber immer nach hinten verschoben. Jetzt wohne ich 11 Tage in der neuen Wohnung und merke, dass der Boden enorm stinkt. Ich kann tlw. das Wohnzimmer und die Küche nicht nutzen, da es so stark stinkt.

Ein Gutachter war da und hat festgestellt, dass die Feuchtigkeit in den Wänden nur tlw. über Normalwert ist, hat mir also auch nicht weiter geholfen. Jetzt müsste eigentlich der Boden untersucht werden. Ich habe mich aber mit meinem Vermieter gestritten und sie wollen jetzt nichts weiter machen. Ich will schnellstens raus, meine Vermieter sagen aber, ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Im Vertrag steht aber "Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."

und

"Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt."

Wenn ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages (das Übergabeprotokoll) bisher nicht unterschrieben wurde und dies ein wesentlicher Vertragsinhalt ist, habe ich eine Möglichkeit, zum Ende des Monats auszuziehen und den Mietvertrag fristlos zu kündigen? Immerhin war mir nicht bekannt, dass es zeitweise in der Wohnung stark stinkt und diese damit unbewohnbar ist.

Wenn ich jetzt das Übergabeprotokoll fordere, schreibt mein Vermieter aber nicht rein, dass es in der Wohnung manchmal stark stinkt.

Welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin über jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Schufa oder ähnliches bei Kredit im Ausland (Polen)? Bitte lesen....

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Thema Kredite und Finanzen. Der Fall:

Ich bin Eigentümer einer Immobilie in Deutschland, und habe vor, diese im laufe diesen Jahres zu modernisieren (Dachbodenausbau). Hierzu wird ein Kleinkredit von ca. 5000 € Benötigt.

Des weiteren haben wir in den letzten Jahren von unserem Ersparten ein Haus in Polen gebaut (meine Frau ist gebürtige Polin). Hier sollen nun Möbel angeschafft werden. Dies sollte eigentlich auch über einen Kredit laufen (6000 €), den meine Schwiegermutter über die 0% Finanzierung eines ansässigen Möbelhaus beantragen wollte. nur bekommt sie keinen, da sie Rentnerin ist.

Da meine Frau die doppelte Staatsbürgerschaft hat, und auch noch in Polen gemeldet ist, möchte sie nun in Polen diesen Kredit auf ihren Namen beantragen. Laut der Bank stellt das (zumindest in Sachen Bonität) kein Problem dar.

Nun stellt sich aber die Frage, ob dieser Kredit in der Deutschen Schufa oder ähnliches auftauchen würde. Dies könnte dann evtl. dazu führen, daß es mit dem Modernisierungskredit für unsere Deutsche Immobilie schwieriger sein könnte.

Kennt sich jemand mit polnischen Krediten/ Darlehen aus? Ich weiß, im Grunde sprechen wir hier bei insgesamt 11.000 € über Peanuts, aber alles steht und fällt meist mit dem Schufa-Score bezw. der Anzahl der Kredite.

Schufa-Score liegt übrigens aktuell bei 98,9% aktuell läuft noch ein 30.000er Baukredit, und das Auto mit 5000 €.

Freue mich auf Antworten. Gruss

Kredit, Polen, bauen, Immobilien, Bausparvertrag, Darlehen, Schufa, Verzinsung
Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

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