Bauingenieurwesen oder BWL?

Ich habe das Studium in Bauingenieurwesen hauptsächlich in dem Kontext begonnen, das meine Eltern eine Gerüstbaufirma (ca.30 Mitarbeiter) haben, die ich übernehmen wollte. Ich hab mich aber schon immer sehr für die Welt der Finanzen und des Geldes interessiert und beschäftige mich in meiner Freizeit viel damit. Mein Ziel ist ganz klar später mal viel Geld zu verdienen. Außerdem fühle ich mich bei den Leuten in meinem Studiengang nicht wirklich wohl. Die meisten kommen am liebsten in Jogginghose und nur mittelmäßig motiviert in die Uni. Eine Möglichkeit um den Sprung in die Finanzschiene zu schaffen wäre nach meinem Bachelor in BauIng den Master in Immobilienmanagement an einer renommierten Universität (z.B. Zürich, USA) zu machen und danach noch einen MBA an beispielsweise in Sankt Gallen oder WHU dranzuhängen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man im Immobilienbereich wirklich so viel verdient wie beispielsweise an der Börse oder wenn man eine eigene Steuerkanzlei eröffnet. Eine andere Möglichkeit wäre noch als Immobilienexperte in die Consultingbranche wie McKinsey, Deloitte oder BCG zu gehen. Aber da ist es hald nicht in Stein gemeisselt, ob ich da sicher genommen werde. Was würdet ihr mir raten? Studium abbrechen und zu BWL wechseln oder die andere Variante durchziehen? Wo kann man am meisten Geld verdienen und sich selbstständig machen?

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Bei Immobilienkauf mangels Kommunikation in Verzug geraten; fallen Zinsen an?

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und den entsprechenden Kaufvertrag am 13.2. unterschrieben. Die Fälligkeitsmitteilung vom Notar habe ich am 17.2. erhalten, laut meinen Recherchen ist der Kaufpreis spätestens 14 Tage später (also morgen, am 3.3.) fällig.

Ich habe für den Kaufpreis ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen, das mir 2 Wochen vor Kaufvertragsunterzeichnung bewilligt wurde. In der Fälligkeitsmitteilung stand, dass der Kaufpreis erst nach vollständiger Räumung des Objekts zu entrichten ist und dass über die Räumung eine schriftliche Mitteilung vom Verkäufer erfolgen muss. Diese Mitteilung habe ich am 22.2. erhalten, in der steht, dass das Objekt am 27.2. geräumt sein wird.

Am nächsten Tag, dem 28.2., habe ich die Zahlung veranlasst (sowohl meinen Eigenanteil als auch den Auszahlungsauftrag an die Bank). Um zu prüfen, ob alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind, habe ich bei der Bnak angerufen. Dort sagte man mir, dass noch eine Abtretungserklärung für die Grundschuld fehlt, mit der das Darlehen besichert ist (ich habe eine Sicherheit über das Haus meiner Eltern). Diese müsste von der Bank kommen, auf die die Grundschuld eingetragen ist. Dort nachfragend, sagte man mir, es fehle noch eine Löschungsbewilligung im Original, sonst kann diese Abtretung nicht erfolgen. Dass diese Bewilligung benötigt wird, wurde mir aber keineswegs mitegeteilt.

Noch am selben Tag habe ich diese Bewilligung persönlich vorbeigebracht, um den Prozess so weit wie möglich zu beschleunigen.

Heute habe ich bei meiner Bank, bei der ich das Darlehen habe, angerufen: die Abtretungserklärung ist immer noch nicht da (wurde angeblich von der abtretenden Bank am Dienstag abgeschickt), und es wird wahrscheinlich noch dauern, bis das Darlehen ausgezahlt wird, da 1) erst die Gebühr für die Abtretung bezahlt werden muss und 2) erst nach Entrichtung der Gebühr die Grundschuld abgetreten werden kann.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich habe den Auszahlungsauftrag direkt bei Fälligkeit abgeschickt und alle anderen Dokumente entweder schon zuvor eingereicht, oder zusammen mit dem Auszahlungsauftrag. Mangels Kommunikation kommt es jedoch jetzt höchstwahrscheinlich zu einem Verzug.

Meine Frage: Muss ich hier jetzt, falls vom Verkäufer gefordert, Zinsen zahlen, oder habe ich meine Pflicht mit der rechtzeitigen Einreichung des Auszahlungsauftrags und der unverzüglichen Zahlung meines Eigenanteils ordnungsgemäß erfüllt?

Ich entschuldige mich bereits jetzt für die lange Frage, aber verständlicherweise lässt mir dieses Thema keine Ruhe.

Vielen Dank!

Immobilien, Finanzierung, Verzug
Wie bei Immobilienkauf doppelte Maklerprovision vermeiden?

Hallo, ich habe Ende letzten Jahres eine Wohnung angeschaut, die mir recht gut gefallen hat. Das ganz lief damals über eine Maklerin (als Courtage war 3,57% angegeben).

Da die anzeige nach wenigen Tagen verschwand und ich ein anderes Objekt bevorzugt hatte, bin ich dem aber nicht weiter nachgegangen. Leider hat sich das andere Objekt zerschlagen und ich habe mich schon sehr geärgert.

Gestern tauchte die Wohnung allerdings wieder auf Immoscout auf - bei einem anderen Makler (mit den hier gängigen 6% Provision), allerdings etwas günstiger.

Als ich mit diesem Makler gesprochen habe, teilte er mir mit, dass der Inhaber sich mit dem alten Makler verworfen habe, es mir aber passieren könnte, dass ich im Falle eines Kaufes, doppelte Provision an beide Makler bezahlen müsse.

Dass die Gefahr besteht, weiß ich. Für mich ist jetzt allerdings die Frage: Wie kann ich das vermeiden? Mit dem neuen hatte ich nur ein Telefongespräch, keine Besichtigung. Ab wann zählt ein Makler als beauftragt

Meine Idee, wäre es, mich jetzt an den alten Makler zu wenden und/oder die Kontaktdaten des Besitzers rauszufinden. Das der das für mich macht (dem ist es vermutlich egal, welcher Makler, die Kohle kassiert).

Oder habe ich den neuen Makler quasi mit der Anfrage auf Immoscout schon beauftragt und kann das ganze haken? Wenn auch nur das Risiko bestände doppelte Provision zu bezahlen, würde ich das für mich abhaken.

Was mich allerdings stutzig macht ist, dass der neue Makler auf einmal eine Unterschrift von mir möchte, dass ich auf mein Widerufsrecht verzichte.

Bin für jeden Tipp dankbar Gruß, Dave

Immobilien, Makler, Provision
Dogge (40kg schwer) randaliert am sehr dünnen Maschendraht-Zaun, sobald wir unseren!! Garten betreten. Wir haben ein Kleinkind...!

Guten Tag, 

wir wohnen in einem Reihenhaus. Zwischen unserem Garten und dem des Nachbars ist ein ganz dünner Maschendraht-Zaun. Die Gärten sind beide ca. 10m lang und 6m breit, sprich alles recht beengt. Der Nachbar hat eine 40kg. schwere Bordeaux-Dogge die, sobald wir unseren Garten betreten am Zaun so sehr randaliert, dass dieser sich unter ihrer Last in unseren Garten biegt. Es ist nur eine Frage der Zeit, das der Zaun nachgibt. Wir haben ein Kind von 2 Jahren, den wir nicht mehr im Garten spielen lassen können, denn wer kann in seinem eigenen Garten verhindern, das der Kleine mal nah an den Zaun rennt (beim Ball spielen z.B.).

Wir können auch niemals Besuch haben von anderen Kindern, die wir ja nicht so einschätzen können. Wir haben die Nachbarn zweimal angefleht einen höheren, festeren Zaun zu bauen, stattdessen haben sie noch einen Meter Maschendraht gespannt, so dass der Zaun jetzt ca. 150 hoch ist. Das beeindruckt den Hund aber nicht. 

Das Ordnungsamt meint, sie können erst einschreiten wenn was passiert ist. Sprich erst mal wird Kind zum Krüppel gebissen und dann haben wir Ruhe???

Was können wir noch tun? Ein zweiter Holzzaun kostet uns eine Stange Geld und wir finden es ungerecht, das wir das ausgeben müssen. Aber der Nachbar ist uneinsichtig und grüßt uns nicht mehr, als wären wir das Problem....

Hund, Sicherheit, Recht, Immobilien, Homosexualität, Hundehaltung, Nachbarn, Sichtschutz, Zaun
Wie den Preis von Immobilien drücken?

Hallo... Meine Frau und ich wollen uns ein Haus kaufen... Wir haben eins in aussicht! Dieses Haus gehörte mal der Arbeitskollegin meiner Frau! Sie hat bis vor nem halben Jahr noch mit ihrem Lebensgefährten drin gewohnt...beide wohnten ab 2014 drin!dann haben sich dich beiden getrennt...lange Geschichte! Jedenfalls wissen wir von Ihr, was das Haus mal gekostet hat...was genau alles gemacht wurde...was noch gemacht werden muss... Eckdaten: Einfamilienhaus aus 1954 2003 kam ein anbau hinzu... 120qm Wohnfläche 1231qm Grundstück... 4 Zimmer,2Bäder Gasheizung

Saniert: Beide Bäder wurden binnen der 2 Jahre gemacht...Kamin wurde Installiert...Bodenbeläge erneuert...allerdings nur das alte Laminat raus das neue rein Fliesen sind vom vorherigen Eigentümer!

Mängel: das Dach ist noch das 1te...tondachziegel! Müsste meiner meinung nach gemacht werden,da sie über 60 jahre alt sind!?!?Allerdings meint der Makler das dies nicht nötig sei! Garten durch eine Ausgehobene Grube( sollte mal ein Teich werden) Verunstalltet. Bodenbeläge müssen erneuert werden( Laminat) da der "nochbesitzer" einen Hund hat und sehr viele Kratzer am Laminat sind. Ok...glaub hätten wir eh gemacht!

So... Das Haus hat damals(vor 2 Jahren) 85000€ gekostet. der Makler der das Haus vermittelt hat 155000 angesetzt.

durch die sanierung der beiden Bäder ist ja wohl keine steigerung von 70000€ drinn oder? ...das sind ja fast 100% ^^

Könnt ihr mir einen Tipp geben wie ich da verhandeln kann?? 155000 is definitiv zu viel...viel zu viel in meinen Augen! Ich persönlich würde durch das Wissen vielleicht 120000 max. ausgeben wollen!

Allerdings kann ich nicht dem Makler erwähnen das ich das ganze von der Ex des "nochbesitzers" weiß... der is n bischen psycho...oO

Danke für eure Hilfe!!!

Immobilien, Hauskauf, Makler
Wasserschaden im Gemeinschaftseigentum richtet Schaden im Sondereigentum an: Wer zahlt?

Ist natürlich eine vertrackte Angelegenheit. In einer von mir vermieteten Wohnung dringen durch ein undichtes Regenwasserfallrohr geringe Mengen Wasser ins innere der Wohnung ein, mittlerweile zeigt sich Feuchtigkeit an der Deckentapete, allerdings eben nicht viel.

Ich hab das Problem bei der Hausverwaltung angesprochen und diese haben einen Handwerker geschickt. Das Problem ist, dass der Defekt an einer Stelle liegt, an die man nicht ohne weiteres rankommt. EDIT: Ich hatte noch vergessen dazuzuschreiben, dass keine Handwerkerfirma bisher dazu bereit war, den Schaden zu reparieren. Laut Handwerker befindet sich keine Kunststoffummantelung am Durchgang der Betonplatte. Ohne massiven Aufwand scheint man daran nichts ändern zu können, und kleinere "Improvisationen" möchte keine Handwerkerfirma vornehmen, da sie nicht in die Gewährleistungspflicht genommen werden wollen. EDIT ENDE Es ist bereits eine Sanierung der Außenfassade im Gange, die auf meiner Seite aber erst in 3-4 Jahren ankommen wird. Bis dahin muss ich sozusagen mit dem Schaden, der bei mir Schaden anrichtet, leben. Laut Hausverwaltung kommt für diese Schäden nicht die Gemeinschaft auf.

Ich nehme mal an, das würde ein Fall für den Rechtsanwalt werden, wenn ich das nicht hinnehmen will... Ob sich der lohnen würde weiß ich allerdings nicht, es ist jetzt ja kein richtiger Leitungswasserrohrbruch oder ähnliches. Evtl. kann durch kleinere Reparaturen Schadensbegrenzung betrieben werden bis zur Sanierung, und dann hat sich die Sache eh.

Trotzdem wollte ich mal fragen, ob jemand mit sowas bzw. vergleichbarem Erfahrungen gemacht hat und vielleicht ein paar Tipps geben kann. Ich bin natürlich mit der Hausverwaltung in Kontakt und versuche das ganze abzuklären soweit möglich, allerdings sieht es so aus, als müsste ich Teile des Vorgehens wie etwa den Umgang mit den bis dahin entstehenden Schäden an der Decke/den Wänden selbst in die Hand nehmen, und mit sowas hab ich ehrlich gesagt nur wenig Erfahrung...

Immobilien, Wasserschaden

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