Kann man vereinbaren, dass die Kaufpreiszahlung bei einer Immobilie mit mehreren Bruchteilseigentümern auf verschiedene Konten erfolgen soll?
Mit interessiert folgender Fall:
Bei einer Immobilie sind 2 Eigentümer als Bruchteilseigentümer eingetragen:
Eigentümer 1 (50%): Person A Eigentümer 2 (50%): Erbengemeinschaft bestehend aus A, B und C.
Das Objekt soll im gesamten verkauft werden.
Ist es möglich im notariellen Kaufvertrag zu vereinbaren, dass der Kaufpreis gesplittet und auf 2 unterschiedliche Konten (50% des Kaufpreises auf Konto von A, 50% des Kaufpreises auf Konto der Erbengemeinschaft). Muss eine solche Kaufpreisabwicklung über Notaranderkonto laufen?
Immobilien,
Verkauf