Mit interessiert folgender Fall:

Bei einer Immobilie sind 2 Eigentümer als Bruchteilseigentümer eingetragen:

Eigentümer 1 (50%): Person A Eigentümer 2 (50%): Erbengemeinschaft bestehend aus A, B und C.

Das Objekt soll im gesamten verkauft werden.

Ist es möglich im notariellen Kaufvertrag zu vereinbaren, dass der Kaufpreis gesplittet und auf 2 unterschiedliche Konten (50% des Kaufpreises auf Konto von A, 50% des Kaufpreises auf Konto der Erbengemeinschaft). Muss eine solche Kaufpreisabwicklung über Notaranderkonto laufen?