Straßenbaukostenbeitrag nach Eigentümerwechsel

Hallo liebe Forengemeinde,

uns stellt folgende Konstellation vor eine große Frage:

Wir (meine Frau & Ich) sind seit dem 01.01.2014 gleichberechtigte Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Einfamilienhaus-Charakter! Am 13.11.2014 haben wir einen "Bescheid über die Festsetzung eines Straßenbaukostenbeitrages nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die ....Straßennamen..." erhalten, welche die Kosten einer Herstellung vom 11.10.2010 behandelt.

Nach Rückfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt, das derjenige Zahlungspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Erstellung/Zustellung des Bescheides Eigentümer ist.

Allerdings steht im notariellen Kaufvertrag folgendes:

"§6 Rechts- und Sachmängelhaftung"

  1. Der Vertragsgegenstand wird verkauft unter Haftung für den lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang, soweit nicht Rechte ausdrücklich in diesem Vertrag übernommen werden. Nicht gehaftet wird dagegen für das Bestehen von altrechtlichen Dienstbarkeiten. Der Verkäufer erklärt, dass ihm von solchen nichts bekannt ist.

Und weiteres:

"§8 Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge"

  1. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt für die bei Besitzübergang im Erschließungsgebiet ganz oder teilweise tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und der Zustellung des Beitragsbescheides, der Verkäufer; alle übrigen trägt der Käufer.

  2. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass unabhängig von dieser Vereinbarung der Gemeinde gegenüber derjenige beitragspflichtig ist, der zum Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer des Vertragsgegenstandes ist und dass die Beitragsschuld als öffentliche Last auf dem Grundbesitz ruht.

Da wir zum Zeitpunkt des Beschlusses und der erstmaligen Wiederherstellung im Oktober 2010 keine Eigentümer waren und uns diese Kosten verschwiegen wurden, möchten wir gerne die Kosten vom Verkäufer erstattet bekommen.

Wie seht Ihr; wie sehen Sie, die Rechtslage?

Freundliche Grüße

Immobilien, Vertragsrecht
Baufinanzierung unter 50000€

Hallo! Folgende Geschichte: Wir haben die Möglichkeit, günstig ein Haus zu kaufen. 120m² Wohnfläche, 1400m² Grundstück, sehr solide Bausubstanz,Dach, Fenster, Heizung etc neu.Das Haus soll 35000€ kosten, für Abwasseranschluss, Dachbodendämmung,neues Bad einbauen, bräuchten wir noch 12000 €. Für Renovierung, neue Küche, Kleinkram haben wir 10000€ Eigenkapital zur Verfügung, welches im Notfall auf 20000€ aufgestockt werden kann. Das Haus wurde von einem Bauingenieur gecheckt und er hat auch die Kosten mit uns kalkuliert. Das Risiko böser Überraschungen ist also minimiert. Wir brauchen nun also eine Baufinanzierung über 47000€. Leider liegt das Haus im Süden Brandenburgs und ist damit für die Banken kein sehr attraktives Objekt. Dazu kommt, dass viele Baufinanzierer ein Untergrenze von 50000€ haben. Wir könnten nun natürlich den Kredit auf 50000€ aufstocken, dann verschiebt sich aber das Verhältniss von Kaufpreis <> Investitionskosten wieder ungünstig, was die Banken auch doof finden. Somit haben wir trotz tadelloser Bonität das Problem, diese Summe über ca 15 Jahre zu finanzieren. Anfragen bei Direktbanken und Vermittlern laufen schon, aber die sind nur verhalten optimistisch. Bisher haben wir gerade mal ein Angebot. Oder kann man davon ausgehen, dass, wenn eine Bank ein Angebot macht, und allegeforderten Unterlagen eingereicht werden können, nichts mehr schief geht?Wer hat eine Idee, wie man das im Ernstfall noch machen könnte? Ich habe schon den Gedanken, nächste Woche einfach mal bei der Sparkasse zu fragen, was da machbar wäre. Ich finde es nur immer gut, schon ein paar Informationen im Vorfeld zu haben.Ein normaler Konsumkredit kommt wegen der kurzen Laufzeit nicht in Frage. Ich freue mich auf eure Antworten :)

Finanzen, Immobilien
Arbeiten als Immobilienmakler?

Guten Abend,

nachdem ich mich hier auf der Website etwas durchgelesen habe und selbst im Internet recherchiert habe ergibt sich für mich immer noch die ein oder andere Frage zu dem Thema "Arbeiten als Immobilienmakler".

Sehr gerne würde ich im Außendienst in der Immobilienbranche tätig sein. Hierzu mache ich nächstes Jahr als Grundlage meinen zertifizierten Immobilienmakler. Bis dahin möchte ich mich so informativ wie möglich über das Berufsbild informieren um den vernünftigsten Weg einzuschlagen.

Ich sollte vorab erwähnen das ich bisher sehr wenige Berührungspunkte mit dem Thema "Selbstständigkeit" hatte und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Mittlerweile bin ich zu der Erkenntnis gekommen das man bei dem Begriff "Selbstständig" zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender unterscheidet.

Kann man als Immobilienmakler als freiberuflicher tätig sein? Fallbeispiel: Ein Immobilienunternehmen bietet mir an im Namen von deren zu arbeiten. Somit wäre doch der Geschäftsführer der Gewerbetreibende und ich der Freiberufler. Bei jedem Verkauf/Vermietung erhalte ich von der Provision 30 % das ist natürlich vorher vertraglich fixiert. Das heißt bei jedem Abschluss stelle ich Ihn eine Rechnung aus die er begleicht. Der Betrag wäre somit mein Verdienst.

Ist das an sich so korrekt?! Welches Arbeitsverhältnis geht man als Freiberufler ein wenn man in einem Immobilienunternehmen einsteigt?

Falls ja was muss man als Freiberufler alles beachten oder mitbringen/beantragen?

Bin dankbar für jede Antwort.

Liebe Grüße

Selbständigkeit, selbstständig, Immobilien, Vertrag, Freiberufler, Gewerbe, Makler
Mangel am Haus nach Kauf Arglistische Täuschung

Hallo ich habe im Juli ein 30 Jahre altes Haus erworben. Nach Renovierungsarbeiten ist mir ein großer Wasserschaden aufgefallen der sich durch die gesamte unterste Etage des Hauses erstreckt.

Sachschaden über 10.000€ bei der Hausbesichtigung von Privat an Privat habe ich die Verkäuferin extra gefragt ob das Dach mal undicht war oder Wasser eingetreten sei.

Sie sagte nein nur im Keller als es Stark geregnet hat Sei wasser durchs Kellerfenster in Keller gelaufen was ich auch so hin nahm da man nur kleinigkeiten machen musste um dieses zu beseitigen.

Auch vor dem Notar hat die Verkäuferin gesagt das dach sei Dicht und es gäbe keine Schäden Schimmel oder sonstiges.... nur leider ist alles kaputt was holz ist Tragende Balken usW, und auch Schimmel und wir haben 2 kleinkinder und erwarten ein neugebohrenes. Als ich dann die Verkäuferin darauf ansprach gab Sie gleich zu ja da sei mal wasser rein getropft, und auch ein Kollege von mir sagte ja bei der Frau ist mal ein wassereinbruch gewesen er hätte es selbst beseitig.

Die Verkäuferin sagte darauf hin Sie möchte ein Kostenvoranschlag und dann würden wir uns einigen. Nun habe ich ihr den Kostenvoranschlag in Briefkasten geschmissen da Sie auf kein Telefonat mehr Reagierte, 2 Tage später bekamm ich Post von ihrem Anwalt das ich keine gewährleistungsansprüche gegen Sie hätte und vorallem nicht da Sie den schaden noch nie besichtigt hätte was ich auch bezeugen kann das Sie das angesehen hat. Ihre Anwaltskosten von 950€ soll ich jetzt auch bezahlen.Wie gehe ich jetzt vor ? Ich habe eine Private Rechtschutz am 01.10.2014 abgeschlossen und den Schaden am 10.10 festgestellt habe keine Wartezeit ist das nun abgedeckt? Kann ich auf Kaufwandlung oder Schadensersatz klagen? Wie sind die Chancen, wenn die Rechtschutz das nicht übernimmt das ich troztdem Klage zu gewinnen? Ich habe ja auch einen Neutralen Zeugen.

danke für die antworten.

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Anwalt, Kaufvertrag, Immobilien, Hauskauf, Schaden, Wasserschaden
Grundbucheintrag : ein Grundstück, zwei Häuser, zwei Eigentümer

Hallo, wir wollen ein Einfamilienhaus bauen.

Mein Ehemann hat geerbt (seine Mutter ist verstorben) bald ist Notartermin. Es handelt sich um ein großes Grundstück, auf welchem ein derzeit leeres Haus steht, welches mein Schwiegervater (80, rüstig) nun herrichtet und vermieten will. Schwiegervater wohnt auf einem Grundstück in einem eigenen Haus daneben. Neben diesem derzeit leeren Haus auf dem gleichen Grundstück wollen wir bauen (da ist momentan noch ein großer Obst- u. Gemüsegarten). Eine eigene Zufahrt wurde uns von der Gemeinde schon zugesagt.

Nun geht es um den Grundbucheintrag.

Mein Schwiegervater möchte nach wie vor im Grundbuch stehen, ihm geht es sicherlich um die Mieteinnahmen des (alten) Hauses.

Meine Fragen: Wie kann man den Grundbucheintrag gestalten - wenn der Schwiegervater mit drin steht, was bedeutet das für unser neues Haus und das Grundstück, auf dem es steht?

Kann man das so im Grundbuch eintragen, dass nur das alte Haus ihm gehört?

Was ist wenn er verstirbt (mein Mann hat noch 2 Brüder, der eine verzichtet derzeit auf irgendein Erbe, hat genug Geld, der andere wohnt auf einem Grundtsück neben Schwiegervater in einem eigenen Haus, aber auch da will Schwiegervater im Grundbuch stehen oder stehen bleiben, keine Ahnung warum).

Das Grundstück soll eigentlich nicht geteilt werden, weil dann 2 lange Grundstücke entstehen - unser Teil zum Bebauen ist 21m breit und 36m lang.

Und noch eine letzte Frage: Welche Vor und Nachteile habe ich oder wir, wenn ich mich auch ins Grundbuch eintragen lasse?

Mein Infostand derzeit: stehe ich nicht mit drin, gehört mir das Haus nicht, würde aber die Hälfte in Geldwert bekommen bei Scheidung oder die Hälfte erben bei Tod des Mannes (und die andere Hälfte die Kinder) - aber das wäre wohl nur so, wenn mein Mann alleine im Grundbuch steht?

Ich (wir) gehe momentan davon aus, dass mein Mann als Alleinverdiener auch allein den Kredit unterschreibt und den Hauskauf. Dann wäre es mir auch nicht wichtig, im Grundbuch zu stehen. Muß ich den Kredit mit unterschreiben, mache ich das nur, wenn ich im Grundbuch stehe...

Man ist das alles kompliziert, wenn ich einen Beratungstermin beim Anwalt möchte, welches Fachgebiet wäre das? Was kostet so eine Beratung ca.?

LG und vielen Dank!

Hausbau, Erbrecht, Immobilien, Grundbuch
Nachbar lässt durch eine Firma ohne meine Erlaubnis meine Garagenwand -zigfach durchbohren, um einen

Hallo :) Gesetzt den Fall, man erwirbt ein Grundstück, auf dem sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eine eigene Garage befindet, an die der Grundstücksnachbar vor geraumer Zeit seinen Sichtschutzzaun angedübelt hat, ohne dass der frühere Grundstückseigentümerund Garageneigentümer eine (schriftliche) Einwilligung gegeben hat.

Der Käufer des Grundstücks mit der grenzständigen Garage hat kürzlich mitbekommen, dass der Nachbar dessen Sichtschutzzaun, der garagenhoch ist, durch einen neuen hat ersetzen lassen und das, ohne mit dem aktuellen Grundstücksnachbarn und Garageneigentümer zu sprechen, vielmehr hat dieser jetzt die Garagenwand mind. 20x beim Durchbohren etc.-zigfach beschädigt (multiple Sachbeschädigung). Der frühere Eigentümer der Garage hat zu keiner Zeit seine Einwilligung zum Anbohren seiner Garage gegeben, der neue, jetzige Eigentümer verlangt unverzüglich den Rückbau des ohne Zustimmung angebrachten hohen Sichtschutzzauns und eine Wiederherstellung und fachgerechte Reparatur der Garagenwand bzw., dass diese durch eine neue ersetzt wird, nur dies ist bei einer Fertiggarage wohl nur schwerlich zu bewerkstelligen.

Ich sehe es juristisch so, dass der aktuelle Grundstückseigentümer den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns verlangen kann, so auch die vollständige Reparatur bzw. Wiederherstellung der Garagenwand. Auch wurde mit dem Garageneigentümer zu keiner Zeit über die Erneuerung des Zauns gesprochen, erst recht hat dieser natürlich nicht gewusst, dass seine Garagenwand zifgach durchbohrt und hierbei massiv beschädigt worden ist, er verlangt, dass der Nachbar für den gesamten Schaden in voller Höhe aufkommt und seinen Zaun so anbringt, dass die Garagenwand, die ihm ja nicht gehört, nicht in Anspruch genommen wird.

Selbst dann, wenn der fühere Garageneigentümer seine Zustimmung zur Anbringung des Zauns gegeben hätte, muss der jetzige hiermit nicht einverstanden sein und hätte schon allein deshalb den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns von seiner Garagenwand verlangen können.

Wie seht ihr diesen Fall ?

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Mietrecht, Immobilien, Jura, Nachbarschaftsrecht
Eigentumswohnung überschreiben/Verkaufen an Sohn bei Bezug von SGB XII & SGB II

Hallo liebe Damen und Herren,

Ich habe ein großes Problem mit der Eigentumswohnung von meinen Eltern was kein Dauerzustand mehr ist!!
Meine Eltern Wohnen zurzeit in ihrer Eigentumswohnung und möchten auch in der Wohnung bleiben. Sie würden gerne die Wohnung mir überschreiben es sind auch noch ca. 48000,-€ Schulden offen, die ich selbstverständlich auch bei einer übernahme übernehmen würde. Ich Arbeite und habe einen sicheres Einkommen und einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Wohnung hat ein hören Wert als der Kredit, was auch das Problem mit der Überschreibung verursacht. Mein Vater bekommt Leistungen von der SGB XII und meine Mutter bekommt Leistungen von SGB II Die Sachbearbeiterin sagt das eine einfaches Überschreiben nicht möglich ist weil die ETW ein hören Wert hat, deswegen sollten meine Eltern die Eigentumswohnung verkaufen und von dem Geld die Schulden bezahlen und von dem Rest erstmals leben. Der genaue Immobilienwert soll durch einen Wertgutachten zustande kommen was wir in Auftrag geben sollen und was zusätzlich 500-1500 Euro kosten wird. Die meine Eltern nicht haben und nicht bezahlen können.

z.B Wertgutachten: 70.000€ Schulden: 48.000€ RESTBETRAG: 22.000€ Von 22.000 Euro steht jeweils die Hälfte für meine Mutter und die Hälfte für mein Vater zu. Da sie unterschiedliche Leistungen bekommen ( Gemischte Bedarfsgemeinschaft) haben sie auch wieder unterschiedliche Freibeträge. In welcher Höhe weiß ich allerdings nicht. Ich hab meine Eltern Jahrelang unterstützt damit der Kredit bezahlt werden kann und damit sie leben können, weil es von 209,40-€ nicht möglich ist. Deswegen möchte wir die ETW nicht Verkaufen. Weil viel Persönliche und Finanzielle Kraft hinter steckt.

Ich suche eine Lösung, dass ich den Kredit übernehmen kann, meine Eltern als Mieter behalte, das die Miete bezahlt wird und das der Lebensunterhalt von meinen Eltern gesichert ist. Mein Vater ist Krank und er kann nicht mehr Arbeiten.

Ich wäre über jede Lösung dankbar die mir und meinen Eltern weiterhilft. Es ist kein Dauerzustand für meine Eltern und dadurch auch nicht mehr für mich mit so wenig Geld zu leben. Ich bin verheiratet und habe meine eigenen finanziellen Sorgen. Ich bedanke mich für schnelle und hilfreiche Antworten im Voraus.

Einkommen: -Mein Vater (58 Jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB XII Unterkunftskosten : 48,26€ Nebenkosten : 113,94€ Heizkosten : 47,77€ Gesamt: 245,33€. Und zusätzlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 317,64€.

-Meine Mutter ( 54 jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB II für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und Bedarf für Unterkunft und Heizung insgesamt 480,43€.

-Gesamteinkommen von 1043,40€

Ausgaben:

Kredietbetrag Gesamt: 500,-€ (davon sind im November 91,80,-€ Zinsen) Telefon: 35,-€ Nebenkosten: 220,-€ Strom: 79,-€ Gesamt Ausgaben: 834,-€

Was übrig bleibt ist nicht mal 209,40-€

Immobilien, ALG II, Eigentumswohnung, SGB II, SGB XII

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