Zweifamilienhaus kaufen, Mieterin kündigen und übergangsweise die zweite Wohneinheit bewohnen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen, ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Objekt weist eine Gesamtwohnfläche von 240 Quadratmetern auf.

Die Wohnungen sind wie folgt gegliedert:

  • Erdgeschoss: 80 Quadratmeter
  • OG + DG: 160 Quadratmeter

In der oberen Wohnung wohnt aktuell eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Zur Zeit wird eine Kaltmiete von 480€ entrichtet, was einem Quadratmeterpreis von 3€ entspricht. Die Ortsübliche Miete beträgt ca. 5€/Quadratmeter in dieser Gemeinde, in den Umliegenden Städten und Gemeinden teils deutlich mehr.

Bislang sah unser Plan so aus, dass wir der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen (9 Monate Kündigungsfrist) und Zeitgleich die untere Wohnung renovieren und übergangsweise beziehen. Nach dem Auszug der Mieterin sah der Plan vor, in die obere Wohnung zu ziehen und die untere, kleinere Wohnung zu vermieten.

Wir wurden jetzt darauf hingewiesen, dass in diesem Falle die Eigenbedarfskündigung nicht mehr rechtmäßig wäre. Ist dem tatsächlich so?

Leider haben wir den Mietvertrag bislang noch nicht einsehen können sodass ab hier erstmal nur Mutmaßungen angenommen werden. Das Objekt verfügt über einige Kellerräume sowie einen Carport, Garage und einen Garten.

Wäre es zulässig, für den Fall dass die Mieterin nicht kündbar ist, einzelne Bereiche per Eigenbedarfskündigung frei zu bekommen sofern sie im Mietvertrag aufgelistet sind? Darf ich davon ausgehen, dass nicht im Mietvertrag aufgeführte Bereiche durch mich als neuen Eigentümer zurückgefordert werden dürfen oder gilt hier so eine Art "Bestandsschutz" oder Gewohnheitsrecht?

Danke und Viele Grüße

Kündigung, Mietrecht, Eigenbedarf, Immobilien, Hauskauf, Zweifamilienhaus
Lohnt es sich ein Fitnessstudio eine Gewerbehalle selber zu bauen?

Hi. Also mein Partner und ich möchten ein Fitnessstudio Gründen. Uns steht ein Grundstück von 3500 qm zur Verfügung. Darauf soll ein Fitnessstudio von ca 800 bis 1000 qm errichtet werden. Ich besitze das kaufmännische Know how und er ist eher der Handwerker mit Fitness Qualifikationen und Zertifikaten. Seine Idee ist es, die halle für das Studio selber zu bauen, sprich als eigenleistung. Denn dadurch würde die bank eher einem Kredit zustimmen als wenn man es durch die Firma bauen lässt. Ich bin da aber skeptisch, da ich denke, dass da 1. Viel Zeit drauf geht, was einen ausbleibenden Gewinn mit sich bringt und 2. Man gar keine Zeit mehr für Marketing und die ganzen anderen Betriebsnotwendigen Durchführungen hat, wenn man abends und am WE auf dem Bau ist. (beide sind am arbeiten). Zudem habe ich noch nie ein Haus gebaut geschweige eine Halle, weil ich quasi mit dem Kopf arbeite :-) er hat auch noch nie ein Gebäude gebaut, aber schonmal bei einigen bauten geholfen. Das mit dem Kredit mag zwar sein, aber meine Skepsis ist eher, dass wir dafür viel zu viel Zeit benötigen werden und in dieser könnte man das Fitnessstudio schon auf dem Markt etablieren. Dazu kommt noch dass bei uns im radius von 13 km kein Fitnessstudio steht und wer weiß ob in nem halben Jahr dann nicht jemand auf die Idee kommt und dann stehender da mit unserem Eigenbau. Dazu Gründen wir eine GmbH und diese erfolgt vor dem Bau. Da fallen auch Gebühren an und entstehen zusätzlich kosten. Ich versuch das zu erklären aber irgendwie sehe ich da nen tunnelblick bei ihm. Vielleicht hat er auch recht damit und ich sehe nur die Nachteile obwohl die Vorteile überwiegen?!

Wie schätzt ihr die Lage ein? Welche Vorteile und Nachteile gibt es beim Eigenbau?

Danke

Haus, bauen, selbstständig, Immobilien, Betrieb, Gebäude, Gewerbe, Grundstück, Unternehmen
Mieter hat ohne Absprache Bäume gefällt - kann man dagegen etwas tun?

Folgendes: Ich hatte vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus in der Pfalz geerbt.

Da ich selbst wo ganz anders wohne und mit diesem Ort keine heimatliche Verbindung habe, das Familieneigentum aber auch nicht verkaufen wollte, hatte ich es an eine sechsköpfige Familie vermietet. Relativ günstig, da noch ein paar Dinge nicht auf dem neuesten Stand sind, ich es aber nicht leerstehen lassen wollte.

Über Weihnachten war ich zufällig in Trier bei meinem Onkel und machte einen Abstecher dorthin. Dabei ist mir aufgefallen, daß der liebe Mieter/die Mietersfamilie im ganzen Garten gewütet hat.

Mindestens drei große Bäume wurden gefällt! Der Mieter hatte sich geweigert, die Türe zu öffnen, als ich klingelte. Einen Baumstumpfen hatte ich noch gesehen, die beiden anderen muß er schon beseitigt haben.

Ich hatte dann die Nachbarn gefragt, vom gegenüberliegenden bekam ich die Auskunft, daß der die wohl im Februar umgelegt hat und er eben der Meinung war, das wäre abgesprochen. Wer rechnet auch schon mit solch einer Dreistigkeit?

Ich gehe davon aus, daß er daraus Brennholz gemacht hat, da das Haus zwei offene Kamine hat.

Nur, kann ich den zu etwas belangen? Schadensersatz? Davon abgesehen, daß die fehlenden Bäume auch den Wert des Grundstücks mindern (da war eine 100 Jahre alte Eiche und eine bestimmt genauso alte Blutbuche darunter), wurden diese Bäume von meinen Vorfahren gepflanzt und sollten eigentlich bleiben.

Nur, was ist ein Baum "wert"? Geht man nach dem Preis pro Festmeter? Gewicht durch Brennholzpreis? Nur beim Verkauf einer Immobilie zahlt ein Käufer auch etwas mehr, wenn es schön bepflanzt ist und v.a. auch ältere Bäume dabei sind, die nicht jeder hat.

Ich befürchte ebenfalls, daß diese Mieter auch noch auf ganz andere Ideen kommen könnten!

Kündigen geht ja nicht, weil ich keinen Eigenbedarf anmelden kann und der Vertrag bis 2018 läuft. Ihre Miete überweisen sie pünktlich. Was tun???

Garten, Mieter, Vermieter, Immobilien, Nachbarschaft
Erfahrungen mit Haus bei Isar in München?

Hallo liebe gute-Frage-Gemeinde – gern würden wir wenn möglich von Euren Erfahrungen bezüglich eines Hausbaus an der Isar hören! Meine Frau und ich wechseln gerade unseren Wohnort und lassen uns in München nieder.

Da wir in naher Zukunft planen, ein eigenes Haus zu bauen, interessieren wir uns für Möglichkeiten möglichst im Stadtgebiet von München in Isar-Nähe zu bauen. Da wir das Wasser mögen und trotz städtischer Lage auch das Gefühl von etwas „Landschaft“ haben möchten, bevorzugen wir – sofern möglich – Bauland in der Nähe und/oder mit Blick auf die Isar.

Vom Stadtteil sind wir weitestgehend unabhängig, da wir beide zu großen Teilen im Home-Office arbeiten. Wichtig wäre uns eigentlich nur eine schöne Lage und eine relativ gute Erreichbarkeit und Infrastruktur – sprich halbwegs erträgliche Wege für die wichtigsten täglichen Besorgungen und Aufgaben.

Uns würden eure Erfahrungen interessieren bzw. die Beantwortung der folgenden Fragen, da wir bisher nur marginale Ortskenntnis haben.

  1. In welchen Stadtteilen gibt es überhaupt noch Bauland in Isar-Nähe?
  2. Hat ggf. jemand Erfahrungen oder eine Preisspanne bezüglich der Grundstückspreise je nach Stadtteil?
  3. Könnt Ihr uns ggf. gute Internetseiten zum Thema empfehlen, die uns „Noch-Ortsfremden“ einen guten Überblick geben?
  4. Wo sollte man keineswegs bauen oder welcher Stadtteil ist der Erfahrung nach absolut nicht zu empfehlen.

Wir sind über jede Info als erste Information dankbar!

München, Hausbau, Immobilien, Grundstück, Isar, Erfahrungen
Shisha Laden eröffnen welches Ladenlokal welche Gewerbeanmeldung?

Hi Leute,

ich bin gerade dabei ein Shisha-Laden zu eröffnen. Kapital ist genügend vorhanden .

Allerdings finde ich kein passendes Ladenobjekt in unserer City !

Aus diesem Grund bitte ich Euch mir doch zu helfen & mir mitzuteilen welches Ladenlokal in Frage kommt !

  • Ab wie viel qm wäre der Laden optimal ?

  • Welche Genehmigungen bzgl. des Laden-Objektes werden benötigt ? ( Brandschutz u.ä. ? ) oder reicht die ´´Einfach-Gewerbeanmeldung´´ aus ?

  • Kann ich denn jedes Laden-Objekt ( abgesehen von einer Praxis u.ä. ) in ein ´´Shisha-Laden´´ umbauen lassen ?

  • Kann ich den Laden als ´´Gaststätte´´ anmelden bzw. als Cocktailbar / lounge oder ähnliches & dennoch ´´Shisha´´ anbieten ?

  • Wie erzähle ich mein Vorhaben am besten dem Vermieter ? Denn jedesmal wenn ich sage : Gerne möchte ich in Ihrem Laden ein Shisha-Lokal ( modern ) eröffnen

  • So wird es, meistens, gleich zu einer Ablehnung Seitens des Vermieters kommen. --- Habt Ihr evtl. eine Idee, wie ich es besser formulieren kann ? So dass der Vermieter weiß, dass ich großen Wert auf das ErscheinungsBild lege ? & nicht gleich das ´´Shisha-Cafe-Klischee´´ vor Augen hat ?

-- Gerne könnt Ihr mir auch noch einen Lieferanten mitteilen , dieser eine sehr große Auswahl an Tabaksorten- sowie Shisha´s hat --

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE !!!

EUER SHISHA-FRITZ :)

WOW, Shisha, Immobilien, Gastronomie, gaststätte, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Makler, Ladenlokal
Beherbergungsvertrag 1 Jahr vorher kündigen - trotzdem hohe Entschädigung?

Hi Allerseits,

da ich mein Studium leider unerwartet beenden musste, habe ich mich gleich beim Vermieter meines Apartments vom nächstes Jahr gemeldet (dort habe ich einen Beherbergungsvertrag für das Wintersemester 20016 unterschrieben)...

Obwohl ich mich nun fast ein Jahr vorher gemeldet habe möchte dieser von mir Geld sehen, wenn ich keinen Nachmieter finde... Unter folgenden Konditionen:

  1. Sie suchen selbst nach einem Nachmieter für den restlichen von Ihnen gebuchten Zeitraum (01.09.2016 – 28.02.2017). Sollten Sie keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Grundlaufzeit (also bis zum 28.02.2017) zu entrichten.
  2. Sie beauftragen uns mit der Suche nach einem Nachmieter. Wenn wir einen Nachmieter finden, dann wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einer Monatsmiete zzgl. MwSt. (= 618,80 €) fällig. Sollten wir keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag ebenfalls von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
  3. Sie können den Beherbergungsvertrag gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (= 1.237,60 €) mit sofortiger Wirkung auflösen, ohne einen Nachmieter zu stellen. Das Risiko, einen Nachmieter zu finden und somit eines eventuellen Leerstands liegt dann ausschließlich beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Was kann ich tun? Ist das so rechtens? Als ich den Vertrag unterschrieben habe, wurde mir vom Vermieter suggeriert, dass er derzeit schon viele Anfragen hätte und das Apartment vermutlich bald weg wäre, wenn ich nicht unterschreibe... Da bin ich wohl ziemlich drauf reingefallen...

LG

Panda

Miete, wohnen, Hotel, Recht, Mietrecht, Immobilien, BGB
Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

Hallo zusammen, bei Immobilienscout wurde gestern ein Haus zum Verkauf von einem Makler eingestellt, woraufhin ich beim Makler das Expose mit Grundrissen abgefordert und erhalten habe. Hierbei musste ich wie üblich auf mein Widerrufsrecht verzichten. Laut Makler kann zur Zeit noch kein Besichtigungstermin durchgeführt werden, da sich der Verkäufer grundsätzlich noch zu einer Terminaussage äußern müsste, ich solle mich noch etwas gedulden. Nun stellt sich das Ganze aber so dar, dass der Makler vermutlich auf Anweisung des Verkäufers die Anzeige bei Immobilienscout nach nur einem Tag wieder gelöscht hat und zwar bei Immobilienscout und auf seiner eigenen Homepage. Seit kurzem hat stattdessen der Eigentümer sein Objekt selbst bei Immobilienscout eingestellt, ich gehe davon aus, dass sich Makler und Verkäufer überworfen haben. Hat nun der Makler, der anscheinend nicht mehr in der Lage ist einen Besichtigungstermin anzubieten, da er vom Verkäufer keinen Auftrag mehr hat, trotzdem einen Provisionsanspruch ? Die einzige Leistung die erbracht wurde, war das Versenden eines Exposees, jede weitere Kontaktmöglichkeit besteht nun nur noch direkt zum Eigentümer, um z.B. eine Besichtigung durchzuführen. Ich möchte nicht in eine Falle tappen und später noch eine Provision zahlen müssen. Dass das üblich ist, wenn der Makler tatsächlich das Kaufgeschäft angebahnt hat und dieses ohne ihn nicht zustande kommen würde, ist klar, in diesem Fall gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Maklerdienstleistung überhaupt weiter bis zur Anbahnung der tatsächlichen Kaufentscheidung in Anspruch zu nehmen. Wäre dankbar für zahlreiches und fundiertes Wissen. Danke und Gruß TR

Geld, Immobilien, Hauskauf, Hausverkauf, Makler

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