Hallo,

wir haben zu 2 Parteien ein Haus gekauft mit gemeinsamer Gartennutzung. Meine Frau und ich wohnen im 1. OG.

Meine Schwester rund ihr Mann im EG. Die beiden haben hier bereits mehr gezahlt, da sie den direkten Gartenzugang haben.

Nun wollen Sie uns den Garten per "Sondernutzungsrecht" abkaufen, damit wir das in der nun fälligen Teilungserklärung gleich mit einbeziehen.

Der Bodenrichtwert beträgt 216€/qm. Unsere Hälfte des Gartens entsprechen 120qm.

Was wäre ein berechtigter Preis, den ich von meiner Schwester für unsere Hälfte des Gartens verlangen kann?

bzw. wie hoch wäre wohl mein Wertverlust? Der Bodenrichtwert kann es ja nicht sein, da man im Garten nicht baut. Ausserdem handelt es sich ja "nur" um ein alleiniges Sondernutzungsrecht.

Der Notar Termin steht für nächste Woche. Bin also dringen auf Hilfe angewiesen.

Danke!