Gemeinsam genutzter Kaminschacht zur alleinigen Nutzung?

Hallo zusammen!

Vor ca. einem Jahr habe ich eine Doppelhaushälfte eines Zechenhauses über einen Makler gekauft. Das Haus habe ich in der Zeit saniert, renoviert und modernisiert. Doch seit einiger Zeit bereitet mir die Aussage meiner Nachbarin ziemlich viel Kopfzerbrechen und große Sorgen. Sie behauptet nämlich, dass der gemeinsam genutzte Kaminschacht, an dem unsere Heizungsanlagen angeschlossen sind, ihr alleine gehört. Sie möchte irgendwann eine Pelletheizung bei sich einbauen und benötigt dafür den gesamten Kaminschacht.

Vor einiger Zeit hat sie mir ein Schreiben gezeigt, einen sogenannten Vorverkaufsvertrag, den sie mit den Voreigentümern meiner Doppelhaushälfte geschlossen hat. In diesem selbsterstellten Schriftstück steht, dass die Käufer den Kaminschacht an die Nachbarin abtreten, so dass der Kaminschacht zu ihrem alleinigen Eigentum wird und auch nur von ihr alleine genutzt werden darf, sobald sie es entscheidet. Die damaligen Käufer, ein bereits geschiedenes Ehepaar, meine Nachbarin sowie der Verkäufer, der Bruder der Nachbarin, haben diesen Vertrag unterschrieben.

Ich durfte mir das Schreiben nur kurz anschauen, doch weder kopieren noch fotografieren, so dass ich nichts in der Hand habe. Daraufhin bin ich zum Grundbuchamt sowie zum Bauamt gegangen, um zu prüfen, ob dort weitere Dokumente hinterlegt sind, von denen ich nichts weiß. Dort liegt nichts vor. Ich habe zwei unabhängige Rechtsanwälte zu dieser Situation befragt, doch sie konnten keine Aussage treffen ohne das Schreiben gesehen zu haben.

Die Frage ist, ob der Inhalt dieses Vorkaufsvertrags Gültigkeit hat. Wird der Kamin dadurch tatsächlich zu seinem Eigentum oder muss derartiges notariell beglaubigt sein? Was könnte ich noch tun? Denn hätte ich gewusst, dass der Kaminschacht ihr gehört und ich zusehen muss, wie ich einen weiteren bauen lasse, hätte ich diese Immobile niemals gekauft. Über Antworten und Hilfe würde ich mich riesig freuen. Danke im voraus!

Eure Silke

Haus, Kamin, Immobilien
Ansprüche durch Verzögerung beim Hauskauf?

Hallo,

wir haben Ende des Jahres den Kaufvertrag für unser Haus notariell beurkunden können. Da die Verkäufer in Erbengemeinschaft auftreten mussten und eines der Mitglieder aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu fähig, hatte sich das Verfahren durch das Einschalten des Amtsgerichts und einer bestellten Rechtspflegerin bereits verzögert. Letztendlich war Mitte Februar alles so weit, dass die Vormerkung im Grundbuch beantragt werden konnte, wir haben die entsprechende Rechnung (passend) zu Ostern bekommen. Danach wurde uns mitgeteilt (Zwei Wochen später), dass noch ein altes Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, der entsprechende Rechteinhaber habe wohl den alten Vetrag noch einmal angefordert und müsse nur noch bestätigen, man warte jeden Tag auf eine Antwort (Es handelt sich hier um ein Unternehmen). Das war vor einem Monat. Laut Notar ist bisher keine Rückmeldung eingegangen. Wir als Käufer sind natürlich mittlerweile recht angesäuert, da wir nicht nur in das Haus kommen und endlich anfangen können, sondern auch schon Bereitstellungszinsen anfallen, da mittlerweile natürlich auch entsprechende Bereitstellungszinsen an.

Daher meine Frage: Können wir als Käufer gegenüber den Beteiligten Parteien rechtliche Ansprüche geltend machen?

Schliesslich ist die Verzögerung von unserer Seite vollkommen unverschuldet. Man hat leider das Gefühl, dass es die Beteiligten nicht so ganz ernst nehmen, vieles ist auch auf dem Mist der Verkäufer gewachsen, die schon am Anfang versäumt haben, die nötigen Anträge zu stellen. Auf der anderen Seite müssen sie weiterhin Nebenkosten und Grundsteuern zahlen, was auch nicht gerade einfach ist. Dennoch hat uns auch der Notar für Anfang des Jahres zugesichert, dass dann alles erledigt sei, was aber nicht passiert ist. Ich habe bereits der Anwaltsgehilfin klar gemacht, dass die Situation untragbar ist, woraufhin ihre einzige Lösung war, dass ich ja mal bei dem Inhaber des Vorkaufsrechts anrufen könnte. Das ist zwar nicht meine Aufgabe, wahrscheinlich habe ich auch nicht das Recht dazu, in dieser Form aufzutreten. Die hilflose Aussage dahinter versteht man aber ganz gut.

Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlicher Problematik, der mir Rat zu einem Ausweg geben kann. Dummerweise kann man den Fall nicht mit einem Verschulden eines Bauträgers beim Hausbau vergleichen.

Gruß, JS

Immobilien, Finanzierung, Grundstück, Hauskauf, Notar, Schaden
Finde nach Trennung und Auszug keine eigene Wohnung - Was soll ich tun?!

Hallo,

meine Frage ist etwas komplex, daher hier mal kurz meine Vorgeschichte:

Meine Freundin und ich haben uns vor drei Monaten getrennt. Wir hatten 7 Jahre zusammen in einer Wohnung gelebt, aus der ich (wegen der Umstände der Trennung) von heute auf morgen ausgezogen bin. Ich konnte erstmal bei Freunden auf der Couch unterkommen. Im Zuge der Wohnungssuche habe ich diesen Schritt oft bereut, aber so ist es nun mal, die Zeit kann man nicht zurückdrehen. Die Wohnungssuche ist gerade echt hart, der Markt ist völlig verrückt. Meine Ex-Freundin hat sich mittlerweile eine Mitbewohnerin gesucht, sie ist in der Wohnung geblieben.

Nun bin ich schon seit drei Monaten auf der Suche, bin bereits auf der zweiten Couch gestrandet, aber auch das ist natürlich nie eine Dauerlösung. Zudem stehe ich seit Anfang des Monats nicht mehr im alten Mietvertrag, das heißt ich habe keinen Mietvertrag zur Zeit. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom alten Vermieter habe ich, aber die ist halt auch schon fast zwei Monate alt.

Ich habe mir schon so viele Wohnungen angesehen, mich auf viele beworben, bei den Traumwohnungen hat es immer nicht geklappt, oft ganz knapp. Bei anderen hätte ich den Mietvertrag unterschreiben können, aber ich wollte nicht in die Gegend ziehen. Ich will mich nicht auch noch von meinen Freunden und von allem bekannten isolieren. Wenn jeder ne Stunde zu mir hin braucht, dann hab ich halt weniger häufig Besuch, das ist nun mal so wenn alle arbeiten und kürzere Wege sind da schon ein Argument.

Meine Frage ist, was würdet ihr machen - in eine "Kompromiss-Wohnung" ziehen und von da aus in Ruhe weitersuchen, oder die Zeit auf der Couch noch weiter ausdehnen, die Freundschaft also noch weiter strapazieren, um dann auch wirklich eine Wohnung zu finden, in der ich mich lange wohlfühlen kann?

Ich bin nervlich ziemlich am Ende und will einfach zur Ruhe kommen, aber ich habe Angst, dass ich in einer Kompromiss-Wohnung eben auch erstmal länger bleiben MÜSSTE - Vermieter wollen ja immer wissen, wie lange man in der vorigen Wohnung gelebt hat, und wenn ich dann nach wenigen Monaten wieder ausziehen will, macht das nicht so einen guten Eindruck wie die 7 Jahre, die ich von unserer alten Wohnung angesammelt habe.

Noch kann ich von diesen 7 Jahren profitieren, wenn ich erstmal in der Kompromiss-Wohnung bin und "schnell" wieder raus will, geht das ja nicht mehr. Dann denken die neuen Vermieter vielleicht, ich bin ein Mietnomade.

Was würdet Ihr tun?

Wohnung, Trennung, Immobilien
In einer WG mit fremden Leuten?

Hallo Community,

Ich bräuchte wieder mal euren Rat: Ich ziehe bald wegen einer schulischen Ausbildung in einen kleinen Ort. Dort muss ich mir auch dann eine Unterkunft für wochentags suchen (Der Ort ist 120 km von meiner Heimat entfernt, am Wochenende fahre ich heim) Ich bin ein Typ der gern neue Leute kennen lernt und auch viel Unternimmt, usw... Ich habe jetzt zwei Angebote was das wohnen betrifft vorliegen: Einmal ein Zimmer mit 20 Quadratmetern, neuen Bad und möbliert für 220 Euro warm. Das Zimmer gefällt mir sehr gut, hat sogar ein ganz neues Bad. Der Nachteil ist halt, das ich allein wäre. Ich habe auch ein Angebot über eine WG, da habe ich ein deutlich kleineres Zimmer mit 14 Quadratmeter. Dafür wäre ich nicht allein. Das würde ich 180 Euro warm zahlen Nachteil ist halt, das ich meine zukünftigen Mitbewohner noch nicht kenne. Der Vermieter meinte halt, das die Mitbewohner nett sind, usw... Ich weiß einfach nicht was ich tun soll, auf der einen Seite will ich in das Zimmer mit dem schönen Bad, auf der andren Seite will ich nicht allein sein. Dann denke ich mir auch wieder, ob ich der Typ bin, der gerne das Bad teilt... Ich wohne daheim derzeit in einem 6 Personen Haushalt, bin also die Gesellschaft gewöhnt. Was würdet Ihr mir raten? Sind die Preise für die Zimmer in Ordnung?

Nimm die WG 75%
Nimm das Zimmer 25%
Beruf, Studium, Schule, Wohnung, wohnen, Immobilien, Psychologie, ausziehen, WG
Mieteinnahmen und Sozialversicherung?

Guten Tag!

Ich bin Hausarzt und habe meine Ehefrau bisher mit 400 Euro auf miniJob Basis eingestellt. Meine Ehefrau ist ausgebildete Arzthelferin. Nachdem unsere Kinder nun mit 8 und 14 aus dem gröbsten raus, überlegen wir, ob meine Frau auch einen Vormittag mehr arbeiten könnte. Dann wäre sie aber aus dem 400 Euro Rahmen raus. Bisher ist es so, dass ich die ganze Familie privat Krankenversichert habe. Bzgl. Rente zahle ich nur ins Versorgungswerk. Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen. Soweit meine bisherigen Überlegungen. nun überlegen wir, ob meine Frau nicht eine Immobilie kaufen könnte und diese an mich für meine Arztpraxis vermieten könnte. Die Mietkosten könnte ich über die Praxis absetzen und meine Frau müsste sie als Einnahmen versteuern. Also ein 0- Runde. Wir könnten die Immobilie aber mit 2% pro Jahr abschrieben, was der Vorteil unterm Strich wäre. Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ? Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern? Müssen wir von den Mieteinnahmen noch was abführen für die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung ) . Würde es eineN Unterschied machen, ob sie weiter auf 400 Euro Basis angestellt und privatversichert ist oder zukünftig auf z.b 600 Euro Basis angestellt ist und z.b. über die AOK versichert ist, was evt. Abzüge bei den Mieteinnahmen angeht in Bezug auf Sozialversicherungsabgaben von den Miieteinnahmen ?

Krankenversicherung, Immobilien, Beiträge, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, private Krankenversicherung, privatversichert, Sozialversicherung, mieteinnahmen
Waschmaschinen Verbot, keine Anschlüße, stattdessen ein heruntergekommener Gemeinschafts-Wäscheraum.

Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.

Dort stehen 5 Maschinen und 2 Trockner. Ganz früher funktionierten die Waschmaschinen nur mit Geld ... mit so Münzautomaten, die wurden allerdings vor über 5 Jahren aufgebrochen und seitdem laufen sie ohne Geld.

Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände. Ständig sind die Maschinen kaputt, weil andere Bewohner die Türen kaputt machen, indem sie die Hebel abbrechen oder die Knöpfe eindrücken. Es funktionieren also im durchschnitt nur 1-2 Maschinen. Hier wohnen allerdings ca. 150 Leute die ihre Wäschen waschen wollen. Manchmal hat man 3 Tage lang Pech und erwischt keine Maschine. Der nächste Waschsalon ist zu weit entfernt, daher ist das keine Option.

Langsam bin ich echt schon verzweifelt und überlege ob ich mir eine Waschmaschine in die Wohnung stelle. Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.

Mein Nachbar 2 Türen weiter hat 54qm , einen Waschmaschinenanschluss und darf dort seine Maschine betreiben...und ich in meiner 40qm Wohnung darf es nicht. Was soll ich jetzt machen? Der Vermieter schafft es seit über 4 Jahren nicht alle Maschinen zum laufen zu bringen,

ich habe echt die faxen dicke. Allerdings habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und Zeit & Nerven um Streit mit dem Vermieter anzufangen. Soll ich mir einfach meine eigene Maschine + provisorischen Anschluss hinbauen oder muss ich das weiter hinnehmen? Heraus finden würde er es sowieso nie, außer die Nachbarn würden sich beschweren, was ich allerdings stark bezweifel.

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Gericht, Immobilien, Mietvertrag, Justiz
Schuldhaftentlassung / Teilungsversteigerung

Hallo.

Meine noch Ehefrau und ich sind seit 2 Jahren getrennt. Scheidung ist im Gange. Zusammen haben wir ein Haus gekauft. Sie ist ausgezogen. Die Raten bezahle ich weiter . 1/3 des Kaufpreises wurde von mir als Anzahlung geleistet. Vor über 1 Jahr haben wir beim Notar einen Übertragungsvertrag unterzeichnet, wo sie mir ihre eigentumsanteile von dem Haus übertragen hat. Zudem haben wir beim Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung unterzeichnet, wo jeder auf Anprüche gegenüber dem anderen verzichtet . Wir haben eine Tochter die im Wechselmodell 50/50 bei uns lebt. Gegenüber der Bank die das Haus finanziert hat ist sie aber noch in der Schuldhaft, da mir die Bank den Kredit nicht alleine geben wollte um sie aus der Schuldhaft zu entlassen.

Nun ist es so das sie doch aus der Schuldhaft entlassen werden möchte, da sie bei ihrem neuen Partner mit in die Schuldhaft möchte . Da auch seine Bank , nachdem seine Ex Frau aus dem gemeinsamen Haus ist , ihn nicht als alleinigen Kreditnehmer akzeptiert .

Nun meine Frage : Kann auch meine noch Frau die Teilungsversteigerung anberaumen, obwohl sie nicht mehr im Grundbuch steht ?

Die Vorfälligkeitsentschädigung würde sich im Moment auf 30.000 Euro belaufen . Wer müsst diese bezahlen, falls es zum worst case kommt ? Ich alleine , oder beide ? Möchte das halt wissen , obwohl ich noch an anderen Lösungen arbeite

Vielen Dank im voraus

Bank, Immobilien, Notar
Hauskauf wegen Verkäufer geplatzt - Wer zahlt Notar? Kann dieser Kosten verlangen?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und hoffe auf euer Wissen und Meinungen: Mein Mann und ich beabsichtigen ein Haus zu kaufen und haben nach vielen Gesprächen mit dem Verkäufer uns darauf geeinigt einen Notartermin zu machen. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer und viele Wochen hin gehalten hat und die Initiative sehr von uns aus ging. Ich habe ihn mehrfach gefragt, ob er sich sicher sei, dass Haus verkaufen zu wollen und falls nicht, dies bitte direkt zu sagen. Er beteuerte immer dass er wolle und auch zeitnah und wir doch ruhig zum Notar gehe sollen um den Vertrag fix zu machen.

Also waren mein Mann und ich vor 3 Wochen beim Notar und haben diesen den Auftrag erteilt einen Kaufvertrag zu erstellen was dieser auch tat. Ich hatte noch im Büro nachgefragt, ob Kosten entnstehen und wenn ja in welcher Höhe. Die freundliche Dame meinte nur, dass es seien* könnte*, dass Notar xy eine Bearbeitungsgebühr erheben würde. Zu der Höhe der Kosten äußerte sie sich nicht.

Nun telefoniere ich seit 2 Wochen hinter dem Verkäufer her um zu klären wann wir den jetzt zum Notar gehen um den Vertrag zu unterschreiben. Ich erreiche ihn entweder gar nicht oder werde von ihm vertröstet, dass wir in ein paar Tagen sprechen. Er hat immer eine andere Begründung. Ich gehe sehr stark davon aus, dass er sich anders überlegt hat und nicht verkaufen möchte. Das gleiche ist wohl vor ein paar Monaten auch passiert., was ich leider erst vor ein paar Tagen erfahren habe.

Nun habe ich vorhin beim Notar angerufen und meine Bedenken geäußert. Der Büroassistent sagte mir, dass bei Nicht-Verkauf ich die KOsten zu tragen hätte, da ich den Auftrag erteilt habe. Verstehe ich und macht auch Sinn. Die Höhe würde sich auf knapp 1000€ belaufen. Das verstehe ich wiederrum nicht. Er meinte, dass läge irgendwie daran, dass der Entwurf ja auch der eigentliche Vertrag wäre?!

Zu meiner Frage: Wonach richtet sich die Höhe der Kosten und gibt es da nicht Kostenkataloge oder kann der Notar in beliebiger Höhe Rechnungen schreiben, zumal ich bis auf die Erteilung zur Erstellung des Entwurfes nichts unterschrieben habe. Hätte man uns da nicht aufklären müssen? Und: Kann man den Verkäufer da irgendwie mit ins Boot nehmen, dass er sich an den Kosten beteiligt?

Sorry, ist doch etwas lang geworden! ;)

Liebe Grüße

Immobilien, Hauskauf, Notar
Hauskauf 85qm mit Nachtspeicheröfen / Umrüstung der Heizanlage?

Also die Fakten sind so das ich ein Haus gefunden habe mit 85qm Wohnfläche und Top saniert mit neue Fassaden Dämmung, neue Fenster und neues Dach mit Dämmung """aber Nachtspeicher"""....Laut Besitzer verbraucht er ungefähr """10000 KW/h"""" im Jahr für die Nachtspeicher und laut der netten Dame von RWE sind das ungefähr 1900Euro Heizkosten jedes Jahr...Wahnsinn wie ich finde weil ich momentan im Altbau Eigentumswohnung lebe mit 93qm und nur Teilsaniert mit Heizkosten von ungefähr 800Euro (nur Fenster neu und die Gasheizung ist 20Jahre alt bzw wird mit Pelletkamin dazu geheizt um kosten zu reduzieren)....Meine Frage ist ob es eine Möglichkeit unter 10000Euro gibt umzurüsten bzw andere Möglichkeiten die Heizkosten zu reduzieren (bitte keine Dummen Kommentare wie ""nehme ein Magnet für Stromzähler""" oder so!!!legal soll es sein!!!)....Heizungs Unternehmen brauch ich nicht fragen (verkaufen nur Müll bei uns...hauptsache fett Kohle machen...Beispiel: mein Opa wurde auch eine Heizung für über 25000Euro aufgeschwatzt von unterschiedlichen Heizungs Unternehmen und dann kam der fall das wir den Notdienst von Güde brauchten vor 2 Jahren und der schüttelte nur den Kopf als er den Riesen Apparat von Opa sah und meinte ob wir noch ein Neubaublock mit versorgen bzw. total unnötig Überdimensioniert)....Bitte um Tips und Ratschläge

Immobilien, Heizung, Sanierung, Hauskauf, Nachtspeicher

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