Haus mitsamt Schulden übernehmen

Hallo liebe Alle,

ich habe folgende Situation: Mein Vater hat sich vor gut drei Jahren von meiner Mutter scheiden lassen. War eine sehr sehr komplizierte Situation. Auf jeden Fall hat damals meine Mutter auf eine Auszahlung bezüglich es Hauses verzichtet, dafür hat mein Vater das alleinige Sorgerecht für meine kleine Schwester übernommen und meine Mutter musste keinerelei Unterhalt für meine Schwester oder meinen Vater zahlen (also sie gingen quasi ohne jegliche Verpflichtungen gegenüber dem jeweils anderen auseinander). Zur näheren Erläuterung: Wir sind insgesamt 5 Geschwister, zwei Brüder die meine Mutter in diese Ehe mitgebracht hat (also nicht von meinem Vater) und dann noch wir drei Mädels, welche dann gemeinsam von meinen Eltern gezeugt wurden. Nun ist das Haus, in welchem momentan nur mein Vater und meine kleinste Schwester wohnen noch gut 15 Jahre mit Schulden behaftet. (Genaue Summe weiß ich nicht, müsste sich aber so um die 200.000 Euro reißen, die noch abbezahlt werden müssen). Mein Vater hat nun wieder eine Freundin, welche ebenfalls ein Scheidungshaus inne hat und hat mich und meinen Freund gestern gefragt, ob wir denn das Haus übernehmen wollen. Da die monatlichen Schulden aber unser Budget, welches wir für unsere momentane Wohnung aufbringen müssen, um gut das Doppelte überschreitet, hat er angeboten, dass wir nur den Anteil quasi als Miete bezahlen, welchen wir jetzt aufbringen müssen. Er möchte das Haus nicht verkaufen und von meinen anderen Geschwistern kommt für ihne keiner in Frage (mein ältester Bruder hat selber schon Haus gebaut, mein anderer Bruder bestreitet nicht das beste Verhältnis zu meinem Vater und wäre nicht zuverlässig genug, meine ältere Schwester wohnt in Klagenfurt und würde auch nicht wieder nach OÖ kommen und meine kleine Schwester wird zwar bald 18, hat aber gar nicht die Möglichkeiten sich das Haus leisten zu können.) Er möchte auch nicht warten, bis meine kleine Schwester groß genug ist und genug EInkommen hat um sich das leisten zu können. So ganz kenn ich mich da einfach nicht aus. Mit meinem Vater wäre noch zu klären, wie das mit der Übernahme dann aussehn würde (mein Vorschlag wäre ja, dass wir jetzt quasi die 15 Jahre mal die "Miete" zahlen und dann wenn das Haus abbezahlt ist, die Möglichkeit hätten gegen etwa nochmal den selben Betrag das Haus abzukaufen). Mein freund und ich möchten einfach nicht zu hohe Schulden auf uns nehmen, da wir normalerweise gar nicht erst an eine Übernahme des Hauses gedacht hätten. Es ist für unseren Geschmack viel zu groß gebaut und es wäre auch noch einiges zu renovieren. Nun meine eigentliche Frage: Müsste ich dann in so einem Fall meinen Geschwistern auch einen Betrag auszahlen, wenn ich quasi jetzt mal auf Miete drinnen wohne und das Haus dann nach einer gewissen Zeit meinem Vater abkaufe? Bzw. müsste ich auch meinen Brüdern etwas auszahlen, nachdem unsere gemeinsame Mutter ja damals darauf verzichtet hat?

Erbrecht, Scheidung, Immobilien, Kauf
Makler ließ Besichtigungstermin platzen - Fahrtkostenerstattung?

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

Mein Mann und ich hatten im Internet ein Haus zur Miete gefunden, was über eine Maklerin angeboten war. Die Maklerin rief uns an und vereinbarte einen Besichtigungstermin für den kommenden Freitag für 16 Uhr mit uns.

Das das Objekt weiter entfernt von unserem jetzigen Wohnort lag, war ich gezwungen, drei Stunden eher Feierabend zu machen.

Mein Mann holte mich von der Arbeit ab, und wir fuhren zu der Immobilie. Da wir frühzeitig vor Ort waren (um 15 Uhr, also eine Stunde vor der vereinbarten Zeit), gingen wir in dem Örtchen noch ein wenig spazieren, bevor wir uns dann wieder ins Auto setzten und auf 16 Uhr warteten.

Um 16.20 Uhr war leider keine Maklerin weit und breit zu sehen. Mein Mann versuchte dann, die Maklerin über Festnetz und übers Mobiltelefon zu erreichen, aber es ging niemand ran. Zehn Minuten später rief sie zurück. Sie meinte, der Termin wäre doch um 15 Uhr gewesen (was aber auch nicht sein konnte, da wir zu der Zeit ja bereits am Objekt waren). Und außerdem wäre das Haus seit Donnerstag schon vermietet. Auf unsere Frage hin, warum sie uns denn nicht vorher Bescheid gesagt hätte, da wir von weiter her kommen und knappe 300 km dafür gefahren sind, kam keinerlei Kommentar von ihr.

Jetzt meine Frage: Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, die Fahrtkosten sowie den Arbeitszeitausfall (immerhin drei Stunden) von der Maklerin einzufordern? Das sind immerhin ungefähr 100 Euro, die wir hier verpulvert haben.

Danke vorab für Eure Antworten!

Immobilien, Makler
Was kann man unternehmen, wenn der Ex den Immobilienanteil nicht auszahlen will?

Hallo Zusammen,

eine Freundin von mir hat ein gemeinsames Haus mit Ihren bereits geschiedenen Mann. Je eine hälfte. Er bewohnt mit seiner 8 Jährigen Tochter das Haus und trägt die gesamten Hauskosten alleine (Hypothek, Versicherung etc.). Der Wert des Hauses beträgt ca. 80.000€ und die offene Hypthek beträgt noch 100.000 €. Da sich beide nicht einigen können hat meine Freundin ein Gutachter vorgeschlagen, den aber Ihr Ex , wegen den Kosten, verneint. Er will sie auch nicht auszahlen, da er der Meinung ist das es im Falle eines Verkaufs beide mit minus ausgehen würden. Die Bank hatte sich geäussert, das der Wert bei einer Zwangsversteigerung mit 70.000€ starten würde. Der Ex meinte, man könne das bereits als Leihe erkennen das jenes Haus diesen Wert von 80.000 € nicht übersteigen dürfte. Meine Freundin und ich sehen das aber ganz anders. Beide Ex-Ehepartner haben eine Grundschuld von 130.000 € unterschrieben. Des weiteren haben beide ein gemeinsamen Bausparvertrag von 8.000€. Die Hyptheksverträge laufen anfang nächsten Jahres aus und nun zu meiner eigentlichen Frage:

Was kann sie tun, um an wenigstens die hälfte des Bausparvertrages zu kommen? Ihr Ex will Ihr nicht einmal das geben, mit der Begründung, das er sowieso schon zu hohen Verlusst habe werde, wenn er das Haus halten wolle und sie aus den Veträgen mit 0 € lassen würde. Muss sie nächstes Jahr die Verträge mitunterschreiben wenn es zu keiner Einigung kommen würde?

Recht, Scheidung, Immobilien, Bausparvertrag
wirksamer Ausschluss die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen?

Mein Großvater hatte seinerzeit das Elternhaus zusammen mit seiner Schwester überschrieben bekommen, in dessen meine Großeltern das Erdgeschoss und seine Schwester mit Gatte den 1. Stock bewohnten. Eine Teilungserklärung existiert nicht, die räumliche Aufteilung regelt allein der Notarvertrag.

Mittlerweile sind meine Großeltern verstorben, sodass meine Mutter, die als einziges Kind hervorging, die eine Hälfte am Haus erwarb, diese aber nicht bewohnt. Meine Mutter möchte nun ihrerseits ihre Hälfte an mich und meinem Bruder übertragen. Ziel ist die Erhaltung des Wohnraums und in jedem Fall die Verhinderung einer möglicherweise zukünftigen Teilversteigerung des gesamten Grundstückes. Die andere Hauspartei die noch lebt und bewohnt hat keine direkten Nachkommen, deren zukünftige Erben sind noch unbekannt.

Folgender Passus im Notarvertrag ist nun unklar:

„Die Erwerber schließen als Miteigentümer das Recht die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen solange aus, als einer von ihnen lebt, oder solange auch Kinder von Ihnen leben und bewilligen und beantragen hiermit die Eintragung dieses Auschlusses als Belastung der Miteigentumsanteile im Grundbuch gemäß §1010 BGB im Grundbuche“.

a) Gilt der Ausschluss bzw. der Aufhebung der Gemeinschaft nur für die damaligen Erwerber (Opa, Schwester) oder auch für die Nachfolger eines Miteigentümers?

b) Gesetzt den Fall, die zweite Aussage besitzt Gültigkeit, ist es dann entscheidend ob meine Mutter lediglich lebt oder muss Sie Eigentümerin bleiben um diese Klausel zu erhalten?

c) Gesetzt den Fall, allein unter den Lebenden zu weilen genügt nicht - kann dann durch Eintragung eines lebenslangen Wohnrechtes im Schenkungsvertrag einer vorzeitigen Aufhebung der Gemeinschaft vorgebeugt werden?

Wie ist die Rechtslage?

Zwangsversteigerung, Immobilien, Immobilienrecht, Teilungsversteigerung
Dard ich als Aufstocker in eine etwas teurere Wohnung umziehen?

Hallo, ich wohne in einer sehr kleinen 1 raum wohnung .ich habe keinen flur sprich öffnet man die wohnungstür ist man sofort im "zimmer" drinnen, küche und sogar das bad sind quasi im selben raum - nur durch eine schrankartige holztür getrennt. keller habe ich auch keinen, kann quasi nix lagern - hier drin bei mir ist kaum platz ich ersticke schon sozusagen fast an meinen krempel. ich bezahle für diese wohnung 260€ warm. für die umstände gerade noch so verkraftbar (einzige positive - zentrale lage) nun aber werden ab nächsten monat die nebenkosten erhöht (295€ warmiete) und möchte ausziehen, das ist mir zu viel dafür das man schon quasi "in einer wand" wohnt. problem ist nur das ich hartz iv aufstocker bin, da ich in einem FÖJ (freiem ökologischem jahr) bin und nur 345€ "verdiene" (taschengeld). die wohnung die ich jetzt habe ist schon so quasi das günstigste, auf den immobilien portalen findet man kaum eine wohnung die günstiger ist als meine jetzige. akzeptable 1-raumwohnung (ja manchmal sogar 2-raum wohnungen) finde ich meistens warm ab 310€ und aufwärts. darf ich denn nun auch in eine zB 310€ wohnung ziehen oder wird mich die arge zwingen in eine günstigere wohnung zu ziehen (was ja leider irgendwie nicht möglich ist da meine schon so das günstigste ist). ich habe echt keine lust für 295€ weiterhin in ein und dem selben raum zu leben, schlafen, essen und zu kacken.

ich danke für ernste antworten

Umzug, Immobilien, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV
Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Immobilienkaufmann

Meinungen und Kommentaren bitte!

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Immobilienkaufmann

Sehr geehrte Frau .......,

zurzeit arbeite ich nebenbei als Verkäufer bei ........ und nehme an Sprachreisen teil, wo ich meine Fremdsprachkenntnisse verbessere und erweitere. Den Mittleren Bildungsabschluss habe ich im Sommer 2013, an der Volkshochschule, erfolgreich absolviert. Davor war ich in der Ausbildung, als Bürokaufmann tätig, was mir sehr gut gefallen hat, aber aus familiären gründen abbrechen musste.

Die Abwechslung und die Vielfältigkeit des Immobilienkaufmanns erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und kundenorientiertem Arbeiten, die meinen Eigenschaften entsprechen. Ich interessiere mich sehr für die Wirtschaft und Verwaltung und die Auseinandersetzung mit Zahlen sowie Organisieren, Planen und Verwalten bereiten mir sehr viel Freude. Besonders die Veräußerung oder Vermittlung von Objekten sowie das beraten und betreuen von Kunden, macht diesen Beruf sehr interessant. Zudem habe ich auch gute Kenntnisse in den Office Anwendungen.

Ich verfüge auch über ein gutes Organisationstalent und Sorgfältigkeit. Des Weiteren bin ich freundlich, motiviert, kommunikativ und arbeite gerne mit Menschen zusammen. Selbstverständlich steht für mich ein sicheres und freundliches Auftreten sowie Zuverlässigkeit an erster Stelle.

Von meiner Einsatzbereitschaft und Motivation würde ich sie gerne in einem persönlichen Gespräch überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Anschreiben, Ausbildung, Immobilien
Verzugszinsen bei Wohnungskauf

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich habe mir diesen Sommer eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde als Kaufpreisfälligkeit der 01.08.2013 vereinbart. Um einen günstigen Kreditzins zu erhalten, wurde der Kredit teilweise mit dem Wohnhaus meiner Eltern beliehen, dass seit einiger Zeit abbezahlt ist. Das dazugehörige Grundstück ist Erbpacht und Eigentum der Kirche. Die Finanzierungsbank hatte insofern obligatorisch eine Stillhalterklärung der Kirche angefordert, die grundsätzlich vom Notar einzufordern ist. Der Notar war allerdings der Ansicht, dass eine Stillhalteerklärung nicht nötig sei, da die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eigetragenen Bank meiner Eltern vorliegt. Die Bank war anderer Meinung. So kam es, dass ein Großteil des Kredits erst 2,5 Monate nach Kaufpreisfälligkeit ausgezahlt werden konnte. Ich hatte damals schon Muffe, dass mir die Verkäufer einen Strick aus der Sache drehen könnten, da diese bei Nichtzahlung direkt einen vollstreckbare Titel gegen mich in der Hand hätten. Über den zuständigen Makler konnte ich mit den Verkäufern, ein nett wirkendes älteres Ehepaar, im August allerdings vereinbaren, dass ich den Schlüssel schon vor Kaufpreiszahlung erhalte und die Wohnung Ende August beziehen kann. Die spätere Kaufpreiszahlung wäre "Kein Problem". Der endgütige Kaufpreis wurde dann am 12.10.2013 ausgezahlt. Am 22.11.2013 habe ich ein Schreiben vom Verkäufer erhalten, mit welchen dieser knapp 600 EURO Verzugszinsen von mir einfordert.

Frage: Kann ich mich in irgendeiner Form dagegen wehren? Zum einen habe ich die später Auszahlung nicht verschuldet und zum anderen haben wir eine spätere Zahlung im Vorfeld bereits (mündlich) vereinbart. Weiter habe ich bereits ab dem 01.08.2013 das Hausgeld und sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, obwohl im Kaufvertrag folgendes vereinbart ist: Der Verkäufer wird den Besitz mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Mit dem Besitz gehen Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über [...] Der Käufer tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Besitzübergangs in sämtliche Verpflichtungen der Verkäufer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenüber dem Verwalter ein.

Kann ich dass gezahlte Hausgeld ggf. verrechnen?

Vielen Dank vorab.  

Immobilien, Notar, Wohnungskauf
Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren

Hallo,

ich habe im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Bauherrn sehr viel Ärger gehabt. Es waren Mängel etc., die bis heute nicht erledigt sind und ich plage heute noch mit Anwälten und Gerichten herum. Aktuell hat mich der Insolvenzverwalter verklagt, weil ich mit einer Grundschuld von 50.000,00 Euroauf der Eigentumswohnung des insolventen Bauherrn eingetragen bin. Ich habe ihm die Löschung verweigert, weil der Bauherr lt. Lageplan von meinem Stellplatz 80,0 cm für seinen daneben liegenden Stellplatz genommen hat. In einem Gespräch Ende 2011 hat der Insolvenzverwalter gesagt, da ich schon soviel Ärger mit der Wohnung gehabt habe und ein Teil des Stelllplatz sowieso mir gehört, wolle er dafür sorgen, dass ich den besagten Stellplatz des insolventen Bauherrn ganz bekomme, da ja zu dessen Wohnung noch ein zweiter Stellplatz gehört. Dann sollte die Wohnung verkauft werden und ich habe es abgelehnt, die Löschungsbewilligung zu erteilen, da der Insolvenzverwalter beide Stellplätze verkaufen will. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben, was mit dem Stellplatz ist, denn er will etwas verkaufen, wo ein Teilstück mir gehört und ich dieses auch bezahlt habe, aber er hat sich nicht geäußert. Stattdessen ist mir eine Klage ins Haus geflattert.

Die Verhandlungen mit Anwälten etc. habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten geführt, dem ich voll vertraut habe. Er hat zig Kopien vom Kaufvertrag und den dazugehörigen Auflassungen gemacht und ich habe jetzt festgestellt, dass sich der Originialvertrag mit den dazugehörigen Auflassungen nicht mehr in meinen Akten befindet und ich vermute, dass er die Unterlagen aus der Akte genommen hat. Da wir nicht im Guten auseinandergegangen sind, wir er mit die Unterlagen nicht aushändigen. Ich weiß, dass er noch Unterlagen hat, habe aber immer gedacht, es seien nur Kopien. Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen und was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Hoppypferd

Haus, Finanzen, Kaufvertrag, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung
Garagenhof / Fläche von Gemeinschaftseigentümer abkaufen

Liebe Community, Liebe Rechtsexperten, seit ein paar Tagen beschäftigen mich Fragen zum Erwerb eines Grundstücks. Zunächst die Schilderung meiner Situation bzw. Vorhabens. Ich besitze ein Reihenmittelhaus, leider OHNE Garage. Die Parkplatzsituation in der Gegend ist entsprechend schlecht. Nun gibt es einen Garagenhof in unmittelbarer Nähe, auf welchem verschiedene Nachbarn entsprechend Garagen besitzen. Auf dem dazugehörigen Garagengrundstück/Gelände gibt es eine bestimmte Fläche, die wohl damals beim Bau nicht mit einer Garage versehen wurde und somit frei steht. Genau diese Fläche würde sich aber für den Bau einer Garage eigenen. Laut Plan des Katasteramts gehört der Garagenhof quasi allen Garageneigentümern gemeinschaftlich. Nun habe ich mir gedacht, vielleicht ist es möglich, besagtes Teil-Grundstück von der (Garagen)-Gemeinschaft abzukaufen. Ich hoffe ich habe es so gut wie möglich erklärt... Ein Bild habe ich angefügt. Das Fragezeichen symbolisiert das begehrte Teilgrundstück. Dazu nun meine Fragen:

  1. Wie ist mein Vorhaben zu bewerkstelligen ?
  2. Von welchem (notariellen) Verfahren spricht man da ?
  3. Reicht es evtl. wenn ich den kompletten Anteil von einigen wenigen Eigentümern abkaufe ?
  4. Müssen alle Eigentümer zum Notar um Ihren entsprechenden Teil zu übertragen ?
  5. Wie würdet Ihr die Sache angehen ?

Vielen Dank im voraus, für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten. Für Tips bin ich wirklich dankbar.

Gruß, ChrisKolumb

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Recht, Immobilien, Grundstück
Eigentum/Gütertrennung bei einem Haus bei Hochzeit und anschl. Scheidung - Ehevertrag nötig?

Ich versuche es möglichst kurz und prägnant zu fassen.

Ich besitze eine Immobilie die ich 2 Jahre vor der Ehe gekauft habe. Kaufpreis sagen wir 200.000€. 100.000€ aus meinem Eigenkapital bezahlt, 100.000€ Schulden sind noch drauf. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen. Rate an die Bank zahle nur ich.

Lebensgefährtin wohnt mit im Haus und trägt die Nebenkosten(400€ im Monat was in etwas einer Miete entsprechen würde).

Aussage/Stand heute : Ich hab das Haus + das finanzielle Risiko zu tragen und Sie zahlt nur Miete hat dafür aber auch nicht das Risiko aber auch nie Eigentum.

Gehen wir davon aus wir heiraten nun in 2014 und da es nicht so läuft wie geplant (was ich nichth offen will) lassen wir uns 2021 wieder scheiden.

Da sich dann an die mündliche Aussage von oben natürlich keiner mehr erinnert meine Frage ob Sie etwas einklagen/erwirken kann ,z.B. 50% der abgetragenen Schulden in den 7 Jahren (weil es ja eine Zugewinngesmeinschaft wäre). Oder wäre Sie da "aussen vor" da ich ja als einziger im Grundbuch eingetragen bin, alleine den Kaufvertrag unterschrieben habe, alleine den Kredit abbezahlt habe und das Risiko getragen habe und sie "nur Miete" gezahlt hat ?

Oder wenn dem nicht so ist, könnte man so etwas vorab über einen Ehevertrag regeln ? Das bei einer Scheidung klar ist, dass die Immobilie mir gehört und alles was in den x Jahren Ehe abbezahlt wurde auch meins ist ? Bei "anderen" Gütern also Fernseher, Küche, Auto etc. wäre mir das ziemlich egal aber die Immobilie wäre meine Altersvorsorge und hätte für mich allerhöchste Wichtigkeit.

Hoffe auf eine hilfreiche Antwort ! DANKE!

Liebe, Leben, Scheidung, Immobilien, Ehe, Ehevertrag, Gerechtigkeit, Gütertrennung, Notar, Verantwortung, Wert, zugewinn
Nahträgliche Kaufpreisminderung beim Hauskauf naxch Schaden?

Hallo,

leider weiss ich mir nicht mehr zu helfen. Ich habe mit meiner Family ein Haus gekauft. Wir haben uns sofort in dieses Haus verliebt und sind finanziell stark an die Grenze gegangen. Wir haben das Objekt 2 mal besichtigt. 1. Termin mit der Maklerin und 2. Termin mit Maklerin und einem befreundeten Zimmermann. Das Haus zeigte eine gute Grundsubstanz und die Arbeiten beschränkten sich auf Austausch der Fenster und Schönheitsreperaturen wie Farbänderungen usw. Dies wurde eingeplant. Nachdem wir das Haus übernommen haben (01.10.2013) stellten wir wenige Tage später fest, dass sich die Fliesen im Badezimmer lösten. Wir überprüften dies und stellten fest, dass die Fliesen direkt auf die Dielen und auf darauf geschraubte Spanplatten verlegt wurden. Durch die Bewegung lösten sich die Fliesen. Der Verkäufer hierauf angesprochen, sgte er habe das Badezimmer selber verlegt und hat dies auch mit Fotos bewiesen. Ich habe dann einige Fliese entfernt. Hierbei stellte sich dann herasu, dass es weitere Punkte im Bad gab, die so nicht "normal" sind. So wurde das Waschbecken vom Silikon an der Wand gehalten, die Füße des Waschtisches waren nur untergestellt und nicht befestigt. Auch war die Schürze der Badewanne nicht abgedichtet, so dass das Wasser darunter fließen konnte. Dies wäre ärgerlich geworden, da ein geflicktes Stromkabel dort lag!!!! Ich habe 2 Kinder, das wäre böse ausgegangen. Ich wunderte mich, dass der Deckel des gefließten Spülkasten abnehmbar war. Noch mehr wunderte ich mich, dass die Öffnung zusätzlich mit Folie abgedichtet war. Als ich diese entfernte, roch ich, wozu diese Folie diente. Wir entschieden uns jetzt zum Wohl unserer Kinder auch das restliche Bad herauszureissen. Auf dem Gipsplatten am Spülkasten entdeckte ich den Übertäter des Geruchs: Schwarzer Schimmel.

Ich habe einige Kostenvoranschläge eingeholt. Diese belaufen sich für Fliesen und Sanitärarbeiten um die 9.000 - 10.000 Euro. Dieses Geld ist einfach nicht da.

Habe ich die Möglichkeit hier nachträglich vom Verkäufer eine zumindest teilweise übernahme der Kosten zu bekommen. Zur Not auch gerichtlich?. Ich habe alles dokumentiert. Denke der Verkäufer wirde sagen, er habe die Arbeiten korrekt und nach besten Gewissen ausgeführt. Zumindest dass er vom Schimmel etwas wusste, kann man durch die Folie beweisen. Ich habe sämtliche Sachen fotografiert und dokumentiert. Einen Gutachter habe ich nicht eingeschaltet, da ich nicht weiss, wer hierfür die Kosten trägt. Bin so ziemlich am Ende, da der Einzug derzeit nur am Badezimmer scheitert.

Habe nochmals versucht den Verkäufer zu kontaktieren, er reagiert aber nicht.

Danke für Eure Tipps und Anregungen.

Gefahr, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Hauskauf, Schaden
Trotz Erwerbsvertrag, und Zusage des Maklers das Haus nicht bekommen, geht so etwas?

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Partner und Ich, haben uns am 16.9 eine Immobilie angeschaut , welche wir auch am 17.9. telefonisch sowie schriftlich (per Mail) mit Maklerin vereinbart, kaufen wollten. Nun zogen mehrere Wochen an uns vorbei ohne das auf der gegnerischen Seite etwas passierte.Wir telefonierten wöchentlich mit der Maklerin und diese vertröstete uns immer wieder das es nicht mehr lange mit dem Notartermin dauern würde. Dann ca. 3Wochen nach unsere Zusage meldete sich die Maklerin und teilte uns mit das plötzlich eine weitere Familie das Haus kaufen wollte, für 4.000Euro mehr. Wir ließen uns darauf ein, das wir bei den Preis mitgingen.....denn wir wollte ja unbedingt dieses Haus haben, so fühlten wie erneut einen Erwerbsvertrag mit der Kaufsumme aus und faxen es der Maklerin. Zwischenzeitlich bekamen wir dann einen neuen Makler (den Bruder der Maklerin), da es ein Zwischenfall in ihrer Familie gab. Dieser vertröstete uns weiter das wir für den Notartermin noch den Erbschein der verstorbenen Frau brauchten, und dieses aber bald erledigt sei.Letzten Freitag nun (18.10) ruften wir wieder beim Makler an was denn nun sei und auf einmal ohne Vorwahnung sagte er uns das Haus sei an einer anderen Familie verkauft wurde. Darauf antworteten wir das uns ja nicht mehr die Chance gegeben wurde, überhaupt mitzuziehen, da wurde uns nur frech geantwortet, das wir hätten sowieso nicht mitziehen können, da die Familie weit mehr geboten hat und auch immer mehr Geld bieten würde. Meine Frage nun ist das rechtsgültig? Müssen wir uns nun damit abfinden? Ich meine wir haben doch nichts falsch gemacht, die Bank war soweit das der Vertrag nur noch unterschrieben werden mußte. Nun haben wir auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen über 20Jahre damit wir abgesichert sind, diese brauchen wir ja nun leider nicht mehr, kommen aber auch aus den Vertrag nicht mehr raus....können wir Schadenersatz fordern?

verkaufen, Kaufvertrag, Immobilien, Makler
Mündliche Vereinbarung beim privaten Haus-Verkauf, Käufer meldet sich nicht mehr - was tun?

Hallo an alle Experten,

vor einigen Monaten haben wir als -Privatleute- (Ehepartner und Hauseigentümer) mit einem Interessenten / Käufer, nach mehreren Besichtigungen und Gesprächen, eine mündliche Vereinbarung über einen eventuellen Kauf für Haus und Grundstück getroffen. (einziger Zeuge Ehepartner)

Der Möchtegern-Käufer hat sofort Architekt, Bauamt und Vermesser beauftragt (mit unserer schriftlichen Einwilligung, aber er als Auftraggeber), er hatte es sehr eilig. Zudem noch einen Gutachter seiner Bank bestellt für ein Wertgutachten.

Nun ist der Käufer seit ca. über 1 Monat nicht mehr erreichbar und meldet sich auch nicht mehr.

Frage: - Wie lange sind wir an eine mündliche Verkaufszusage gebunden? - Welche Frist (per Einschreiben/Rückschein) müssen wir als Eigentümer setzen, ohne daß der Käufer uns eventuell seine entstandenen Kosten berechnen kann ? - Wie sieht es mit Schadenersatz aus ?

Wir möchten gern unsere Immobilie neu zum Verkauf anbieten, wir wollen keine weitere Zeit mehr verlieren oder verschwenden. Dürfen wir das so einfach in der jetzigen Situation, und was müssen wir beachten?

Was können oder sollen wir am besten tun ???

Für Eure Antworten sind wir sehr dankbar und wirklich gespannt...

Liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön !

Schadensersatz, Recht, Immobilien, kaeufer, Rücktritt, Verkäufer, Frist, mündliche Vereinbarung

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