Eine Petroleumlampe in der Wohnung- was kommt da auf mich zu?

Ich möchte mir in meine Küche eine alte Petroleumdeckenlampe mit einem Milchglasschirm und einem "Majolikaklunker" in der Mitte kaufen. Die erforderliche Deckenhöhe habe ich. Für mich war anfangs klar, dass diese bereits elektrifiziert sein muss bzw. dass ich das veranlassen muss. Mittlerweile bin ich mir dessen nicht mehr so sicher. Auf der Auktionsplattform mit den vier bunten Buchstaben werden etliche solcher Lampen im Originalzustand angeboten und es stellt sich mir die Frage, ob ich sie nicht einfach so belassen könnte. Ein Vorteil wäre, dass ich keinen Elektriker bräuchte, der mir das Kabel von der Zimmermitte über den Esstisch zieht, wo die Lampe hängen soll. Grundsätzlich stelle ich mir das auch schöner vor. Hier nun meine Fragen: Das Petroleum würde man wahrscheinlich in ein Gefäß, das sich innerhalb der Majolikaverzierung befindet, gießen. Ist dieser Prozess aufwendig, in dem Sinne, dass ich zunächst immer erst die halbe Lampe auseinanderschrauben muss und mir irgendwann mal der Milchglasschirm aus der Hand rutscht, oder handelt es sich nur um ein paar Handgriffe? Wie oft müsste das Petroleum bei einem durchschnittlichen einstündigen täglichen Gabrauch aufgefüllt werden? Anknipsen würde ich sie wohl, indem ich ein Rädchen an der Lampe selbst drehe. Ist das richtig? Wie sind Eure/Ihre generellen Erfahrungen mit einer solchen Lampe im täglichen Gebrauch? Besteht durch eine solche Lampe eine erhöhte Brandgefahr? Gibt es Verschleiss in dem Sinne, das bestimmte Teile wie Dichtungen oder so was in der Art alle paar Jahre erneuert werden müssen und diese Ersatzteile kaum zu bekommen sind? Würdet Ihr euch noch einmal für eine solche Lampe entscheiden? Falls ich nicht damit zu recht käme, könnte ich zur Not immer auch noch die kleine elektrische Tischlampe am Fenster benutzen und die olle Funzel an der Decke ignorieren. Das wäre aber schade.

PS: Bitte nur seriöse Antworten. Prolls und Leute ohne Schulabschluss klicken bitte weiter.

Lampe, Petroleum, Brandgefahr
"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Miete, Mietrecht, Immobilien, Bürgschaft, mieten, bürgen
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