Kunst verkaufen ohne Gewerbe etc.?

Hallo!

Ich bin 15 Jahre und zeichne realistische Tierportraits. Vor ein paar Monaten hat eine Bekannte von meiner Mutter mich gefragt, ob ich ihr ein Bild von ihrem Hund malen könnte und eins zum Geburtstag für ihre Freundin. Natürlich für etwas Geld um meine Materialkosten abzudecken (30€ pro Bild). Das war mein erster Auftrag und ich nahm ihn gerne an.

Nun haben viele Ihrer Freunde und die Freunde ihrer Freundin meine Bilder gesehen und wollten auch eins. So habe ich jetzt zwei weitere Aufträge für Hunde portraits. Pro Bild brauche ich ca. einen Monat und 'verlange' 50€, was eigentlich ziemlich billig ist. Nur meine Eltern sind jetzt sauer auf mich, weil sie sagen das dies Steuerhinterziehung ist und ich ein Gewerbe brauche. Im Internet steht allerdings das ich das als Künstlerin gar nicht anmelden muss. Ich mache ja nicht einmal Werbung dafür, die Leute schreiben mich einfach an und fragen. Ich mache das auch nicht wirklich für Geld, sondern um den Besitzern eine Freude zu machen, aber ich will meine Zeit und Materialien auch nicht verschenken weshalb ich nur 50€ für 50h Arbeit verlange.

Was soll ich machen? Ich würde ja ein Gewerbe anmelden aber da ich erst 15 bin müssten meine Eltern mit mir vor das Vormundschaftsgericht oder so und das wollen sie nicht. Also darf ich das weiter machen oder ist das wirklich verboten? :( danke schon mal für eure Antworten!

verkaufen, Kunst, Recht, Gewerbe, Künstler
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Klein Gewerbe?

Hallo,

ich fülle gerade den Fragebogen für Finanzamt aus. Gewerbe wurde im April angemeldet. Tätigkeit im Bereich T-Shirt Business und ect. Und ich bin nicht sicher mit folgenden Punkten: 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen -im Jahr der Betriebseröffnung und Gewerbebetrieb : Habe ich (-1000,00) angegeben, weil ich noch ein Laptop schaffen möchte. Ob ich noch Gewinn mache, schwierig zu sagen. Anfänger...und im Folgejahr (100,00) angegeben, weil es nicht weiß, ob es wird laufen. Ist es so in Ordnung, das ich so ausfülle? Zum Punkt: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: im Jahr der Betriebseröffnung habe ich 0,00, weil ich im P.3 (-1000,00) angegeben. im Folgejahr (19,00) ( weil von 100,00 19% ist 19,00) angegeben, weil ich vermute, dass ich ungefähr 100,00 Euro verdiene. Vielleicht auch nicht. Hier ist die Frage: Ist diese Berechnung Richtig? Oder, wenn der Umsatz weniger 17500 Euro ist, muss mann keine Umsatzsteuer bezahlen? Und im Folgejahr (0,00) auch angeben. Oder verstehe ich alles falsch?? Punkt 7.5 Steuerbefreiung. In meinem Fall "Nein" ? 7.6 Steuersatz "Nein", weil ich Klein Gewerbe bin? Punkt 7.7 Durchschnittssatzbesteuerung: Hier "Nein"? Punkt 7.8 Soll-/Istversteuerung der Entgelte Ich berechne die Umsatzsteuer nach "X" vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung, weil "X" der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz für das Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 500.000 (!!) EUR betragen wird.. Ist mit Ankreuzung so richtig? Punkt 7.9 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer " X "Ich benötige für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer ??? Ich habe Keine. Benötige dann? Punkt 7.11 Besonderes Besteuerungsverfahren „Mini-one-stop-shop“ In meinem Fall "T-Shirt Design" soll ich nur "X" Die entsprechenden Umsätze werde ich im Inland versteuern ankreuzen? Oder lehr lassen? Punkt 7.12 Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet. Einfach die Zeile 179 ankreuzen? Und die Liste als Anhang bei dem FA abgeben? Wenn man viele elektronischen Marktplätze hat?

Ich weiß nicht wer den Roman lesen wird :-) Wenn jemand so in der Frage vorgeschritten ist ... Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sich meldet.

MfG

G

Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Fragen zum Thema Gewerbe