Alte Maschinen restaurieren Meister benötigt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du vorrangig Händler bist und deshalb keine Zulassung von der Handwerkskammer brauchst. Zur Sicherheit solltest du aber dort mal nachfragen.

Solange alles im Rahmen stattfindet würde ich da garnichts für anmelden, wenn du die in bar ankaufst und vorrangig in bar verkaufst passt alles. Das machen auch einige Autoschrauber so, Karre kaufen und mit TÜV ready to go mit Gewinn verkaufen, Natürlich mit Kaufvertrag, den braucht man bei KFZ's aber auch. Und natürlich gekauft wie gesehen, aber du wirst dir schon schnell einen Namen machen.

Denk dran: wer viel fragt kriegt viele Antworten, erst recht bei deutschen Behörden.

Von Experte Geochelone bestätigt

Nein, dafür ist kein Meistertitel erforderlich. Dein Hauptgewerbe bzw der Schwerpunkt ist hier der Handel mit Maschinen. Daß da ggf Reparaturen oder Aufbereitungen notwendig sind ist klar.

Du mußt Dich dann aber schon gut auskennen. Denn beim gewerblichen Handel steckst Du gem. Gesetzgeber voll in der Gewährleistung! der Schuß kann auch mal nach hinten los gehen, wenn eine als mängelfreie Maschine dann doch Fehler hat.

Aber ansonsten... nur zu!


Kekomat123 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 07:35

Ich würde nur ein Kleingewerbe aufmachen und die Maschinen auf ebay verkaufen, sollange im Kaufvertrag vereinbart ist das keine Gewährleistung besteht ist das ja inordnung oder?

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Geochelone  16.07.2021, 09:02
@Kekomat123

ebay ist doch kein rechtsfreier Raum. Natürlich haben die Kunden auch dort Gewährleistungsansprüche gegen dich. Die sind gesetzlich garantiert und du kannst sie nicht ausschließen.

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Kekomat123 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 09:34
@Geochelone

Achso, dachte bei einem Kleingewerbe ist das anders sofern mal es vorab bespricht. Dann ist das also nur bei Privatverkauf so.

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Nonameguzzi  16.07.2021, 10:03
@Kekomat123

Nein... Sobald du ein Gewerbe betreibst egal ob klein oder Groß bist du ein Händler, du kannst die Gewährleistung auf 2 Jahr reduzieren bei gebrauchter Ware aber ausschließen geht nicht.

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biggestmaxi  16.07.2021, 23:11
@Kekomat123

Nein, du kannst gesetzliche Haftung nicht ausschließen, wenn du das gewerblich betreibst, auch wenn es ein Kleingewerbe ist. Also Vorsicht!

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Da du als gewerblicher Händler tätig bist, darfst du deine Gewährleistungspflichte im KV aber nicht ausschließen!