Selbstgemachte Knotenhalfter verkaufen?
Hallo, erstmal zu mir.
Ich bin 16 Jahre alt und komme aus Österreich. Ich reite seit vielen Jahren und habe jetzt schon ein paarml für mich und bekannte Knotenhalfter gemacht. Da ich sehr viel Spaß und Interesse an dem Hobby habe würde ich gerne kleines Geld dazuverdienen indem ich meine Knotis zum Verkauf anbiete.
Was muss ich beachten? Welches Gewerbe muss ich anbieten und was zahle ich dann dafür?
Wo muss ich das generell angeben?
Und wieviel darf ich maximal dram verdienen? Ich spaare auf ein eigenes Pferd und das würde in meine zusatzspaarkasse kommen.
Ich weiß was man beim knoti beachten muss und würde natürlich jedes aufs Pferd angepassen.
Ich habe nicht vor weißgott wieviel daran zu verdienen, darum geht's mir garnicht.
3 Antworten
Für Deutschland gilt folgendes, für Österreich müsstest Du selbst mal googeln:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Doch, wenn dir jemand drauf kommt, dass das nicht Zeug ist, was bei dir überflüssig rum liegt, sondern erst hergestellt wurde in der Absicht es zu verkaufen, musst du die volle Gewerbeanmeldung durchlaufen haben, sonst ist es schwarz gemacht und wird genauso geahndet als würdest du ganztags über Jahre ohne Anmeldung arbeiten.
Also auch wenn ich nur 3-4 "verkaufen" möchte muss man das dem familiengericht angeben?
Du müsstest ein Gewerbe anmelden, was du erst mit 18 in Österreich darfst. Also im Internet kannst du das nicht so einfach anbieten.
Eventuell findest du aber in deinem Stall ein paar Kunden. Da kontrolliert man nicht so genau.
Danke😊👍 ja würde es auch eher nur für bekannte und deren bekannte
Ganz ehrlich: bei 3-4 sagt da keiner was, solange es nicht übers Internet läuft. Allerding könnte es bei Bekannten von Bekannten schon wieder kritisch werden.
Hallo,
ich kenne mich da wirklich nicht aus, aber kannst du die nicht auch auf EBay Kleinanzeigen verkaufen?
Dort ist das doch recht einfach oder geht das nicht?
Nur so als Idee,
LG😊
Weil wenn man auf willhaben irgendwas verkaufen möchte gibt's ja keinerlei Probleme damit.