Ist das gewerblich oder noch privat?
Ich habe in den vergangenen 2-3 Wochen insgesamt 12 Tickets für Fußballspiele, welche ich zuvor vom Verein selbst bezogen habe, auf eBay Kleinanzeigen verkauft. Nun muss ich Schadensersatz und eine Vertragsstrafe zahlen.
Was denkt ihr, habe ich bereits gewerblich gehandelt? Ich bin ein 15-Jähriger Schüler.
Laut höchstrichterlichem Urteil ist die Anzahl an Verkäufen nicht ausschlaggebend.
Die Tickets waren für unterschiedliche Spiele verkauft worden.
8 Antworten
Man kann nur mutmaßen und die Leute, die hier den Mund aufreißen und meinen "ja, das ist gewerblich", sollten nochmal überlegen.
Es kommt hier ganz sicherlich darauf an was du vor hast. Hast du die Karten alle zum Weiterverkauf erworben und war das eine einmalige Angelegenheit?
Wenn es bei den 12 Karten bleiben sollte, sehe ich kein gewerbliches Handeln, denn dafür benötigt es schon eine glasklare nachhaltige Betätigung, welche hier nicht gegeben sein dürfte.
Wenn du vor hast das öfter zu machen oder sogar als Geschäftsform aufzuziehen, dann ist es natürlich gewerblich und zwar nach der Gewerbeordnung und dem Steuerrecht, dass müsstest du dann anzeigen, was du allerdings als beschränkt Geschäftsfähiger nicht so ohne weiteres kannst.
Das duerfte zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als gewerbsmaessiges Handeln einzustufen sein, allerdings bist du mit 15 ja noch nicht voll geschaeftsfaehig, kannst allein keinen von Anfang an wirksamen Vertrag mit dem Verein schliessen und somit auch keine AGB wirksam anerkennen.
12 Tickets innerhalb von 2 - 3 Wochen sind sicher nicht mehr im Rahmen des durch BGB § 110 Gedeckten. Das spielt hier aber auch nicht wirklich eine Rolle.
Entscheidend ist, dass er mit 15 keine AGB wirksam anerkennen kann. Dazu bedarf es schon der vollen Geschaeftsfaehigkeit. Die hat er mit 15 aber noch nicht erreicht.
Was würde das hinsichtlich der Abmahnung bedeuteten?
Wenn dir mit der Abmahnung ein Verstoss gegen die AGB vorgeworfen wird, kannst du diese zurueckweisen und erklaeren, den AGB als Minderjaehriger nie wirksam zugestimmt zu haben.
Mit Aussicht auf Erfolg? Danke schonmal für deine Hilfe!
Kaufen und wieder weiterverkaufen ist gewerblich
Nicht zwingend. Guck mal bei 2) und 3)
Na dann brauchst du dir ja überhaupt keine Sorgen zu machen ... 🤦🤷
Wenn du sie extra für den Zweck gekauft hast um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen dann ist das eine gewerbliche Handlung.
Was war deine ursprüngliche Absicht? Hast du 12 Karten versehentlich gekauft und dann wieder verkauft, weil du zu viel davon hattest oder deine Freunde sich doch eher für Basketball interessieren und nicht für Fußball oder wolltest du einfach nur Geld verdienen durch An- und Verkauf?
12 Karten ist schon ungewöhnlich.
Natürlich kann ein Schüler im Rahmen des Taschengekdparagrafen Tickets in kleinen Mengen kaufen. Solche Verträge sind natürlich wirksam. Der Verkäufer kann ja auch nicht von einem Gewerbe ausgehen, weil der Weiterverkauf nach den AGB verboten ist. Wenn der Schüler diese aber missachtet und rechtswidrig gewerbsmäßig handelt, muss er auch die Folgen tragen. Mit 15 hat er doch keine Narrenfreiheit...