Gilt das als Freiberufler?

4 Antworten

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Wenn du Einzelstücke nach deinen Ideen erstellst und die verkaufst, gilt das als Kunst und nicht als Gewerbe.

Wenn du das Werk aber mehrfach zum Kauf anbietest (z.B. durch Herunterladen oder Ausdruck), dann ist das Gewerbe. Wenn du Auftragsarbeiten (z.B. Portraits oder Hochzeitsbilder) machst, ist das auch immer Gewerbe.

Das entscheidet im Zweifel das Finanzamt. In der Regel wird aber eine höhere (Aus-)Bildung oder Ähnliches verlangt, um als Freiberufler zu gelten. Wer nur aus Hobby hier und da mal was zeichnet und dann das verkauft handelt normalerweise gewerblich und nicht freiberuflich. Im Zweifel aber eben beim Finanzamt nachfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Geochelone  29.08.2021, 11:07

Dein Rat kann teuer werden ! Was nutzt es dem Fragesteller, wenn ihn das FA als Freiberufler einstuft und das Gewerbeamt nicht? Denn dann bekommt er die Bußgeld- und Zwangsgeldbescheide vom Gewerbeamt. Wenn man schon fragt, dann doch an der maßgeblichen Stelle. Und das ist das Gewerbeamt !

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Nicht jeder, der sich künstler nennt, ist ein Künstler. Ein abgeschlossenes Studium ist beim Finanzamt in dem Fall vorteilhaft, sonst wird es schwierig. Beim gewerbeamt sieht es genau so aus.

solange du keine gewerbesteuer bezahlen musst, ist das auch nicht so wichtig.

ist grenzwertig -- Handwerker ist kein Freiberufler, Künstler schon.

Spielt jedoch erst eine Rolle, wenn Du so viel Umsatz und Gewinn machst, dass Du als Gewerbetreibender bilanzieren müsstest und Gewerbesteuer zahlen. Bilanz ist ab 600.000,- € pro Jahr notwendig. Als Freiberufler hast Du das Privileg dies nicht tun zu müssen, du darfst dann trotzdem einfach nur ne EÜR machen.

Spielt also für kleinere Gewerbe gar keine so große Rolle.