Gewerbe anmelden dann kein Arbeitslosengeld mehr?

3 Antworten

Du solltest dich da vorher einmal beraten lassen !

Man darf im ALG - 1 Bezug in unter 15 Stunden die Woche ohne Anrechnung auf seine Leistungen 165 € Netto verdienen, was darüber liegt, würde vom ALG - 1 abgezogen.

Eine Ausnahme bei der Höhe des Freibetrags kann es nur dann geben, wenn man den Job vor der Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten min. schon 12 Monate haben würde, dann würde aus den letzten 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und diesen könnte man dann auch im ALG - 1 Bezug weiterhin ohne Anrechnung verdienen, min. jedoch diese 165 € Netto.

Wenn esxein Kleingewerbe ist bekommst Du weiter Arbeitslosengeld, solange der Verdienst 100 € nicht übersteigt.

Hallo!

Bevor Du ein Gewerbe anmeldes, solltest Du dich einmal beraten lassen! Zunächst musst Du jede Änderung die deinen Bezug von ALG I betrifft der AfA mitteilen!

Dann solltest Du Dir überlegen, ob Du deine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben willst?!

Solltest Du eine Tätigkeit im Haubterweb ausüben wollen steht Dir kein ALG I mehr zu. Aber Du hättest evtl. anspruch auf den Gründungszuschuss.

Infos unter: https://beraterstudio.de/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung