Ohne Gewerbe Geld verdient, hohe Strafe?
Hallo,
verdiene seit 4 Monaten Geld ohne Gewerbe, da ich es nicht gewusst habe eines anzumelden. Der Freibetrag ist etwas um 450€, ist es schlimm wenn es zwei Monate gab wo der Betrag ca. 600€ und ich kein Gewebe hatte?
Welche Strafe erwartet mich falls ich erwischt werde (wahrscheinlich beim Gewebe anmelden dann, oder?) Eine hohe Geldstrafe oder eher was kleines?
Danke für die Antworten.
3 Antworten
Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Das Gewerbe ist gemäß § 14 GewO anzuzeigen, sobald du deine ersten Angebote einstellst. Ob und wie viel Gewinn du machst, ist unerheblich.
Wenn du es jetzt rückwirkend anmeldest, musst du mit einem kleinen Bußgeld rechnen (50-75 €).
- Dann muss man aber von Anfang an die Preisgestaltung so gestalten, dass deutlich wird, dass keine Gewinne entstehen können.
- Stellt man Angebote ins Netz (oder Schaufenster), die offensichtlich nicht zum Selbstkostenpreis oder darunter veräußert werden sollen, dann ist man gewerblich tätig. Und wer gewerblich tätig ist, muss die gem. 14 GewO von Anfang an anmelden. Ob sich die Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, ist unerheblich.
- An der Gewinnerzielungsabsicht des Fragestellers ist nicht zu zweifeln. Dementsprechend ist dein Link unpassend.
Du weißt doch gar nicht im Voraus, wieviel Betriebsausgaben du tatsächlich hast...
Man weiß aber, ob man Gewinn erzielen will. Und wenn jemand Waren oder Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen anbietet, ist er Gewerbetreibender, egal ob er später Gewinn oder Verlust macht.
Du hast dich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Allerdings lässt dir hier das Gesetz noch eine Lücke, in dem du bis zu drei Monate nach Beginn rückwirkend ein Gewerbe anmelden und die beisherigen Einkünfte straffrei versteuern kannst.
Diese Lücke gibt Neuunternehmern die Chance in den drei Monaten auszutesten, ob sich das Gewerbe lohnt, bzw. einen Kundenstamm aufzubauen.
Insofern rate dich dir, melde das Gewerbe rückwirkend die letzten drei Monate also ab Juni, an.
Du weißt doch gar nicht, ob dies seim Umsatz oder sein Gewinn ist!?
Ausserdem beträgt der Grundfreibetrag beim Single in der Ek-Steuer aktuell 9.744€ im Jahr!
Was hat denn der Steuerfreibetrag mit der Pflicht zur Gewerbeanzeige zu tun? Gar nichts. Das Eine ist Steuerrecht, das Andere Gewerberecht.
...und ein Gewerbe mußt du nur bei einer "Gewinnerzielungsabsicht" anmelden. Ich gehe mal hier vom Umsatz aus bei seiner "Geldeinnahme" ;-)
Dann gehe Du mal aus, wovon Du willst. Da der Fragende ohne Zweifel Gewinn machen will (schließlich schreibt er ja, dass er damit Geld verdient), ist er verpflichtet, das als Gewerbe anzumelden (§ 14 GewO).
Auf weitere unsinnige Kommentare werde ich nicht mehr antworten.
Wie hast du Geld verdient? Wenn es eine freiberufliche Tätigkeit ist, muss man kein Gewerbe anmelden. Das läuft dann übers Finanzamt.
Ob und wie viel Gewinn du machst, ist unerheblich...
Stimmt so nicht ganz: eine Gewerbe muß erst angemeldet werden bei einer "Gewinnerzielungsabsicht": Kein Gewinn beabsichtigt?
https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr