Muss ich bei Vermietung verleih eines partykühlschrankes Gewerbe anmelden?
Muss ich bei Vermietung verleih eines partykühlschrankes Gewerbe anmelden ?
6 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
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Ja du musst.
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Machst du es einmal, dann nicht. Beabsichtigst du es öfters zu machen = ja, von Anfang an.
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Ja, du handelst mit Gewinnabsicht und nachhaltig auf dem Markt.
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Natürlich.
Mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
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Ja, musst du machen. Ist ein Gewerbe.
Also keine Vermietung, lieber im Keller lassen verstehe