Onlyfans Frage?

3 Antworten

Nein das ist falsch. Du bietest Leistungen gegen Geld an. Damit bist du schon Gewerbetreibender und als Solcher verpflichtet, dies von Anfang an gemäß 14 GewO beim Gewerbeamt anzuzeigen. Ob du Gewinne machst und wann du dir diese auszahlen lässt, ist völlig unerheblich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Arturschelbie 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 02:29

aber wenn das Geld befindet sich noch im onlyfans Profil, nicht abgebucht. Also niemanden weis das, ob ich etwas verdient habe oder nicht. Muss ich trotzdem selbstständig sein?

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Geochelone  06.10.2021, 06:42
@Arturschelbie

1. Es ist schon dein Geld. Wo es ist ist egal.

2. Das Gewerbe muss an gemeldet werden, wenn du mit deiner Tätigkeit beginnst. Ob und wann du Geld vetdienst, ist gewerberechtlich völlig bedeutungslos.

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Solange dich keiner ans Amt verpetzt auch nicht.

Sind das Spenden? Geschenke? Lieferst Du eine Gegenleistung?
Wenn Du irgendwas gewerblich machst, dann musst Du das auch anmelden.