Kann man ein Gewerbe auch wieder abmelden?

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Man kann nicht nur, man muss anmelden, wenn man es nicht mehr ausübt (siehe 14 GewO). Tust du es nicht, ist das eine bußgeldbewerte Ordnungswidrigkeit.

Ja sicher. Vermutlich da, wo man es auch anmeldet. Und das wird sicher Gebühren kosten. Nein, ich weiß nicht, wie viel. Und nein, ich weiß auch nicht, wo man das macht.

klar kann man das


Huhn47 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 14:11

Ist das aufwendig oder kostenpflichtig?

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