Gewerbe anmelden und Steuern für Twitch?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich bin 14 Jahre alt und habe auf Twitch den affiliate status,

Dann hoffe ich, du hast bereits ein Gewerbe korrekt angemeldet und das Finanzamt weiß bereits bescheid. Was mit deinem Alter aber nicht möglich ist, da du 18 Jahre alt bist. Heißt also: Du begehst aktuell eine schwere Straftat (Steuerhinterziehung).

Der Affiliate-Status ist eine Gewerbliche Tätigkeit und Meldepflichtig.

heute Nacht um 03:45 Uhr habe ich von twitch ca. 80 Euro bekommen, 

Twitch zahlt erst am 100 € Dollar aus.

Ich hatte nie vor mit Twitch Geld zu verdienen, dachte aber es wäre cool wenn ich so etwas wie emotes, kanalpunkte, etc... habe.

Doch hattest du. Ab dem Zeitpunkt als du dich für das Affiliate angemeldet hast, hattest du eine Gewinnabsicht. Die Emotes & Kanalpunkte sind ein Feature dessen, ändert aber nichts daran, dass es ab dem 1. Euro ein Gewerbe anmelden muss.

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen, ich möchte keine rechtlichen Konsequenzen erfahren, danke im voraus und ansonsten einen Guten Morgen.

Dann solltest du ein Gewerbe, genau genommen deine Eltern anmelden und nachträglich dem Finanzamt mit der jährlichen EÜR die Einnahmen mitteilen. Dann passt erstmal so.

Woher ich das weiß:Hobby – Streamer, seit 2013.

TM063 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 15:35

Erstmal Danke für die Antwort,

aber kurze Kritik, es ist schon ein Widerspruch in sich 100€ Dollar und das Geld wird versteuert von Twitch, wenn du selber streamst weißt du das wahrscheinlich auch das man nicht die vollen 100$ bekommt, weil steuern abgezogen werden.

Danke Trotzdem, ich werde mich jetzt mal schlau machen mit dem Gewerbe und dir einen schönen Nachmittag noch.

Comp4ny  22.07.2021, 20:15
@TM063

Von 100 Euro, kannst du, wenn man Steuern bezahlen müsste, ca 50% abziehen. Da man hier aber weit von den 22.500 Euro freibetrag weg ist, sollte es also keine große Sache sein. Die Einnahme darf voll behalten werden, WENN man ein Gewerbe hat.

An der Pflicht eines anzumelden, ändert das aber nicht

Da man die 80€ problemlos gegenrechnen kann für miete, Strom, PC usw. bleibt unterm strich nichts übrig, daher keine Gewinnerzielungsabsicht. Damit fällt das ganze unter § 22 estg, die ersten ca. 250€ wäre sogar steuerfrei was bei seinem Freibetrag allerdings eh egal ist. Wichtig für das gewerbe ist die dauerhafte gewinnerzielungsabsicht, was er macht fällt noch unter "liebhaberei".


Comp4ny  17.07.2021, 21:11
Da man die 80€ problemlos gegenrechnen kann für miete, Strom, PC usw. bleibt unterm strich nichts übrig, daher keine Gewinnerzielungsabsicht.

Das ist leider schlicht falsch.

Damit fällt das ganze unter § 22 estg

Wenn du schon ein Gesetz zitierst, dann solltest du es auch richtig lesen.
Die 1. Zeile des Absatz 1 besagt hier schon mal folgendes:

„Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.”

Nun schauen wir uns § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG einmal genauer an.

 Wichtig für das gewerbe ist die dauerhafte gewinnerzielungsabsicht, was er macht fällt noch unter "liebhaberei".

Falsch. Siehe oben. Und daran ist rechtlich auch nichts zu rütteln und einschlägig im WWW auch beschrieben ab wann Twitch Affiliate oder generell ab wann man bei Twitch ein Gewerbe braucht. In diesem Fall ist es eine selbständige Tätigkeit.

nein, weil im falle eines Gewerbes würdest du kosten (strom, unterkunft (anteilig), pc usw. gegenrechnen und hättest keinen Gewinn über. Kleinbeträge können auch ohne gewerbe vereinnahmt werden (paar hundert euro im Jahr)


Comp4ny  17.07.2021, 21:03

Rechtlich aber Unsinn was du schreibst.
Mit dem Affiliate-Status hat man eine Gewinnabsicht, man wird an den Einnahmen von Twitch automatisch beteiligt (zb. durch Werbung). Ist dennoch Gewerbepflichtig & die Einnahmen müssen gemeldet werden.

geheim007b  17.07.2021, 21:46
@Comp4ny

ich bin mir nicht sicher wie das Gewerbeamt eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen will wenn die kosten die Gewinne dauerhaft unterschreiten. Hätte der Gesetzgeber Umsatzerzielungsabsicht reinschreiben wollen hätte er es vermutlich so getan. Auf die schnelle habe ich allerdings jetzt auch keine Urteile finden können dazu

Comp4ny  17.07.2021, 23:53
@geheim007b

Schau dir mal meine Antwort auf deinen Beitrag von vor 4 Stunden an. Da habe ich dir ua. erklärt, warum es hier eine selbständige Tätigkeit ist und nicht nach § 22 EStG geht. Ob du mit deinem Gewerbe einen Gewinn machst oder nicht, ist hierbei völlig schnuppe.

Ja das musst du tatsächlich. Egal wie wenig du verdienst.


TM063 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 09:42

Oh okay danke, dachte das wäre anderst weil ich minderjährig bin, naja dann melde ich es wohl heute an, vielen danke

Und einen guten Morgen

Comp4ny  17.07.2021, 21:05
@PatrickLassan
Um als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden zu können, brauchst du außer der Erlaubnis durch deine Eltern auch eine Genehmigung des Familiengerichts

Das ist falsch!
Die Erlaubnis des Familiengerichtes wird nur dann benötigt, um eine Minderjährige Person geschäftsfähig zu machen, sprich er auch als Minderjähriger ein Gewerbe zb. anmelden kann.

Die Eltern müssen hier das Gewerbe auf sich anmelden für das Kind und müssen einen Überblick über die Finanzen erhalten um die jährliche EÜR ausfüllen zu können.

PatrickLassan  18.07.2021, 13:02
@Comp4ny
Die Erlaubnis des Familiengerichtes wird nur dann benötigt, um eine Minderjährige Person geschäftsfähig zu machen, sprich er auch als Minderjähriger ein Gewerbe zb. anmelden kann.

Genau darum geht es hier.

Die Eltern müssen hier das Gewerbe auf sich anmelden für das Kind und müssen einen Überblick über die Finanzen erhalten um die jährliche EÜR ausfüllen zu können.

Die Eltern müssen überhaupt nichts. Sie wären dumm, wenn sie als Strohman agieren würden.