Ich würde gerne ein influencer werden und einen onlineshop eröffnen brauche ich dafür 2 gewerbe?

1 Antwort

Nein. du schreibst beides in das Tätigkeitsfeld der Gewerbeanzeige und gut ist. Du musst allerdings die Waren, mit denen du handeln willst etwas genauer beschreiben (Warengruppen, z. B. Kosmetiker, Medien, Textilien, Elektroartikel etc.). Kannst auch ganz viel da reinschrieben.