Ich würde gerne ein influencer werden und einen onlineshop eröffnen brauche ich dafür 2 gewerbe?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe, Gewerbeanmeldung
Nein. du schreibst beides in das Tätigkeitsfeld der Gewerbeanzeige und gut ist. Du musst allerdings die Waren, mit denen du handeln willst etwas genauer beschreiben (Warengruppen, z. B. Kosmetiker, Medien, Textilien, Elektroartikel etc.). Kannst auch ganz viel da reinschrieben.