Gewerbe Einzelunternehmen (Kleinunternehmerregelung) : welcher Geschäftsname ist zulässig?
Hallo zusammen,
ich möchte ein Gewerbe anmelden für Onlinegeschäfte, bei einem Einzelunternehmen ist ja der eigene Name der Firmenname, und dem darf man ja bspw. die Branchenbezeichnung hinzufügen, meine Frage ist darf man stattdessen auch einen Fantasienamen hinzufügen? z.Beispiel:
Max Mustermann BLABLA Onlinehandel
oder darf ich das sogar umdrehen:
BLABLA Onlinehandel, Inh. Max Mustermann
Oder ist nur "Max Mustermann Onlinehandel" zulässig ( also ohne den Fantasienamen) ?
Danke vorab für die Antworten
3 Antworten
Solange du nicht die Namensrechte Dritter verletzt, kann du deinen Shop auch Blablaba Onlinehandel nennen.
Nur im Impressum muss dein Echtname stehen und nichts anderes (5 TMG).
Der Name ist bei einem Kleingewerbe nicht der Firmenname; weil Firma ist der Name eines Kaufmanns, der im HGB eingetragen ist.
Der Kleingewerbetreibende muss im geschäftsverkehr seinen namen nennen; und hat zusätzlich das Recht auf eine geschäftsbezeichnung. "Inhaber" sollte er sich nicht nennen, weil das auf einen Kaufmann schliessen läßt, der im HGB eingetragen ist. Also einfach: Max Mustermann onlinehandel. oder Max mustermann blabla Onlinehandel ist auch zulässig, solange nicht über Art und und Umfang getäuscht wird und man keine Rechte dritter verletzt.
Nein, in § 17 steht drin, dass Firma der Name eines Kaufmannes ist, und nicht eines Unternehmens. Und da der Kleingewerbetreibende, der nicht im HR eingetragen ist, kein Kaufmann ist, kann er auch keine Firma führen.
§ 17 (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Gesetze lesen lernen.
Zutreffend und auch bei der Gewerbeanmeldung aufnahmefähig wäre
BLABLA Onlinehandel
Max Mustermann
Zu den Namen bei Einzelunternehmen gab es einen steten Wandel der nun seit einigen JAhren so praktiziert wird.
wow, ins HGB wird keiner eingetragen, der Kaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB) wird ins HR eingetragen je nach Rechtsform in die Abteilung A oder B;
Darüber hinaus ist die Firma der Name der Unternehmung (§ 17 Abs. 1 HGB)