Muss ich Nebengewerbe anmelden, Tattoo?

5 Antworten

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Sobald du also deine Leistungen gegen Entgelt anbietest, musst du das auch als Gewerbe anzeigen.

Da das Gewerberecht in erster Linie dem Verbraucher- und Konkurrentenschutz dienen soll, informiert das Gewerbeamt dann auch das Gesundheitsamt. Das wird dich irgendwann auch mal besuchen, um die verwendeten Farben und hygienischen Maßnahmen zu kontrollieren.

Denk daran, dass du aus der Familienversicherung fliegst, wenn dein monatlicher Gewinn (nicht Umsatz) 470 € übersteigt. Dann musst du dich selber krankenversichern.

Sobald eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht besteht musst du eine Gewerbeanmeldung machen.

Wenn du nur Freunde tätowierst, und sie dir einfach eine gewisse Summe als Gefälligkeitsgeschenk dafür geben, ging es gerade noch ohne Gewerbeanmeldung. Auch wenn du zwei, dreimal im Jahr für Geld auf einer Convention tätowieren würdest, ginge es noch ohne Gewerbeanmeldung und Versteuerung als sonstiges Einkommen.

Aber sobald du von deinen Freunden eine konkrete Summe verlangst die über den Materialkostenbeitrag hinausgeht, oder auf eBay Kleinanzeigen Kunden suchen möchtest, kommst du in den Bereich wo eine Gewerbeanmeldung obligatorisch ist.

Generell würde ich die Gewerbeanmeldung schon empfelen, weil du dann einfach mehr Möglichkeite hast auch wirklich was zu verdienen.

Allerdings musst du dir bewusst sein das mit der Gewerbeanmeldung auch ein paar Pflichten auf dich zukommen, z.B. Rechnungen aufbewahren und selbst fortlaufende Rechnungen auszustellen, eine zumindest einfache Buchführung zu machen, etc. Du kannst zwar die Kleinunternehmerregelung wählen und dich so vom Vorsteurabzug um Umsatzsteuervoranmeldung und auch von der doppelten Buchführung befreien lassen. Aber ein bisschen was bleibt schon hängen.

Tattoowiere halt einfach und wenn der Abzockerstaat klopft sagst halt einfach ist ein Freundschaftdienst du bekommst dafür n küsschen mehr nich.

Nur nichts überweisen alles in Bar abwickeln.

Der Tolle Staat kassiert genug ab man wird ja quasi in die Schwarzarbeit gezwungen um sich mal wenigstens was kleines außer der Reihe leisten zu können.

Sobald du Geld bekommst ist es doch ein Gewerbe, also solltest du es anmelden. Es spielt keine Rolle ob es Herr Meier aus der nächsten Stadt ist, oder Freunde und Verwandte sind die dich dafür bezahlen.

Ja, musst du anmelden und das Finanzamt will eine Gewinnrechnung sehen.


Pipapo01 
Beitragsersteller
 07.10.2021, 00:21

Mach ich durch das anmelden nicht eher minus ? Klar ist es Pflicht, werde ich auch machen. Aber was kommen da für Kosten auf mich zu?

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Goldscheisser  07.10.2021, 00:22
@Pipapo01

Nein.

Gewerbe kostet 30€ anzumelden, das ist geschenkt.

Und Steuern zahlst du nur auf Gewinn, wenn ihr deinen Freibetrag schon ausgeschöpft habt.

Dazu könntest du Kosten ansetzen, die den Gewinn schmälern.

Zb die ganze Ausstattung, die musst du ja für dein Gewerbe kaufen.

Dann hast du immer irgendwie Spritkosten.

USW.

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Goldscheisser  07.10.2021, 00:28
@Pipapo01

Du musst grundsätzlich differenzieren.

Alles Geld, was reinkommt, ist Unsatz.

Davon gehen die Kosten runter, einmalig die Ausstattung, dann laufend zb Tinte, Werbung, anteilige Mietkosten, KFZ und Spritkosten, was man alles so ausgibt,

Und was dann übrig bleibt, das ist erst Gewinn.

Und wenn du deinen Freibetrag von 9400 oder so noch nicht anderweitig ausgeschöpft hast, zahlst du unter 9400 auch keine Steuern.

Sonst nur auf den Gewinn.

Also das geht schon noch.

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