Transport gegen Geld, welche Schritte nötig?

6 Antworten

In jedem Fall musst du von Anfang an, also ab der ersten Anzeige/Werbung, ein Gewerbe anmelden (§ 14 GewO).

Bis zu 3,5 t kannst du Kleintransporte anmelden. Das ist recht unproblematisch. Wenn du aber mit einem 12-Tonner fahren willst, dann wird es komplizierter. Das wäre gewerblicher Güterkraftverkehr. Dafür brauchst du eine zusätzliche Erlaubnis. Siehe:

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. - IHK Bodensee-Oberschwaben


TheMyth143637 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 22:15

Das alles löst eine Kette von Sachen auf die man haben muss, und das führt dann irgendwann zu Erfahrung im Bereich haben, oder wie es auf der Seite steht: dass der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

Man macht eine Prüfung, um zu gucken ob man dafür "geeignet" ist, und muss folgendes können:

Recht

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

 Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing

 Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.  

Und das alles, wenn man einfach Sachen von A nach B transportieren möchte? Beim Straßenverkehrsamt anmelden, und die Transportversicherung zahlen etc. ist ja alles okay. Aber der Rest, den man dafür tun muss? Wow..

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Wenn du das offiziell machen willst, musst du mindestens ein Kleingewerbe anmelden. In jeder Gemeinde oder Stadt sollte ein Gewerbeamt, da kannst du das machen. Was du dann aus Sicht der Buchhaltung alles zu beachten hast, findest selber raus, dazu gibt's reichlich Lesestoff. Ist aber bei einem Kleingewerbe sehr simpel.


Geochelone  20.07.2021, 21:07

Man kann kein Kleingewerbe anmelden. Das kennt die Gewerbeordnung nicht.

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TheMyth143637 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 20:48

Danke dir sehr für deine Antwort, kannst du zufällig ein paar Links reinschicken, wo man über sowas lesen kann? Also wenn man ein Kleingewerbe hat, wie dann die Buchhaltung so ist.

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Um national Güter Zu transportieren braucht man eine Erlaubnis Urkunde für den gewerblichen Güterverkehr. Diese bekommt man bei Straßenverkehrsamt. Und gilt für 10jahre und danach unbegrenzt.

Wenn du Güter im Europäischen Ausland transportieren möchtest, brauchst du eine EU-Gemeinschaftslizenz. Diese berechtigt einen ebenfalls für Kabotage Fahrten.

Für nicht EU Ausland brauchst du eine Bilateral Genehmigung. Diese bekommt man nur wenn man vorher schon die EU Gemeinschaftslizenz hat. Außerdem gibt es dann noch die CEMT Genehmigung.

Jetzt nur kurz und knapp erklärt.


TheMyth143637 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 22:17

Und diese Urkunde, die ist ja unendlich kompliziert zu bekommen. Ich meine muss man dafür echt das alles können?

Recht

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

 Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing

 Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.  
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Warum textest du uns mehrfach mit dem selben Text zu ? Wir haben die Gesetze nicht gemacht. DU hast gefragt und rechtlich korrekte Hinweise bekommen. Wir können nichts dafür, wenn dir die Gesetze nicht gefallen.


TheMyth143637 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 22:46

Wollte zu allen persönlich die Frage stellen/texten, man weiß ja nicht wer wann online kommt oder ob überhaupt, und ich denke die meisten würden nicht einfach zu anderen Antworten gehen und da einfach weiterschreiben. Das ist aber egal, naja danke.

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TheMyth143637 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 20:43

Danke, gut dass du googlen kannst, kann ich übrigens auch, habe ich auch. Aber das ist eher für Leute die groß anfangen wollen, mit Berechtigungen etc verbunden.

Wie oben beschrieben wir wollen sehr klein anfangen, wollte explizit deswegen hier mal fragen.

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wurzlsepp668  20.07.2021, 20:53
@TheMyth143637

was an dem Text verstehst du nicht? LKW ÜBER 3,5 Tonnen (du quasselst ja von einem 12 Tonner) = Transportversicherung (kostet nur einen hohen VIERstelligen Betrag pro Jahr), PERSÖNLICHE Eignung mit Fachkundeprüfung.

EGAL ob du das Klein oder groß anfangen willst.

Aber da du an Antworten, die du nicht lesen willst, nicht interessiert bist: Leb wohl.

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TheMyth143637 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 22:23
@wurzlsepp668

Diese Persönliche Eignung mit Fachkundeprüfung ist echt übertrieben zu bekommen wie ich finde. Wie schaffen es die ganzen ausländischen Unternehmen, die die Fahrer sehr schlecht bezahlen, selber nichtmal richtig deutsch können, aber so ein Unternehmen gründen? Jemand den wir kennen, seit 15 Jahren hier, hat eine GmbH mit mehreren Trucks ab 12 tonnen, bezahlt die Arbeiter sehr schlecht, repariert die LKWs kaum, und lässt die Leute mit abgelaufenen Feuerlöscher und Erste-Hilfe Kit, Schutzmaske etc. fehlen, Räder sind halbe abgenutzt. Und der Leiter der GmbH ist nur der Typ allein. Wie er wohl dafür geeignet ist, lässt Fragen offen.

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wurzlsepp668  20.07.2021, 22:27
@TheMyth143637

was du findest, ist dem Landratsamt sowas von egal. FAKT

und wäre mir neu, dass Voraussetzung für die Selbständigkeit Deutsch perfekt in Wort und Schrift ist

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TheMyth143637 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 22:28
@wurzlsepp668

In der Prüfung ob man dafür geeignet ist, muss man das hier können. Denkst du ohne gut Deutsch in Wort und Schrift, kann man das alles:

Recht

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

 Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing

 Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.  
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wurzlsepp668  21.07.2021, 19:02
@TheMyth143637

auch wenn du den ellenlangen Text zwanzigmal unter die Antworten stellst: es ändert nichts an der Situation! WILLST du nur nicht einsehen, alle anderen sind pöse!

Leb wohl, mach was du willst, lebe aber dann mit den Konsequenzen!

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Highlands  27.07.2021, 13:43
@TheMyth143637

Nein, das ist nicht übertrieben sondern sogar sehr sinnvoll. Auf absehbare Zeit wird die Gewichtsgrenze sogar auf 2,5 to abgesenkt. Dann brauchst Du die ganzen Nachweise auch für einen Sprinter.

Also, wenn Du das durchziehen willst dann erkundige dich bei der Verkehrsakademie oder einer großen Fahrschule nach einem Vorbereitungskurs für die IHK-Sachkundeprüfung.

WENN du die bestanden hast, kannst Du Dir über all die anderen Punkte Gedanken machtn

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