Was ist eine Geschäftsbezeichnung?

3 Antworten

Da kommt nur etwas rein, wenn der Laden einen Namen hat, unter dem er bekannt ist, z.B. der Name einer Kneipe oder eines Restaurants. Sonst bleibt das Feld leer.

Der privatrechtliche sogenannte Kleingewerbetreibende, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, sollte im geschäftsverkehr seinen namen nennen, und hat zusätzlich das recht auf eine Geschäftsbezeichnung. Z.b. max mustermann gaststätte an der kirche oder Max Mustermann computerhandel.

Das gewerberecht kennt allerdings kein Kleingewerbe , sondern nur ein gewerbe. in den neuen formularen kann man aber diese geschäftsbezeichnung zusätzlich zu seinem Namen eintragen.

Damit ist meistens die Art der Firma gemeint, also Dienstleistung, Herstellung, oder Handel. Z. B. Uhrmachermeister oder Handel mit Textilien oder KFZ-Werkstatt.