Wie viel Geld darf ich mit einem landwirtschaftlichen Hobby verdienen?

4 Antworten

Machen darfst du es, aber du musst dabei die Steuergesetze beachten:

Laut Wikipedia:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind eine der sieben in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten in Deutschland und zählen zu den Gewinneinkünften.

Zu den Einkünften gehören nach§ 13 EStG:

  1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen.
  2. Einkünfte aus Jagd.
  3. Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung, wenn ein bestimmter Viehbestand je landwirtschaftlicher Flächeneinheit nicht überschritten wird
  4. Einkünfte aus Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, Imkerei und Wanderschäferei
  5. Einkünfte aus forst- und landwirtschaftlichen Nebenbetrieben
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie viel darf ich mit dieser Ackerwirtschaft verdienen? = Millionen !

Ab wie viel Umsatz muss ich Steuern bezahlen? = Steuern werden auf Gewinne gezahlt, nicht auf Umsatz. Und Umsatzsteuern zahlt der Käufer. Der normale Einkommensteuerfreibetrag liegt bei 9.744 €. Steuern zahlen tut aber auch gar nicht weh. Ich würde lieber 20.000 € Gewinn machen und 1.000 € Steuern zahlen, als nur 10.000 Gewinn machen und keine Steuern zahlen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden? = Nein. Landwirtschaft ist kein Gewerbe. Du musst dich nur beim Finanzamt anmelden.

Könnte es Probleme mit meinem Arbeitgeber geben ? = Wir kennen deinen AG nicht. Es kommt wahrscheinlich auf das zeitliche Maß deiner Nebentätigkeit an.

machen , probieren ob es lohnt ! dann kannst immer noch den offiziellen weg gehen.

nebenerwerb der dich im hauptberuf nicht belastet - stört niemand . versichere dich aber extra gegen krankheit und unfall ! verdienst kommt erst nach jahren - erst hast nur kosten . dein chef sollte informiert sein .

Verdienen so viel wie Du magst!

Ob Du Gewerbe anmelden musst hängt von den den jeweiligen Bedingungen ab!

Steuern musst Du auf Gewinne bezahlen.

Bzw Einkommenssteuer.

Ja kann es, das Erholungsurlaub und AU bedeuten keine Arbeit in der Landwirtschaft.