Grenzbebauung/Aufstockung möglich?
Hallo zusammen
Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)
Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus)
Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut.
Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird.
Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut.
Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist.
Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern.
Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft.
Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern?
Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m.
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Ganz schlechte Karten.
Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut.
Sic.
Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird.
Und genau das fällt euch jetzt auf die Füße.
Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut.
Das war und ist auch zulässig gewesen. Aber infolge der fehlenden Baulast ist die Zustimmung der Vorbesitzer mit der Veräußerung erloschen bzw. gegenstandslos geworden. Solche Vereinbarungen enfalten ihre Bindungskraft nämlich nur im Verhältnis der Parteien, die sie abgeschlossen haben, aber sie gehen gerade nicht auf den Erwerber über. Das wäre eben nur der Fall gewesen, gäbe es eine Baulast. Man könnte in Bezug auf die Bestandsimmobilie wohl davon ausgehen, dass hier mangels rechtzeitigem Einspruchs wenigstens keine Rückbauverpflichtung besteht, aber eine Aufstockung ist ohne Baulast und Zustimmung der Nachbarn aufgrund der Grenzlage gem. BauGB sowie BauO NRW mMn rechtlich ausgeschlossen.
Möglicherweise hast Du Recht. Mir ist die Situation und damit auch die Rechtslage mangels Lageplan, Bebauungsplan, Inhalt der Befreiung und Wortlaut der Nachbarzustimmung nicht so klar. Immerhin ist die Rede von "Reiheneckhaus" und "Mittelhaus", was auf geschlossene Bauweise hindeutet, wo keine Grenzabstände einzuhalten wären.
Manch einer muss für so eine Info viel Geld beim notar/Anwalt zahlen ! Daumen hoch!
Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern?
Nein, nicht möglich