Bau einer Terasse GRZ (Bayern)?
Hey Leute,
ich bin in einer Naubauplanung und überschreite laut dem Bauamt leider die GRZ.
Das Haus, Garage, Pflastersteine usw. sind schon an der Grenze.
Kleiner kann ich nicht.
Nun muss ich leider die Terasse opfern, damit ich eine Baugenehmigung erhalte.
Gibt es Terrassen-Alternativen bzw. eine Möglichkeit nach dem Hausbau eine Terrasse nachträglich zu bauen?
Bauamt sagt schon im vornherein, das eine Anfrage für mehr GRZ Fläche abgelehnt wird.
Bundesland Bayern
3 Antworten
Moin,
Unter Grundflächenzahl I wird das Haus inklusive der Außenmauer, Terrassen, Balkone oder Kellerabgänge gefasst, während Garagen, Stellplätze für Fahrzeuge inklusive ihrer Zufahrtswege, Nebenanlagen wie Gartenhäuser oder Schuppen sowie Öltanks und baulichen Anlagen unter der Erde zur Grundflächenzahl II zählen.
Die Grundflächenzahl spielt eine wesentliche Rolle bei der Planung einer Immobilie und ihrer Umgebung. Sie umfasst alle baulichen Maßnahmen auf einem Grundstück, die den Boden überdecken oder versiegeln. Nicht zur Grundfläche zählen Dachüberstände sowie nicht befestigte Gartenwege.
Danke für die Antwort, dass habe ich auch recherchiert gehabt. Ist aber keine Antwort auf meine Frage.
Im gesamten, also GRZ I und II bin ich drüber, deswegen muss ja die Terasse aus dem Plan raus.
Ich frage nach Alternativen oder anderen Möglichkeiten.
Wieso? Man darf auf Antrag doch die GRZ um 50% überschreiten. Ich hatte noch nie einen Fall in der das abgelehnt wurde.
Frage mal, ob es hilft, wenn du die Pflastersteine gegen Rasengittersteine (die nicht versiegeln) austauschst.
Kannst du vergessen! Wenn die 50% Überschreitung da schon mit eingerechnet ist, machen die noch nicht mal 0,0001% mehr.
Du willst unbedingt die 0,4, bzw. 0,6 einhalten (egal wie) und machst dir Gedanken wegen dem Schneeräumen???
Ey! Einen Tod musst du sterben!
Auch ein nachträglicher Bau einer Terrasse übersteigt die GRZ Auflagen. Du könntest fragen, ob eine Garangenzufahrt mit Rasengittersteinen helfen würde, da diese den Boden nicht versiegeln.
Ich weiß nicht, wie es bei euch mit illegalen Bauten ist, bei uns in NRW werden diese in der Regel abgerissen und die Kosten trägt der illegale Besitzer. Ist dem Freund und seinen Nachbarn mit ihren Wintergärten so ergangen, bei Schwager und Schwägerin wurden alle nicht genehmigten Gartenhäuser und Anbauten abgerissen.
Wir haben deshalb ein Grundstück nicht gekauft, weil uns das Bauamt klipp und klar gesagt hat, "Keine Garage, kein Carport und keine Terrasse sind erlaubt".
Die Überschreitung ist inkl. diesen 50%, was ich abweichen darf.
Das mit den Rasensteinen müsste ich mal nachfragen, wäre das aber im Winter bei Schnee nicht kontraproduktiv? Zwecks Schneeräumen und Salz?