Baugenehmigung für 6m2 Betonplatte?
Mein alter Herr und ich wollten uns gerne einen kleinen arbeitsschuppen in unseren Garten stellen. In diesen schuppen sollen Sachen wie Werkbank, Bohrer, Schweißgerät etc rein. Da unser Garten aber leider fast vollständig aus Wiese besteht, haben wir uns gefragt, ob wir nicht einfach eine ca 6m2 große Betonplatte Gießen könnten. Wir sind uns unsicher ob wir dafür eine Baugenehmigung bräuchten, daher die Frage.
Vielleicht noch ein paar randinfos: wir leben hier auf Miete, Position etwa Köln, NRW, Rheinisch-bergischer Kreis; schuppen Abmessungen etwa 2x2x3 Meter, ca 6 Quadratmeter Fläche.
6 Antworten
Für Betonfundamente (Komplett gegossen), braucht es im Regelfall eine Baugenehmigung.
Man kann ja nicht einfach überall einen Betonpflock setzen 😂👍
Aber wer schaut schon unter den Schuppen 👌😂
Für die Gartenhausgröße braucht es keine Genehmigung.
Da du auf Miete wohnst, würde ich in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Als Alternative wäre es möglich ein Punkt bzw. Streifenfundament zu verwenden (Genehmigungsfrei) - das Gartenhaus mit einem Abstand zum Boden zu errichten, und einen Holzboden einbauen...
Ich habe in meinem Garten auf dem auch mein Wohnhaus ein Blockhaus auf einer gegossenen Betonplatte (6 x 4 m) gebaut.
Vorher habe ich eine Anfrage an meine Gemeinde mit einer Skizze gesandt ob es seitens der Gemeinde Einwände gebe. Die Gemeinde hatte nichts dagegen einzuwenden, also habe ich meinen Plan umgesetzt. Ich wohne in Baden-Württemberg.
Da fragst du am besten mal direkt bei deiner Gemeinde. Die Fläche ist recht klein. Bei uns wäre das kein Problem, aber das macht jeder Kreis/Gemeinde anders.
Den Vermieter solltes du auch fragen
Die Werkbank und die Bezeichnung "Arbeitsschuppen" machen Dein Gebäude zum Aufenthaltsraum und somit insgesamt genehmigungspflichtig. Wenn Du den Schuppen als Werkzeuglager nutzt und nicht regelmäßig darin arbeitest, wäre es nach §62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW ein genehmigungsfreies Vorhaben, es sei denn, das Grundstück liegt am Rand einer Siedlung und die Wiese zählt zum Außenbereich im Sinne des §35 BauGB.
Doch auch wenn es genehmigungsfrei ist, heißt es nicht, dass es zulässig ist. Bebauungspläne, Ortssatzungen, Abstandsflächen etc. müssen immer beachtet werden.
Das gilt übrigens völlig unabhängig davon, ob Du eine Bodenplatte gießt, Streifen- oder Punktfundamente setzt oder einfach nur fundamentlos ein paar Bretter zusammen nagelst.
auf MIETE ist das 1. Problem:
der Besitzer müßte es erlauben...
ich würde ein Loch ausheben, mit scharfem Sand füllen, den mit einem Rüttler professionell verfestigen lassen und dann die dicksten Betonplatten zweilagig überlappend drauf legen , DAS kann notfalls alles wieder problemlos entfernt werden UND braucht KEINE Genehmigung.
Wenn das Gebäude als Werkstatt benutzt werden soll, braucht es sehr wohl eine Baugenehmigung.