Darf man ein Fenster austauschen und ein größeres einbauen?
Hallo, wir wollen ein kleines Fenster gegen ein etwas größeres Fenster austauschen. Es wird sich in der Länge nach unten hin leicht verlängern (nicht in der Breite). Muss man dafür in NRW eine Genehmigung einholen, wenn der Sturz nicht berührt wird?
2 Antworten
Solange nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. Wenn also nicht breiter, sondern nur etwas länger. Muß ja nicht der Sturz erneuert werden. Aber das sollten die Fensterbauer ( am besten eine erfahrene Firma vor Ort ) wissen. Das sollte bei der Beratung gefragt werden. Es gäbe nur wenige Ausnahmen wo es schwierig wird. Bei Reihenhäusern die alle gleich aussehen. Da gibt es einige Vorschriften extra zu beachten.
Frag beim Bauamt.