Aus einem Spitzdach ein Flachdach in Baden-Württemberg?

4 Antworten

Das steht im Bebauungsplan. Ein Architekt, der die Sachbearbeiter beim Bauordnungsamt gut kennt bekommt die Befreiung vielleicht durch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Experte für Baugenehmigungen

Das wird vermutlich schwierig.

Entweder gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, dort steht das genau drin, oder falls nicht, muss man sich der ortsüblichen Bebauung anpassen. Schau mal 100 m nach recht und 100 m nach links. Gibt es dort ein Gebäude mit Flachdach? Falls ja stehen die Chancen gut - andernfalls 50:50.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

Der erste Blick gilt dem Bebauungsplan. Den kannst Du hier einsehen: Bebauungspläne/Bau- und Wohnungswesen - Bondorf - beachte dabei aber auch den Textteil.

Bondorf hat in der Gemeinde m.E. ausschließlich Satteldächer, die das Ortsbild prägen. Hier eine Genehmigung für ein Flachdach zu bekommen, halte ich für EXTREM unwahrscheinlich. Was helfen kann ist ein guter Draht zum Bürgermeister, dem Landrat und dem Gemeinderat - aber selbst dann kann ich mir es nicht vorstellen.

Baulich würdest Du mit der Wegnahme von Bausubstanz Deiner Hälfte die Zwischenwand zur anderen Doppelhaushälfte zu einer Außenwand machen. Diese muss dann gedämmt und verputzt werden. Es braucht also auch den Nachbarn zur Einwilligung. Was sonst noch am Dach zu machen wäre, kann man den Fotos nicht entnehmen.

Generell wird aber ein Flachdach sehr hohe Kosten verursachen. Die Statik der Deckenbalken ist zu prüfen (bis dato lag der Schnee ja auf der Schräge und läge dann gerade auf dem Dach), die Entwässerung wäre eine andere und dazu noch Dämmung und Abdichtung.

Wenn es aber dennoch sein soll, könnte ich mir vorstellen, dass man von dem Dach rechts und links 2m stehen lässt und dann auf dem Spitzboden das Dach mittig wegnimmt und dort eine Dachterrasse ausweist (verm. mit Verstärkung der Deckenbalken). Die Form des Ortsbildes würde gewahrt und mit einem geschickten und am besten ortsbekannten oder ortsansässigen Architekten könnte man zudem argumentieren, dass das Haus als Eckgebäude (sieht so aus, als liegt es an einer Kreuzung) sowieso ein "Alleinstellungsmerkmal" haben kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art

Was sagt denn der Bebauungsplan?

Wenn dort ein Satteldach vorgeschrieben ist, kannst du dir Gedanken über ein Flachdach sparen.


Heinrich754 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 20:56

wo finde ich den Bebauungsplan?

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NikkiMM  25.07.2024, 20:57
@Heinrich754

Frag einfach beim Bauamt nach.

Die können dir Auskunft geben.

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Heinrich754 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 20:58
@NikkiMM

ah okay.
Geben die auch Auskunft, wenn ich das Haus noch nicht gekauft habe?

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