Dachausbau Altbau NRW 1935 ohne Genehmigung?
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
och bedeutet ein Kernsaniertes Haus aus 1935 wo der Dachboden voll ausgebaut ist. Es eigentlich 1 Haus aus ehemals 2 Häusern…
Nun wollte ich das Haus verkaufen und muss dazu ja alle Unterlagen besorgen und schauen dass alles genehmigt ist vorher.
ich habe eine einzige Zeichnung von 1958 gestempelt und genehmigt vom Bauamt. Darin ist im rechten Teil unterm Dach ein Schlafzimmer eingetragen. Also kein Problem.
der linke Teil , welcher davon durch eine Giebelwand getrennt ist, taucht darin nicht auf.
nicht genehmigt ???
ich habe beim zuständigen Bauamt angerufen und alle Unterlagen angefordert.
Antwort: wir haben nur ab 1963, wir haben in allen Archiven geschaut- wir haben nichts :)
Die tappen also komplett im Dunklen.
Ich habe mit meiner mini Zeichnung schon mehr wie die…
Das Haus war immer im Familienbesitz also noch nie verkauft worden. Es ist also auch aus Verkäufen vorher nichts vorhanden.
wie komme ich nun zur Genehmigung des Dachausbau links? Der ist ja schon ewig so, nur halt wurde alles saniert. Dabei wurde das rigips und so neu gespachtelt. Sieht aus wie neu…
danke :)
2 Antworten
Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken. Das halbe DG ist genehmigt ergo Fluchtweg, Abstandsflächen Brandschutz Statik alles ok. Das irgendwer vor 50 Jahren die Trennwand entfernt hat oder Durchgang gemacht sind in meinen Augen Peanuts für das Bauamt. Klar kannst du eine Umnutzung beantragen aber das dauert Monate.
Sicher dich im Kaufvertrag ab sodass der Käufer über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt wurde. Dann kann er hinterher nicht meckern.
Oder zieh eine Trennwand ein und deklariere das Zimmer als Speicher/Dachboden.
Ja, immer schwierig. Die meisten Bauämter heben die Unterlagen nur 30 Jahre auf, bei anderen hingegen habe ich schon Baupläne von 1914 kopieren lassen und abgeholt!
Was nun genehmigt ist und was nicht, kann kaum noch nachvollzogen werden. Wenn nix oder nur zu wenig vorliegt, musst du jemanden beauftragen, der aufmisst und Bestandspläne anfertigt.
Anhand deren kann dann ein Bauantrag gestellt werden. Was man wie und wo kann, sollte der Planer mit dem Bauamt abklären.
Ah, ok, wenn das alles bereits genehmigt, dann absolut ok. Ich wollte es nur erwähnen, meist wird das "vergessen".
Noch einen Bauantrag stellen?
also auf der eine Zeichnung die ich habe ist es ja schon vorhanden und genehmigt.
es geht sich nur um ein Zimmer welches zusätzlich zum genehmigten Dachausbau mittels Durchbruch als Tür hinzugefügt wurde.