Muss man für das nachträgliche Anbringen von Dachfenstern oder Gauben noch eine Genehmigung von Gemeinde und Nachbarn einholen?

1 Antwort

Es handelt sich hierbei um eine Nutzungsänderung, die entweder nach Art. 59 BayBO genehmigungspflichtig ist oder, falls Deine Einschätzung vom Segen des Bebauungsplanes zutrifft, nach Art. 58 genehmigungsfrei gestellt ist.

In beiden Fällen müssen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingereicht werden.