ist man mit einer eigene PV-Anlage wirklich FREI?
Hallo
Ich habe 2 Fragen:
Frage 1:
zum Anschluss und Reihenfolge.
Kommt direkt nach der PV-Anlage der Wechselrichter?
Oder kommt nach der PV-Anlage erst erst der Batteriespeicher und dann erst der Wechselrichter?
Frage 2:
zum Rechtlichen.
Warum muss man (Wenn man auf seinem EIGENEM Haus) ein PV-Anlage auf dem Dach machen möchte (um z.B. Strom-Autark, also Unabhängiger) zu leben, diese GENEHMIGEN lassen?
Warum "darf" man diese nicht einfach drauf bauen (Ist ja schliesslich mein Grundstück und mein Haus).
Warum gibt es dafür diese "Grenze" von z.B. 10kWp oder so ähnlich und warum MUSS man Den selbst-erzeugten Strom ins Netzt weiterleiten?
Liebe Grüße
3 Antworten
Ich weiß nicht, Du so etwas bei Dir wegen der Bauvorschriften genehmigen lassen musst.
Hier muss man nur beim Netzbetreiber anmelden. Man meldet auch an, ob man den Strom selbst verbraucht oder ob man komplett einspeisen wird.
Die Größe für diese "freie" Gestaltung liegt meines Wissens nach bei 30 kwp.
Den erzeugten Strom muss man nicht ins Netz einleiten, aber Stromüberschuss leitet man sinnvollerweise ins Netz ein, weil es dafür ein paar Cent gibt, die man schon mitnehmen will.
Anschlussreihenfolge: Meines Wissens nach steuert der Wechselrichter auch, ob der Strom gerade verbraucht wird, ob der Speicher geladen wird oder ob eingespeist wird. So gesehen müsste der Wechselrichter zwischen PV-Anlage und Speicher angeschlossen sein.
Derzeit ist es noch so, das man über 10KW ein Gewerbe anmelden und eine Steuererklärung machen muss, wenn man einspeist. Genau das ist der Grund, weshalb ich mit meiner 21 KW Anlage derzeit nicht einspeise. Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind höher als die paar Cent pro KWH. Wie du aber schon richtig anmerkst, soll diese Grenze 2024 auf 30KW erhöht werden.
Zu 1.: Nach den Panels kommt immer der Wechselrichter. Ob an diesem gleich auch noch eine Batterie angeschlossen werden kann oder ob das (dahinter) noch ein separates Gerät ist, hängt vom Hersteller der Komponenten ab.
Zu 2.: Eine Anlage, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden wird, muss auch nicht genehmigt werden. Es sei denn, es sprechen andere Bauvorschriften, wie z.B. der Denkmalschutz dagegen. Die Genehmigung (durch den Netzbetreiber!) bezieht sich nicht auf den Aufbau an sich, sondern auf die technische Möglichkeit der Netzkopplung. Diese ist meistens übrigens nur Formsache. Es sei denn, der Hausanschluss oder das örtliche Netz ist zu schwach ausgelegt. Die kommerzielle Grenze von aktuell 30 kWp (früher 10 kWp) bezieht sich auf die Besteuerung der Anlage, wenn Strom eingespeist wird. Es gibt noch eine weitere Grenze von 25 kWp, ab der eine Anlage zwingend ferngesteuert abgeregelt werden kann. Was lästig ist und weitere Kosten verursacht. Man tut also bei einer Netzkopplung gut daran, diese Grenze nach Möglichkeit nicht zu überschreiten.
Meine 21Kw Solaranlage geht direkt in den 44KwH Speicher und vom Speicher dann zum Wechselrichter. Und meine Anlage Speißt auch nicht ins normale Stromnetz ein. Den Bau habe ich aber dennoch genehmigen lassen. War lediglich ein Formular.