Kleiner bauen als Baugenehmigung?
Hallo! Würde es Probleme geben, wenn ich eine Baugenehmigung über einen Gebäudekörper mit einer Fläche von 140m2 Wohnfläche beantrage und auch genehmigt bekomme aber hinterher kleiner z.B mit 120m2 baue?
4 Antworten
Eher so als umgekehrt. Aber ganz sicher ist dann am Ende ein neuer Bauantrag mit den tatsächlichen Maßen einzureichen, der dann auch einer Genehmigung bedarf.
Was anderes wäre es, wenn Baulinien existieren auf die gebaut werden muss oder B-Pläne die sowas in der Art vorschreiben.
Nein, das geht easy, aber vielleicht wollen sie eine Änderung oder neue Genehmigung.
Aber gehen tut es easy.
Machbar, solange es keine relevanten Änderung im Außenbereich (Erscheinungsbild oder auch z.B. Firstlinie) oder an der Gebäudestatik gibt.
Es bedarf einer Tektur beim BRA (da sollte ein Deckblatt reichen), alleine schon um die Statistikzahlen aktuell zu halten.
Ja, denn dann greifst Du ja in die Statik ein. D.h. Du baust anders als gerechnet, geprüft und genehmigt. Und das sehen die Ämter überhaupt nicht gern!