Mobilheim auf eigenem Grundstück bewohnen?

Hallo ihr Lieben :)

ich habe nach längerer Internetrecherche immer noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden, deswegen versuche ich es mal hier, vielleicht könnt ihr mir ja mit Erfahrungen oder ein paar Tips weiterhelfen :)

Ich stehe vor der Entscheidung, das Mobilheim meiner Eltern zu übernehmen, da diese es verkaufen möchten (der Wochenendplatz ist bei den Benzinpreisen einfach viel zu weit entfernt) und ich es schade finden würde, es unter Wert verkaufen zu müssen. Nun möchte ich aber, bevor ich mich unüberlegt in die Planerei stürze, erst einmal klären, ob es mit meinen Zukunftsplänen verbunden werden kann. Ich hatte nämlich ursprünglich vor, nach meinem Studium irgendwann einen kleinen alten Hof mit viel Grundstück zu kaufen und dort nach und nach alles für die Selbstversorgung aufzubauen. Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, (vorzugsweise in Niedersachsen, da noch relativ preiswert und das MH dort in der Nähe steht) ein Grundstück zu kaufen und darauf das Mobilheim als Haus zu nutzen, da es wirklich ein super 'Teil' ist (gute Isolation, Heizung, Fenster, Badezimmer, alle nötigen Anschlüsse usw). Mir ist klar, dass es wahrscheinlich in jeder Stadt oder Gemeine andere Regelungen gibt und ich, wenn es denn soweit wäre, bei den einzelnen Behörden nachfragen müsste. Aber kennt Ihr jemanden, der schon etwas ähnliches umgesetzt hat? Jemanden, der außerhalb eines Campingplatzes, ein Mobilheim auf seinem eigenen Grundstück auf dem Land bewohnt?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :)!!!

Liebe Grüße und noch ein frohes Osterfest

Jojo

Leben, wohnen, Camping, Baugenehmigung, Grundstück, mobilheim
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Mein Nachbar macht mir das Leben zur Hölle! Brauche Tipps?

Hallo zusammen,

meine Nachbarn machen mir das Leben zur Hölle, jede Woche gibt es was neues was sie stört und das wird geklingelt, das Baby wird dadurch wach und man muss vor der Tür mit denen Diskutieren. Wir sind alle Eigentümer in einem Reihenhaus, aber so wirklich Ahnung, was man darf und was nicht hat der Nachbar nicht! Er denkt er hat gekauft und er darf machen was er will.

Nun ist es so, das die Regenrinne des Nachbarn immer überläuft und er meint es liegt daran das die Rohre voll sind - sind sie aber nicht der Nachbar hat auf dem Dach ein Erkerfenster, aus dessen Rohr das Wasser bei starkem Regen regelrecht in die Reguläre Dachrinne schießt und somit auf der anderen Seite der Rinne runterplätschert... somit hat der Nachbar bei starkem Regen den Flur nass.

Nun fing er einfach an vor meiner Garage eine Pipeline zu graben, wir wurden nicht gefragt und bringen würde es auch nichts - ich meine HÄ??? wieso sollte das wasser nicht mehr aus der Rinne bei Ihm rüberschießen wenn das Rohr anders abgeleitet wird? Nun haben wir mit dem 3. Nachbarn im Bunde geklärt, das wir die Rinnen unterteilen und jeder sein eigenes Fallrohr bekommt, damit wir endlich ruhe haben.

Nun ist der Nachbar - der der Probleme macht - hingegangen und hat das Regenrohr was er bereits freigegraben hatte voll mit Dreck und Laub gekippt - wie unnötig und kindisch.

Meine Frage: meint Ihr ich soll abwarten ob die jetzt langsam mal den Ball flach halten oder soll ich auch mal rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einleiten? es gibt SEHR VIELE Dinge die sie gemacht haben, die nicht erlaubt sind... das wäre z.B.:

  1. den Vorgarten gepflastert und zum Parkplatz gemacht (bei uns in der Stadt nur mit genehmigung erlaubt und man sollte bestimmte vorgaben einhalten beim pflastern , die nicht eingehalten sind...z.B. senkt der Vorgarten sich langsam aber sicher extrem ab)
  2. auf besagtem Parkplatz wird nur mit fetten limousinen geparkt, die viel zu lang dafür sind, teilweise ragt das auto bis zur straße vor und ich muss mit meinen 2 kindern auf die hauptstraße
  3. eine Abluft für die Abzugshaube direkt neben mein Klofenster an der Grenze errichtet (auch nur mit genehmigung erlaubt, ich muss es auch erlauben weil es eig. 1 m von der Grenze entfernt sein muss - ich hätte es aber nicht erlaubt, da mir mein Erdgeschoss total zu-stinkt wenn die nachbarin kocht!
  4. wir haben einen Wendehammer wo unsere Garagen stehen, da die nachbarn in ihre garage nicht reinpassen parken sie davor... was gar nicht geht in einem Wendehammer, denn der ist zum Wenden da!

Das war's erst mal aber es gibt noch mehrere eher kleinigkeiten über die ich mich nicht aufregen will.

Was meint Ihr? Still bleiben - also sich alles gefallen lassen? - damit die nachbarn weiterhin meinen sie können machen was sie wollen, oder etwas unternehmen?

LG

Recht, Baugenehmigung, Eigentum, Nachbarn, Nachbarschaft, Ordnungsamt
Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück
Angrenzende Scheune ausbauen?

Ich wohne noch im Haus meiner Eltern in Thüringen, welches einfach viel zu klein für uns ist.

Mein großer Wunsch ist es die Scheune auszubauen, die direkt an unser Wohnhaus angrenzt. Ich weiß leider nicht genau wie groß sie ist, aber es geht mir hier auch eher um allgemeine Fragen.

Ich kenne mich leider mit diesem ganzen Behördenkram noch nicht so recht aus und werde nicht so richtig schlau. Aber bevor ich mich damit herumschlage, dachte ich mir ich frage mal hier die lieben User.

Mir ist klar, dass ich das ganze beim Bauamt beantragen muss (oder nicht, weil ja nichts neu gebaut, sondern nur innen ausgebaut wird?)

Es würde dabei wirklich nur darum gehen Wände zu ziehen, Elektronik und Heizung zu verbauen, Fenster einzusetzen und um die Wasserversorgung. Eventuell müsste das Dach noch neu gedeckt werden. Ein Zugang ist schon vorhanden, nur die Tür und eventuell die Treppe müssten erneuert werden

Das Gebäude an sich steht schon und grenzt, wie gesagt direkt an unser Wohnhaus an. Die Wohnung wäre dann auch nur auf der oberen Etage. Unten befindet sich nur die Werkstatt und der Heizungsraum, sowie diverse Abstellräume die früher als Lagerräume für Heu und Stroh genutzt worden sind.

Es sollte auch keine allzu große Wohnung entstehen, da es ja nur für mich wäre.

Ich habe beim recherchieren immer wieder gelesen, dass ich vorher einen Architekten beauftragen müsste, der einen Plan für das Bauamt anfertigt. Wir wollten allerdings größtenteils alles selbst in die Hand nehmen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Muss ich wirklich einen Architekten beauftragen und wie hoch stehen die Chancen, dass es genehmigt wird? Hat schon jemand ähnliches bewerkstelligt und kann mir sagen welche Kosten ungefähr auch mich zu kommen?

Hausbau, Bauamt, Baugenehmigung, Scheune
Toilette und Dusche erlaubt in der genehmigungsfreien Garage in Berlin?

Hallo liebe Community,

ich habe vor kurzem begonnen meine Garage umzubauen ,weil mein Tor defekt war und ich jetzt eigentlich auch nur mein Motorrad drin geparkt hatte .

Beim Umbau kam mir die Idee dort einem wenig meinem Hobby nachzugehen und zu werkeln , daher hatte ich mir 2m² noch als Toilette mit kleiner Dusche mit Trockenbauwänden gezogen gehabt.

So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt und die sind bald bei mir zum besichtigen. Habe mir jetzt gedacht dies jetzt tatsächlich als Garage zu nutzen. Hat sich ja erledigt als Hobbyraum ,da die jetzt nen Auge auf mich werfen. Meine Frage ist es erlaubt eine Toilette oder Dusche in der Garage zu haben ?

Würde nämlich dort wo die Toilette ist jetzt dann in Zukunft reifen abstellen. Würdet ihr mir empfehlen die Toilette , Waschbecken + Dusche komplett auszubauen oder nur die Dusche ?

Es ist eine genehmigungsfreie Garage von 15 m2 . Als genehmigungsfreier schuppen kann es leider nicht mehr eingestuft werden ,da in Berlin bis zu 10 m2 Schuppen genehmigungsfrei sind und alles darüberhinaus bauantragspflichtig.

Bei Garagen bis 30 m2 sieht das anders aus. Aber wo wird eine Garage definiert ?

Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ?

Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen?

Die Dusche schätze ich sollte ich erstmal unterlassen.

Hat jemand dazu eine quelle für berlin ?

Lg

Auto, KFZ, bauen, Immobilien, Garage, Baugenehmigung, Behörden, Umbau
Darf Nachbar Whirlpool ohne Genehmigung direkt an Grundstücksgrenze bauen (in Bayern)?

Hallo,

wir eben in einem freistehenden Einfamilienhaus, das von drei Grundstücken umgeben ist, die jeweils mit den Gärten aneinandergrenzen.

Einer unserer Nachbarn hat vor 4 Tagen für uns völlig überraschend und unabgesprochen einen Trupp Bauarbeiter in seinem Garten gehabt, die wirklich direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Garten (max. 10cm entfernt!) ein grosses Fundament (ca. 4m*3m) ausgehoben und bereits mit Beton vollgegossen haben. Da wir die betreffenden Nachbarn noch nicht antreffen konnten, haben wir eine andere Nachbarin Frau X gefragt die uns sagte, dass der Nachbar sich einen Whirlpool in den Garten bauen lässt, damit er besser entspannen kann.

Ich gönne meinem Nachbarn natürlich seine Entspannung und bin wirklich kein kleinlicher Mensch. Aber so ein grosses Teil wirklich direkt neben unserem Garten (es sind lediglich kleine Büsche und ein Maschendrahtzaun dazwischen) finde ich schon einen gewaltigen Eingriff. Auch gehe ich davon aus, dass so ein Blubberbecken nicht wenig Geräusche produziert. Ich kann es garnicht fassen, dass der Nachbar vorher nicht einmal gekommen ist, um sein Vorhaben zu besprechen. So wie ich ihn enschätze, ist das ganz gewiss keine Boshaftigkeit. Nur: was sollen/ können wir nun tun? Frau X meinte auch, dass der Nachbar noch eine Überdachung drüber bauen möchte.

Da die Arbeiten nun schon begonnen haben, möchte ich schnell handeln und muss wissen, ob soetwas grundsätzlch genehmigungspflichtig ist. Falls nein, würde ich den Nachbarn ansprechen und um Erläuterung bitten und evtl. kann man sich dann noch auf die Errichtung einer Sicht/Geräuschtrennwand aus Holz einigen.

Falls aber eine solche Genehmigung notwendig ist, dann würde ich ihn gerne zeitnah darauf ansprechen. Soll der gute Mann den Pool doch ein paar Meter entfernt aufbauen - gross genug wäre der Garten ja.

Bitte dringend um Euren Rat!

Pool, Whirlpool, Baugenehmigung, Nachbarn, schwimmbecken
Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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bauen, Recht, Tierhaltung, Aussenbereich, Baugenehmigung, bauordnung, Baurecht, Gartenhaus, Holzhaus, Huhn, Hühnerstall, Jura, Rechtsberatung, Schuppen, Stall